Hallo an alle BR-Leute,

wir haben einer Einstellung nicht zugestimmt, da wir der Meinung sind, dass die gleichgestellte Kollegin, die bereits 10 Jahre Erfahrung auf einem sehr sehr ähnlichen Arbeitsplatz hat gleich geeignet ist wie die neu einzustellende Person. Leider sieht unsere SBV sowie die GL und die Abteilungsleitung dies anders.
Es wird vonseiten der GL und SBV argumentiert, dass die einzustellende Person Leitungserfahrung hat und somit besser geeignet ist. Es handelt sich übrigens um eine EG3 TVÖD - Stelle und keine Leitungsstelle, dies war auch nicht ausgeschrieben. In der Stellenausschreibung stand als Voraussetzung : EDV-Kenntnisse und handwerkliches Geschick, wünschenswert Erfahrung in dem und dem Bereich ....

Wir haben nach §99, Abs. 2, 1 widersprochen und das SGB IX angeführt.... Gibt es noch weiter Argumentationshilfen?

Vielen Dank schon mal für die Hilfe!

Katharina