Verschwiegenheitserklärung
Hallo, ich hab mal wieder eine frage:kann der Arbeitgeber dem betriebsrat eine verschwiegenheitserklärung auferlegen, welche die betriebsratsmitglieder unterschreiben sollen.oder ist der betriebsrat generell dazu verpflichtet und diese erklärung ist überflüssig?
Community-Antworten (3)
06.07.2010 um 21:41 Uhr
Gegenfrage, worauf soll sich diese Erklärung denn beziehen? Für uns gilt § 79 BetrVG. Alles andere wäre ein Verstoß gegen § 119 BetrVG. Ihr müsst ja irgendwie euren Kollegen mitteilen was ihr tut, natürlich ohne Datenschutzrechtliche Dinge Preis zu geben.
06.07.2010 um 21:55 Uhr
Mit § 79 ist doch alles geregelt. Da würd ich nix mehr unterschreiben!
§ 79 Geheimhaltungspflicht (1) Die Mitglieder und Ersatzmitglieder des Betriebsrats sind verpflichtet, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse, die ihnen wegen ihrer Zugehörigkeit zum Betriebsrat bekannt geworden und vom Arbeitgeber ausdrücklich als geheimhaltungsbedürftig bezeichnet worden sind, nicht zu offenbaren und nicht zu verwerten. Dies gilt auch nach dem Ausscheiden aus dem Betriebsrat. Die Verpflichtung gilt nicht gegenüber Mitgliedern des Betriebsrats. Sie gilt ferner nicht gegenüber dem Gesamtbetriebsrat, dem Konzernbetriebsrat, der Bordvertretung, dem Seebetriebsrat und den Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat sowie im Verfahren vor der Einigungsstelle, der tariflichen Schlichtungsstelle (§ 76 Abs. 8) oder einer betrieblichen Beschwerdestelle (§ 86).
07.07.2010 um 08:39 Uhr
@Tachrita Benutze mal die Suchfunktion. Diese Frage hatten wir schon vor ein paar Wochen.
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