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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Lohn obwohl nach Hause geschickt ?

K
Karuso
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, wir hatten am Sonntag Nachtschicht das heißt von 19-0545 Uhr.... Da kein Schichtleiter da war wurden alle Mitarbeiter nach Hause geschickt mit der Begründung keine Aufsicht vorhanden. Müssen nun die Stunden trotsdem bezahlt werden? Wie sieht es mit der Sonntags und Nachtschichtzulage aus ? Das ist doch das Problem des Unternehmens wenn alle da waren, oder ? Gruß Karuso

1.38007

Community-Antworten (7)

H
Hoppel

24.08.2014 um 23:34 Uhr

@ Karuso

Das ist ein klassischer Fall von Annahmerverzug! Bedeutet, dass der AG die Schicht wie gearbeitet zu bezahlen hat.

Man sollte aber davon ausgehen, dass die Schichtzulagen versteuert werden müssen.

K
Karuso

24.08.2014 um 23:36 Uhr

Ok, danke...also müßte das einfach nach Stunden bezahlt werden...danke...

A
AbisZ

25.08.2014 um 08:46 Uhr

Der Annahmeverzug kann doch vertraglich ausgeschlossen werden oder täusche ich mich? lieber mal im Arbeitsvertrag/TV mal nachschauen.

H
Hoppel

25.08.2014 um 08:51 Uhr

@ AbisZ

Vergütung bei Annahmeverzug und Betriebsrisiko = § 615 BGB

Du meinst aber den § 616 BGB = Vorübergehende Verhinderung. Dieser Paragraph kann per TV/BV/AV konkretisiert oder auch abgedungen werden.

Nachtrag, weil mal wieder diese d*mliche 7er Begrenzung drin ist

@ AbisZ

"Ich hab z.b. einen AV indem beides Ausgeschlossen ist"

Das bedeutet ja nun nicht, dass die Klausel bzgl. des § 615 BGB wirksam ist ...

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsvertrag_Allgemeine-Geschaeftsbedingungen_AGB_Arbeitsausfall.html#tocitem5

A
AbisZ

25.08.2014 um 09:03 Uhr

Ich hab z.b. einen AV indem beides Ausgeschlossen ist

G
gironimo

25.08.2014 um 09:29 Uhr

Der BR sollte es dennoch versuchen und auf Annahmeverzug setzen. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass dieser Fall nicht bei (allen) AN ausgeschlossen ist. Schließlich hat ja der AG auch ohne Achtung der Mitbestimmung gehandelt. (Vorübergehende Verkürzung der Arbeitszeit)

S
Stoni

25.08.2014 um 19:16 Uhr

Dann hinterfragt doch gleich mal die Arbeitszeit der Nachtschicht. 19:00 Uhr bis 05:45 Uhr ?

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