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Stundenanzahl bei krank

M
MellidreiM
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

Kollege kam gerade mit einer Frage die ich hier mal allgemein stelle möchte:

Wenn man zur Arbeit kommt obwohl es einem schon nicht so geht und geht dann nach 3 Stunden zum Arzt weil es gar nicht mehr geht und wird für diesen Tag krankgeschrieben muß dann der ganze Tag, also die Normalarbeitszeit gutgeschrieben werden oder zählt für diesen Tag nur die Stunden die man anwesend war?

Danke schon mal vorab.

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Community-Antworten (4)

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Dezibel

22.08.2014 um 15:00 Uhr

Was soll da gutgeschrieben werden? Du bekommst den Tag bezahlt, als wenn Du arbeiten gewesen wärst (Lohnfortzahlung im Krankheitsfall) und gut ist.

N
nicoline

22.08.2014 um 15:12 Uhr

Es gilt der ganze Tag als gearbeitet, es müssen die Stunden gutgeschrieben werden, die vorgeplant waren. Gux Du hier:

Eintreten der Arbeitsunfähigkeit während des Dienstes Für eine Erkrankung, die nach der Aufnahme des Dienstes eintritt, wird dieser Tag als gearbeitet gezählt und der erste Krankheitstag ist der Tag danach. Eine Krankmeldung braucht also erst ab dem Tag zu gelten, an dem die Arbeit nicht mehr aufgenommen wurde. Die Fristberechnung erfolgt nach § 187 Abs. 1 BGB. Tritt die Arbeitsunfähigkeit während der Arbeitszeit ein, beginnt die Sechs-Wochenfrist am nächsten Tag zu laufen. (BAG vom 04.05.1971, BAG vom 22.2.1973 — 5 AZR 461/72, AP LohnFG § 1 Nr. 28, zu 1 der Gründe)

D
Dezibel

22.08.2014 um 15:23 Uhr

@nicoline: Frage: Der AN wurde aber für den Tag des Arztbesuches bereits krank geschrieben. An der Bezahlung ändert sich nichts, ok. Aber wie ist das dann mit dem Beginn der sechs Wochen? Auch erst am Folgetag?

N
nicoline

22.08.2014 um 15:26 Uhr

@Dezibel hast Du wohl überlesen, steht im Urteil:

Tritt die Arbeitsunfähigkeit während der Arbeitszeit ein, beginnt die Sechs-Wochenfrist am nächsten Tag zu laufen.

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