Erstellt am 21.08.2014 um 14:09 Uhr von EmmaLOP
Ich glaube nicht das es richtig ist, aber ich empfehle §23 (3) BetrVerfG zu lesen.
Erstellt am 21.08.2014 um 14:31 Uhr von gironimo
In letzter Konsequenz eher ein Individualanspruch. Trotzdem sollte der BR hier alle Möglichkeiten ausschöpfen, die er hat. Der erste Schritt wäre miteinander zu reden und den AG zu fragen, warum er so handelt.
Da von der fehlerhaften Bezahlung ja wahrscheinlich auch BR-Mitglieder betroffen sind, sollten die zumindest (exemplarisch für alle anderen AN), Ihre Rechtsansprüche geltend machen.
Erstellt am 22.08.2014 um 09:36 Uhr von Hoppel
@ timoSV
Von einer Betriebsversammlung i.S.d. § 43 Abs.1 Satz1 BetrVG kann hier ja wohl überhaupt KEINE Rede sein ...
Teilt dem AG schon mal den Termin für eine zusätzlich erforderliche BV mit ... (§ 43 Abs.1 Satz 4 BetrVG).
Außerdem hättet Ihr die BV am nächsten Tag fortsetzen können > LAG Baden-Württemberg, 5.5.1982 - 2 Sa 122/81
Was die offensichlich geplante Dauer von nur 1,5 Stunden betrifft ...
"Eine planmäßige zeitliche Begrenzung der vierteljährlichen Betriebsversammlung auf die Höchstdauer von einer Stunde ist betriebsverfassungsrechtlich unzulässig. > LAG Saarbrücken, 27.12.1960 – Ta 6/98 "
Und jetzt zur Vergütung ...
Kennt Euer AG den § 44 Abs.1 BetrVG ?? Und kennt Euer AG die BAG Urteile vom 1.10.1974, (1 AZR 394/73) und 05.05.1987 (1 AZR 665/85) ?? Falls nicht, solltet Ihr im die Gelegenheit des Kennenlernens geben!
Macht ihn darauf aufmerksam, dass es für ihn recht teuer werden kann, wenn er Eure KollegInnen quasi dazu zwingt, ihren Vergütungsanspruch einklagen zu müssen.
In Abhängigkeit seiner Reaktion, könnte man auch mal ganz laut über das Thema "Behinderung der BR-Tätigkeit" nachdenken!
Erstellt am 22.08.2014 um 12:33 Uhr von timoSV
danke
auch dank an deiner Antwort Hoppel. Die Betriebsversammlung war nicht begrenzt, wir waren aber fertig und konnten die Versammlung schließen.
ä gironimo, wir betriebsräte bekammen tatsachlich unser Lohn vollgezahlt( freu oder ärgerlich?)
trotzdem danke.
wir werden etwas zu §23 (3) schreiben.
Nochmals Danke...
Erstellt am 22.08.2014 um 13:04 Uhr von Hoppel
@ timoSV
... dann hab ich Dich falsch verstanden! Ich bin davon ausgegangen, dass der AG, wenn er die komplette Zeit am Rednerpult gesessen hat, diese Zeit auch komplett für sich beansprucht hat.
Demnächst sollte er aber vom BRV nach seinem aktiven Part von der Bühne verwiesen werden! Eine BV ist in erster Linie EURE Veranstaltung und nicht die des AG; er hat eine Teilnahme- und Rederecht, mehr aber auch nicht!
Man kann ihm ja einen Platz in der ersten Reihe reservieren ...
Erstellt am 22.08.2014 um 14:11 Uhr von Snooker
@timoSV
Mal bgesehen davon wer hier wie lange am Rednerpult stand oder nicht, denn dies spielt für Deine Frage erstmal eine untergeordnete Rolle. Ihr seit der BR, geniesst auf der Veranstaltung Hausrecht und bestimmt demnach über Anfang und Ende der Veranstaltung. PUNKT AUS ENDE. Verlassen MA die Veranstaltung frühzeitig und dokumentieren dies zusätzlich durch ihre Unterschrift bekommen sie auch nur die Zeit bis zur Unterschriftleistung bezahlt. Ist eine Unterschrift bei Beendigung nicht erforderlich sind alle gleichwertig zu behandeln. Ansonsten wäre hier das Prinzip der Gleichbehandlung nicht gegeben. (BR bekommt die Zeit bezahlt und MA nicht). Weiter ist es eh egal ob ein MA auf der Versammlung ist oder auf dem Arbeitsplatz. Die Betriebsversammlung hat i.d.R. während der Arbeitszeit statt zu finden. Somit bleibt der Lohn gleich (selbst bei Akkord müsste der Durchschnitt genommen werden). Darüber würde ich mich mit dem AG nicht nur unterhalten. Das würde ich ihm ohne wenn und aber so unmissverständlich so mitteilen. Weiter, sollte er nicht innerhalb 3 Tagen nach erhalt des Schreiben schriftl. beim BR Stellung dazu genommen haben, warum er diese Ungleichbehandlung anstrebt, ihr als BR Wahrung der Rechte der MA im Betrieb, einen Rechtsanwalt zu der Angelegenheit hinzu ziehen werdet. Ob eine Behinderung der BR arbeit nach § 23 hier auch zu trifft, würde ich persönlich zwar bezweifeln, aber man könnte es prüfen lassen.