Hallo, ich habe was ganz verzwicktes
folgender Fall
eine Mitarbeiterin ist gesundheitlich eingeschränkt, vermutlich sogar Schwerbehindert
Sie arbeitet täglich 4 Std. und wollte auf eigenem Wunsch von der Non Food Abteilung
in den Kassenbereich, und belegte dies mit einem ärztlichen Attest!
Sie arbeitet bis heute in der Non Food Abteilung, hat keinen "Lust " auf Kasse, und gibt niemanden Auskunft, über ihr Krankheitsbild.
Unsere Hausleitung ist im Urlaub, die Stellevertreterin hat keinerlei Informationen, ihres Krankheitsbildes.
Wir können unsere Führsorgepflicht nicht nachkommen, da wir keinerlei Auskünfte haben.
können nicht abwägen , ob der Kassenbereich für sie geeignet erscheint.
Der Betriebsrat kennt , weder den Krankheitsgrund, noch den evtl. Grad der Behinderung.

Jetzt kam ein Schreiben von ihrem Anwalt, mit Vorwürfen, gegen den Betriebsrat, sie würde bedrängt Auskunft zu geben, genötigt ...usw.

Meine Frage: Ist der Beriebsrat in diesem Fall informationsberechtigt ?
Wir finden keine § der evtl. für diesen Fall zutrifft, und müssen eine Stellungnahme für ihren Anwalt ausarbeiten.