Erstellt am 19.10.2006 um 16:33 Uhr von betriebsratten
Nach meiner Auffassung heisst schwerbehinder und gleichgestellt IMMER zum Zeitpunkt der Wahl.
Wenn sie es zu diesem Zeitpunkt (noch) nicht sind....Pech.
Denn....weisst Du schon ob Sie die 30% samt der Gleichstellung wirklich bekommen??
Erstellt am 19.10.2006 um 16:57 Uhr von Lotte
Dieter,
habe dies beim IA nachgefragt und bekam die Auskunft, dass auch Antragssteller wahlberechtigt sind.