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BRM unterzeichnet Verschwiegenheitserklärung nicht

B
Bärlini
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Zusammen,

wir haben folgendes Problem in unserem BR:

Zwei wieder gewählte BRM wollen nun die Verpflichtung zur Verschwiegenheit nicht unterzeichnen.

Wie sollen wir da nun vorgehen? Können sie überhaupt noch an den wöchentlichen Sitzungen teilnehmen?

Wieso und weshalb das auf einmal nicht unterzeichnet werden kann ist uns nicht klar. Es heißt: "man müsse da noch was klären".

Das geht meiner Meinung nach überhaupt nicht. Aber was ist jetzt zu tun?

1.45405

Community-Antworten (5)

G
Galaxy

19.08.2014 um 11:31 Uhr

@Bärlini

was für eine Verschwiegenheitserklärung???? Was soll ich denn unterschreiben, wenn es eh schon gesetzlich geregelt ist????

O
Ottokar

19.08.2014 um 11:34 Uhr

...ist doch schon geregelt im Betriebsverfassungsgesetz § 79, da muss man doch nichts mehr unterschreiben...

P
Pjöööng

19.08.2014 um 11:39 Uhr

Betriebsratsmitglieder werden im Rahmen der Betriebsratswahlen demokratisch gewählt. Ihr Amt kann und darf nicht durch zusätzliche Auflagen erschwert, behindert ooder verhindert werden.

Sollte die Frage, ob sie überhaupt noch an den wöchentlichen Sitzungen teilnehmen können ernst gemeint sein, so sollte man sich in diesem Zusammenhang mal den § 119 BetrVG anschauen.

L
Lurchi

19.08.2014 um 13:35 Uhr

....ich glaub es ja nicht! Ist die Frage ernst gemeint oder ein Witz? Das kann es doch nicht wirklich geben......da gibt es (wie die Vorgänger bereits feststellten) nichts zu unterschreiben!!!!!!!!

H
Husmeester

19.08.2014 um 16:34 Uhr

Fake :-) . Oder ???

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