Sind noch nicht gleichgestellte wahlberechtigt
Duerfen auch Kollegen an der Wahl zur SBv teilnehmen, deren Antrag auf Gleichstellung noch nicht bewilligt wurde.
Community-Antworten (3)
21.08.2014 um 17:09 Uhr
Zur Wahl stellen darf sich jeder AN der das 18te Lebensjahr vollendet hat. Behinderung ist keine Voraussetzung für das passive Wahlrecht.
Das aktive Wahlrecht hat nur, wer auf der Wählerliste steht. Auf die Wählerliste kann der WV nur diejenigen nehmen die ihr Wahlrecht nachweisen können.
22.08.2014 um 09:57 Uhr
@ Dirgni
In Deinem anderen Thread hab ich auf eine Info der Integrationsämter verwiesen. Da ist alles nachzulesen.
22.08.2014 um 11:32 Uhr
Herzlichen dank für eure Unterstützung . So können wir den schwerbehinderten Kollegen helfen bei ihrem Antrag
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