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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Nebenjob im Urlaub möglich?

S
seesee
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, darf ich in meinem Urlaub morgens 1,5 Std. Zeitungen austragen (Nebenjob)? Meine Tätigkeit im Hauptjob ist neben der BR-Arbeit eine Sachbarbeiterstelle im Qualitätsmanagement. Wonach richten sich die Kriterien, ob erlaubt oder nicht?

1.322013

Community-Antworten (13)

P
Pickel

21.08.2014 um 15:27 Uhr

Urlaub dient der Erholung und nicht der Geldbeschaffung. Daher sind an die Urlaubstage die gleichen Regeln der max. Arbeitszeit etc. anzusetzen wie bei normaler Beschäftigung.

S
seesee

21.08.2014 um 15:51 Uhr

Also darf ich den Job machen, da er ja nur 1,5 Std. dauert?

P
Pjöööng

21.08.2014 um 15:54 Uhr

BurlG § 8 Erwerbstätigkeit während des Urlaubs Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten.

S
seesee

21.08.2014 um 15:57 Uhr

Aha... und widerspricht nun 1,5 Std. Zeitungen austragen dem Urlaubszweck? Für mich ist diese Tätigkeit an der frischen Luft eher Erholung als Arbeit. Könnte mein Arbeitgeber vom Hauptjob das anders sehen?

P
Pickel

21.08.2014 um 16:03 Uhr

Es gibt nun keinen § "Zeitungsaustragen". Es gibt schon gute Gründe, dies trotzdem als Erholung zu interpretieren. Ich würde es mit einem netten Gespräch veruchen. Sollte er es ablehnen weil im Widerspruch zum Erholungsgrund, bliebe nur eine Einzelklärung vor Gericht.

N
Nubbel

21.08.2014 um 16:06 Uhr

willst du nur im urlaub zeitungen austragen, oder machst du das immer?

P
Pjöööng

21.08.2014 um 16:12 Uhr

Leider ist der Urlaubszweck im BUrlG nirgendwo definiert.

Ich würde es daher mit einer Analogie versuchen... Welche ähnlichen Tätigkeiten gibt es, bei denen es offensichtlich keinen Widerspruch gibt? Morgens zu einer festen Zeit raus aus dem Bertt und bei Wind und Wetter eine festgelegt Route von eineinhalb Stunden ablaufen und dabei immer wieder stehenbleiben und dann weiterlaufen?

Ich muss dabei spontan an all die armen Hundebesitzer denken.

Widerspricht das tägliche 90minütige Hundausführen dem Urlaubszweck?

Du solltest aber auch daran denken, dass Du auch beim Zeitungsaustragen einen Urlaubsanspruch hast...

G
gironimo

21.08.2014 um 16:24 Uhr

Warum stellt sich die Frage. Steht der AG hinter einem Baum und droht dem AN?

Oder gibt es sonstige Neider?

Aber so nebenher:

Meine Tätigkeit im Hauptjob ist (...) eine Sachbearbeiterstelle im Qualitätsmanagement.<

Und dann ist noch der Nebenjob notwendig? Im Qualitätsmanagement sollte man dann doch so viel verdienen, dass man eben kein Frühsport betreiben muss.

P
Pickel

21.08.2014 um 16:36 Uhr

Gironimo: Sachbearbeiterstellen sollten in der Regel relativ unabhängig von der Funktionsbene vergütet werden... Außerdem ist die finanzielle Situatuion der Fragenden sicherlich nicht Thema dieses Forums.

Und grundsätzlich: Ich kann mir kaum einen anderen Job neben dem Zeitungsaustragen vorstellen, der derart in der Öffentlichkeit des betrieblichem Umfelds stattfindet. Und dass man gerade als BR nicht hintenrum geheim, sondern offiziell tätig sein möchte, sollte einleuchten.

B
blackjack

21.08.2014 um 18:20 Uhr

Aus § 8 BUrlG ergibt sich doch nur ein --eingeschränktes-- Nebentätigkeitsverbot. Eine widersprechende Erwerbstätigkeit im Sinne des § 8 BUrlG liegt doch nur dann vor, wenn die Erwerbstätigkeit ein solches Ausmaß annimmt, dass sie den Urlaubszweck gefährdet. Was ich bei 1,5 Std. Zeitung austragen nicht sehe.

S
seesee

21.08.2014 um 22:04 Uhr

@Nubbel. Ich will das jetzt mal im Urlaub als Vertretung für den Austräger machen, der seinerseits eine Urlaubsreise macht. Danach möchte ich es fest machen, wenn ich einen Bezirk bekommen kann.

S
Snooker

22.08.2014 um 16:48 Uhr

@seesee Wenn man das Forum die letzten Jahre verfolgt hat weiss man das euer AG schon ein lustiges Kerlchen ist. 1,5 Std. sind sicher nicht gegen Sinn und Grundsatz des Gebotes der Erholung und damit gegen den Grundsatz des Bundesurlaubsgesetzes. Kann der AG dir nicht fundiert dar legen das es doch so ist oder sein könnte, würde ich die Nebentätigkeit annehmen und ausführen. Damit gibst Du den Spielball an den AG , denn dieser ist jetzt am Zug die rechtliche Instanz auf zu rufen. Grüssle rainerw

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