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Abfindung Sozialplan

R
ruderer
Jan 2018 bearbeitet

Durch Verlegung wird einen Teilschließung des Betriebes zum 31.04.2015 gemacht. Es wurde von Seiten des AG einen AN eine Stelle mit gleichen Gehalt angeboten. Ist es möglich diese abzulehnen und trotzdem die im Sozialplan ausgehandelte Abfindung zu bekommen? Danke für die Antworten Ruderer02

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Community-Antworten (1)

G
gironimo

20.08.2014 um 16:10 Uhr

So etwas sollte im Sozialplan geregelt sein.

Ansonsten stellt sich die Frage der Zumutbarkeit der neuen Stelle. Das kann man wahrscheinlich aus der Ferne kaum beurteilen. Hier wäre der Kontakt zu einem Fachanwalt anzuraten.

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