SBV Wahl" gleichgestellte" - sind die Wahlberechtigt?
Bei uns im Unternehmen findet zur Zeit die Schwerbehindertenwahl statt. Thema: "gleichgestellte die den Antrag beim Arbeitsamt gestellt habe, aber noch keine Bescheit haben, sind dies Wahlberechtigt?
Community-Antworten (2)
19.10.2006 um 18:33 Uhr
Nach meiner Auffassung heisst schwerbehinder und gleichgestellt IMMER zum Zeitpunkt der Wahl. Wenn sie es zu diesem Zeitpunkt (noch) nicht sind....Pech. Denn....weisst Du schon ob Sie die 30% samt der Gleichstellung wirklich bekommen??
19.10.2006 um 18:57 Uhr
Dieter, habe dies beim IA nachgefragt und bekam die Auskunft, dass auch Antragssteller wahlberechtigt sind.
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