W.A.F. LogoSeminare

Informationsrecht / Pflicht ?

I
inhel
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich habe was ganz verzwicktes folgender Fall eine Mitarbeiterin ist gesundheitlich eingeschränkt, vermutlich sogar Schwerbehindert Sie arbeitet täglich 4 Std. und wollte auf eigenem Wunsch von der Non Food Abteilung in den Kassenbereich, und belegte dies mit einem ärztlichen Attest! Sie arbeitet bis heute in der Non Food Abteilung, hat keinen "Lust " auf Kasse, und gibt niemanden Auskunft, über ihr Krankheitsbild. Unsere Hausleitung ist im Urlaub, die Stellevertreterin hat keinerlei Informationen, ihres Krankheitsbildes. Wir können unsere Führsorgepflicht nicht nachkommen, da wir keinerlei Auskünfte haben. können nicht abwägen , ob der Kassenbereich für sie geeignet erscheint. Der Betriebsrat kennt , weder den Krankheitsgrund, noch den evtl. Grad der Behinderung.

Jetzt kam ein Schreiben von ihrem Anwalt, mit Vorwürfen, gegen den Betriebsrat, sie würde bedrängt Auskunft zu geben, genötigt ...usw.

Meine Frage: Ist der Beriebsrat in diesem Fall informationsberechtigt ? Wir finden keine § der evtl. für diesen Fall zutrifft, und müssen eine Stellungnahme für ihren Anwalt ausarbeiten.

1.31604

Community-Antworten (4)

G
gironimo

23.08.2014 um 19:58 Uhr

Nein - fragt sie einfach nicht mehr. Wenn sie nicht durch Euch vertreten werden will, ist es ihr Problem.

Sie ist ja anwaltlich "gut" beraten. Der BR trägt nicht die Verantwortung für die AN.

Wer will denn eine Stellungnahme? Der Anwalt?

P
Pickel

23.08.2014 um 20:50 Uhr

Der BR sollte sich ganz dringend abgewöhnen zu glauben, vollmündige Menschen zu bevormunden und "vor sich selbst schützen" zu müssen. Wer keinen BR-Beistand haben will, dem ist der auch nicht aufzuzwingen. BRäte sind auch immer Kollegen und nicht jeder Mensch wünscht es, seine Krankengeschichte vor Kollegen auszubreiten. Es sollte daher selbstverständlich sein das zu akzeptieren und nicht hier auch noch nach möglichen Rechtsansprüchen zu fragen, wie man an diese Infos kommt

H
Hoppel

23.08.2014 um 23:31 Uhr

@ inhel

Ihr spielt wohl gerne Arbeitgeber!!! Euer BR hat keine Fürsorgepflicht; Euer BR hat auch nicht zu prüfen, ob der Kassenbereich für die Kollegin geeignet ist! Und noch weniger hat Euer BR Anspruch auf Auskunft, welches Krankheitsbild denn vorliegt.

Ich habe wirklich schon viel gehört, aber noch nie, dass sich ein/e KollegIn per Anwalt gegen Wissbegierigkeit & Gutmenschentun eines BR wehren muss. Auch wenn es vermutlich gut gemeint war!

Für den Anwalt sollte eine Entschuldigung reichen. Verbunden mit der Zusage, dass die Kollegin von Euch nicht mehr behelligt wird, so sie nicht von sich aus auf Euch zukommt.

A
AlterMann

24.08.2014 um 02:21 Uhr

"Wir können unsere Führsorgepflicht nicht nachkommen, da wir keinerlei Auskünfte haben." Hmm. Woher nehmt Ihr denn eine Fürsorgepflicht? Natürlich kann es sein, dass die Krankheit der Kollegin gerade diese Reaktion provoziert. Aber auch dann würde ich Hoppels Rat beherzigen und dem Anwalt eine Entschuldigung schicken, eventuell ergänzt mit der Einladung, den Sachverhalt gemeinsam zu besprechen.

Ihre Antwort