Erstellt am 21.08.2014 um 00:24 Uhr von AlterMann
Hallo Tisch,
leider schreibst Du nicht, WARUM Du diese Seminare besuchen willst. Ich kann (jedenfalls bei dem jetzigen Kenntnisstand) Deinem BR nur beipflichten: Du hast diese Seminare bereits besucht, es gibt keinen erkennbaren Grund, sie nochmal zu besuchen. Das ändert sich auch nicht durch Eure neue Betriebsform.
Erstellt am 21.08.2014 um 00:41 Uhr von seesee
Für eine Freistellung zum Selbststudium brauchst du keinen Beschluss. Wenn du der Meinung bist, dieses Sebststudium ist für dich erforderlich, um vernünftige BR- Arbeit machen zu können, dann wird dir das schwerlich widerlegbar sein...
Erstellt am 21.08.2014 um 08:02 Uhr von gironimo
Bei Schulungen zum § 37.7 BetrVG beschließt der BR nicht. Das BR-Mitglied entscheidet selbst darüber. Allerdings muss das Seminar auch eine entsprechende Anerkennung haben (Seminaranbieter fragen).
Ansonsten kann ich einen AG (im gewissen Umfang) verstehen, wenn er ein 37.6 Seminar verweigert, weil ein BR-Mitglied aus seiner Sicht die Kenntnisse hat. Aber der BR selbst ????? Hier sollte doch die Meinung herrschen, je mehr Wissen desto besser für die BR-Arbeit.
Erstellt am 21.08.2014 um 14:19 Uhr von Pjöööng
Der Anspruch auf die Grundlagenschulungen besteht wenn diese "notwendig" sind.
Bei einem BRM, welches die Grundlagenschulungen bereits besucht hat und seit mindestens 5 Jahren sein Wissen regelmäßig anwendet, spricht vieles dafür, dass diese Schulungen nicht mehr notwendig sind.
Bei der Frage hier im Forum spricht vieles dafür dass diese Grundlagenschulungen notwendig sind.
Erstellt am 22.08.2014 um 08:26 Uhr von Hoppel
@ Tisch
"Obwohl es viele freie Plätze gibt, lehnte mir BR trotzdem diese Schulungen sowohl nach §37 Abs. 6 wie Abs. 7 ab. "
Der BR kann Dir die Nutzung des § 37 Abs.7 BetrVG überhaupt NICHT verweigern. Im Gegensatz zum Abs.6 ist hier der PERSÖNLICHE Schulungsanspruch eines BRM beschrieben! Zum §37 Abs.7 BetrVG ist demnach kein Beschluss zu fassen ... worauf bereits hingewiesen wurde!
" Obwohl es viele freie Plätze gibt, lehnte mir BR trotzdem diese Schulungen sowohl nach §37 Abs. 6 wie Abs. 7 ab. Der Schulungsveranstalter berechnet seine Rechnung pro Schulung und nicht pro Teilnehmer. Für ihn ist es egal, ob dort 5 Teilnehmer sitzen oder 15."
Es gibt mehr als eine Schulung, die aufgrund einer zu geringen Teilnehmerzahl abgesagt wurde ...
Abgesehen davon, sind freie Plätze mit absoluter Sicherheit KEIN Argument, die ERFORDERLICHKEIT einer Schulung begründen zu können.
"Kann ich in diesem Fall ein Selbststudium gelten machen und mich für einen Tag freistellen, weil der neue BR den §37 Abs. 6 und Abs. 7 durch Beschluss blockiert hat. "
Wenn Dir ein Tag ausreicht, Wissen aufzufrischen, spricht das doch sehr dafür, dass das Komplettpaket "Grundlagenschulungen" nicht erforderlich ist ...
Frage mich allerdings auch, was mit Deinem Wissen passiert ist, wenn Du während Deiner vorherigen BR-Zeit viele Schulungen gemacht hast.
Abgesehen davon bietet jeder der etablierten Schulungsanbieter Seminare an, die sich an wiedergewählte BRM richten; z.B. auch Auffrischungskurse zum BetrVG.