BR-Vors. musste Verschwiegenheitserklärung unterschreiben.
Hallo, zusammen! Hier das neueste Stück unserer GF und gleichzeitig Anlass meiner Frage: Der GF hat gestern unseren Vorsitzenden zu sich gerufen, um ihm Neuigkeiten über den bevorstehenden Verkauf unserer Firma mitzuteilen. Diesbezüglich musste unser Vorsitzender ein Verschwiegenheitserklärung unterschreiben, die den Vorsitzenden auch zur Verschwiegenheit gegenüber den Betriebsratsmitgliedern verpflichtet. Als Folge eines Verstoßes gegen das unterzeichnete Papier werden "arbeitsrechtliche Konsequenzen" angedroht... Der Vositzende hat unterschrieben! Das ist doch ein Ding, oder? Kann man das Verhalten des Gf irgendwie ahnden? Mich regt das total auf! Was bringt es dem GF, wenn er Infos an den BR-Vorsitzenden weiter gibt, die der nicht "verwerten" darf? Er hat das auch schon einmal mit mir (Stellvertretende), allerdings hat er damals nichts schriftlich von mir verlangt, sondern mir "nur" mündlich einen Maulkorb verhängt. Das war kurz nach meinem Amtsantritt und ich habe mich damals auch über den Tisch ziehen lassen. Das wird mir heute allerdings nicht mehr passieren! U N G L A U B L I C H !
Community-Antworten (4)
05.02.2008 um 12:08 Uhr
Die Erklärung ist wertlos, der Vorsitzende kann ruhig unterschreiben, vielleicht sollte man den Gf mal über Behinderung der BR- Tätigkeit aufklären!
05.02.2008 um 12:11 Uhr
Das ist doch lächerlich! Der Arbeitgeber kann und darf vom BRVors. nicht verlangen, Stillschweigen gegenüber dem Gremium zu bewahren. Wenn er den BRVors. informiert, gilt das als Info an den gesamten BR!
Auf die arbeitsrechtlichen 'Konsequenzen' würde ich es ankommen lassen - sie dürften einzig den Arbeitgeber treffen, in Form von Gerichts- und Anwaltskosten ;-)
05.02.2008 um 13:28 Uhr
@Frank B Wieso ist die Erklärung wertlos? Verstoß gegen die guten Sitten? Kennt jemand einen ähnlichen Fall (vielleicht sogar mit Urteil)?
Und @Sternburg: Würdest Du es wirklich darauf ankommen lassen? Dürfen wir - nach Beschluss - die Verschwiegenheitserklärung und ihre Rechtsfolgen juristisch überprüfen lassen?
05.02.2008 um 13:34 Uhr
Ließ dir mal den §26 und §78 BetrVG mit Kommentierungen, am besten FITTING oder DKK, durch, dann wirst du vielleicht fündig.
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