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Festgehalt und Provision soll durch ein höheres Festgehalt ersetzt werden.

B
BigM04
Okt 2022 bearbeitet

Festgehalt und Provision soll bei mehreren Mitarbeitern durch ein höheres Festgehalt ersetzt werden. Welcher Zeitraum soll/darf aus der Vergangenheit für den Durchschnitt der Provision genommen werden? 12 Monate oder 2 bis 3 Jahre? Es gibt keineTarifbindung

Danke für Eure Hilfe.. bzw. Meinung

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Community-Antworten (6)

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Kjarrigan

10.10.2022 um 11:42 Uhr

Der Zeitraum auf den sich die Vertragsparteien einigen.

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Relfe

10.10.2022 um 12:07 Uhr

ob die AN sich daruaf einlassen? meistens nur wenn am Ende mehr für sie dabei rauskommt.

Der BR dürfte dabei "außen vor" sein, weil das Gehalt des einzelnen MA gem AV angepasst wird.

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DummerHund

10.10.2022 um 13:52 Uhr

R
Relfe

10.10.2022 um 14:02 Uhr

@Dummerhund

wenn es andersrum wäre : Festgehalt --> Gehalt+Provison wäre ich bei Dir Hier wird aber ja das Festgehalt des AN verhandelt ohne zusätzliche Provisonen, da ist der BR außen vor. Das Gehalt verhandeln AG und AN, Provision gibt es nicht mehr, damit auch keine Mitbestimmung mehr.

evt. ist noch eine MBR wenn es Entgeltstufen gibt und es um die Eingruppierung der MA geht.

M
Muschelschubser

10.10.2022 um 15:43 Uhr

Zitat:

"Dazu gehört zuerst die grundlegende Entscheidung, ob das Arbeitsentgelt nach Zeit oder nach Leistung bemessen oder ob beide Faktoren miteinander kombiniert werden sollen. Beim Zeitlohn gehört zur Lohngestaltung die Frage, in welcher Zeiteinheit der Lohn bemessen werden soll (Stunde, Woche, Monat), beim Leistungslohn die Grundsätze, nach denen die Höhe des Lohns ermittelt wird. Bei Kombinationen beider Modelle ist auch das Verhältnis der Vergütungsbestandteile zueinander mitbestimmungspflichtig."

Mein Senf:

Zum einen wird eine grundsätzliche Entscheidung darüber getroffen, ob das Gehalt nach Zeit und Leistung, oder zukünftig nur noch nach Zeit bemessen wird. Zum anderen wird das Verhältnis beider Modelle ja durchaus auch verschoben, wenn auch in Richtung 100% Bezahlung nach Zeit.

Gehören solche grundsätzlichen Regelungen nicht zu den mitbestimmungspflichtigen Lohngrundsätzen?

R
Relfe

10.10.2022 um 16:00 Uhr

@Muschelschubser:

es mag sein das man von einem MBR zur Grundsatzentscheidung "Gehalt nach Zeit" ausgehen, nur: das BAG schreibt vor, ein MA muss seinen Stundenlohn berechnen können.

Was will man noch diskutieren? am Ende muß eine Form von Stundenlohn dabei rauskommen.

Und alles was die Höhe des Lohnes angeht, dafür ist der BR nicht zuständig. --> aus meiner Sicht ist da nichts zum mitbestimmen mehr übrig? (aber meine Sichtweise muss nicht richtig sein)

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