Erstellt am 20.08.2014 um 09:45 Uhr von Pjöööng
150 km entfernt? Da werden die meisten AN wohl nicht teilnehmen können? Das geht dann nicht!
Meines Erachtens sollten hier örtliche Teilversammlungen stattfinden.
Erstellt am 20.08.2014 um 11:10 Uhr von Ölsardine
Ja wir arbeiten eben verstreut.
Ein teil kann ja Teilnehmen. Oder sie müssen in die andere Richtung fahren.
Die frage ist darf man das?
Also Firma sitzt in A und Betriebsteile in b und c. Darf man dann in b und c auch Betriebsversammlung machen oder nur teilbv?
Wir wollen dann 4 im Jahr Brzriebsverssmmlungrn machen 2 in A und je eine in b und c.
Erstellt am 20.08.2014 um 14:08 Uhr von gironimo
Wenn der AG einen Reisebus und die Zeit zur Verfügung stellt - warum nicht.....
Der BR sollte eher von praktischen Lösungswegen ausgehen und ggf. lieber Teilversammlungen durchführen.
Erstellt am 20.08.2014 um 15:20 Uhr von Pjöööng
Was nicht zulässig ist, ist, zwei BVen für die Mitarbeiter in A, eine für die Mitarbeiter in b und eine für dei Mitarbeiter in c zu machen.
Auch eine BV im Zugspitz Panorama Gipfelrestaurant zu machen und zu sagen "Die Flensburger Kollegen können doch auch kommen." wird nicht zulässig sein.
Maßstab ist, dass alle Arbeitnehmer des Betriebse teilnehmen können. Diese Teilnahmemöglichkeit darf nicht unnötig erschwert werden.
Erstellt am 20.08.2014 um 22:21 Uhr von seesee
Eine Betriebsvers. muss nicht zwingend im Betrieb durchgeführt werden. Ihr könntet auch eine Halle in der Mitte aller Betriebsteile anmieten, so dass es alle gleich weit haben. Viele Betriebe haben ja har keine geeigbeten Räume, in denen alle MA Platz hätten. Die müssen auch nach extern...
Erstellt am 20.08.2014 um 23:43 Uhr von Pjöööng
Bei 150 km Entfernung zwischen den Betriebsteilen wäre der Ort der Betriebsversammlung mindestens 80km von den Betrieben entfernt. Wenn sich da AN finden die angeben wegen der Entfernung die BV nicht besuchen zu können, hat der BR relativ schlechte Karten.