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Sind noch nicht gleichgestellte wahlberechtigt

D
Dirgni
Nov 2016 bearbeitet

Duerfen auch Kollegen an der Wahl zur SBv teilnehmen, deren Antrag auf Gleichstellung noch nicht bewilligt wurde.

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Community-Antworten (3)

P
Pjöööng

21.08.2014 um 17:09 Uhr

Zur Wahl stellen darf sich jeder AN der das 18te Lebensjahr vollendet hat. Behinderung ist keine Voraussetzung für das passive Wahlrecht.

Das aktive Wahlrecht hat nur, wer auf der Wählerliste steht. Auf die Wählerliste kann der WV nur diejenigen nehmen die ihr Wahlrecht nachweisen können.

H
Hoppel

22.08.2014 um 09:57 Uhr

@ Dirgni

In Deinem anderen Thread hab ich auf eine Info der Integrationsämter verwiesen. Da ist alles nachzulesen.

D
Dirgni

22.08.2014 um 11:32 Uhr

Herzlichen dank für eure Unterstützung . So können wir den schwerbehinderten Kollegen helfen bei ihrem Antrag

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