Erstellt am 22.08.2014 um 13:00 Uhr von Dezibel
Was soll da gutgeschrieben werden?
Du bekommst den Tag bezahlt, als wenn Du arbeiten gewesen wärst (Lohnfortzahlung im Krankheitsfall) und gut ist.
Erstellt am 22.08.2014 um 13:12 Uhr von nicoline
Es gilt der ganze Tag als gearbeitet, es müssen die Stunden gutgeschrieben werden, die vorgeplant waren. Gux Du hier:
Eintreten der Arbeitsunfähigkeit während des Dienstes
Für eine Erkrankung, die nach der Aufnahme des Dienstes eintritt, wird dieser Tag als gearbeitet gezählt und der erste Krankheitstag ist der Tag danach. Eine Krankmeldung braucht also erst ab dem Tag zu gelten, an dem die Arbeit nicht mehr aufgenommen wurde. Die Fristberechnung erfolgt nach § 187 Abs. 1 BGB. Tritt die Arbeitsunfähigkeit während der Arbeitszeit ein, beginnt die Sechs-Wochenfrist am nächsten Tag zu laufen.
(BAG vom 04.05.1971, BAG vom 22.2.1973 — 5 AZR 461/72, AP LohnFG § 1 Nr. 28, zu 1 der Gründe)
Erstellt am 22.08.2014 um 13:23 Uhr von Dezibel
@nicoline:
Frage: Der AN wurde aber für den Tag des Arztbesuches bereits krank geschrieben. An der Bezahlung ändert sich nichts, ok. Aber wie ist das dann mit dem Beginn der sechs Wochen? Auch erst am Folgetag?
Erstellt am 22.08.2014 um 13:26 Uhr von nicoline
@Dezibel
hast Du wohl überlesen, steht im Urteil:
*Tritt die Arbeitsunfähigkeit während der Arbeitszeit ein, beginnt die Sechs-Wochenfrist am nächsten Tag zu laufen.*