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Verschwiegenheitserklärung Ersatzmitglieder - wann muss die unterschrieben werden?

S
Sabena
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ich habe eine Frage zum §79 Geheimhaltungspflicht. Vor zwei Wochen fand bei uns zum ersten Mal eine BR-Wahl statt und wir, die BR Mitglieder, hatten auch schon die konstituierende Sitzung. Nun wussten wir nicht recht, ob die Ersatzmitglieder die Verschwiegenheitserklärung gem. § 79 schon jetzt unterschreiben müssen, oder erst wenn sie an einer BR-Sitzung teilgenommen haben. Irgendwie kann ich das aus dem BetrVG nicht genau erlesen...

Vielen Dank für eine Info.

5.38408

Community-Antworten (8)

A
Alexa

28.07.2008 um 00:26 Uhr

Hallo Sabena, bei unseren BR wird das immer so gemacht, dass ein Ersatzmitglied beim ersten Vertretungseinsatz dann im BR-Büro die entsprechende Erklärung unterschreibt und auch gleich noch eine Kopie vom 79er und Kommentar bekommt. Je nach Größe Deines Gremiums kann es aber vielleicht auch sinnvoll sein, die ersten Ersatzmitglieder schon mal vorab unterschreiben zu lassen, damit das gleich erledigt ist. Schadet nicht.

RW
rainer w

28.07.2008 um 00:29 Uhr

@Sabena Da Du wohl relativ neu im BR bist, wiest Du es villeicht noch nicht, aber nach § 79 BetrVG wird keine Verschwiegenheitserklärung unterschrieben. Ich denke mal das ihr ständigen BR Mitgleider so etwas schon Unterschrieben habt. ucht die nächste Mülltonne und ab damit, denn das ist ausgemachter Käse

S
Sabena

28.07.2008 um 00:34 Uhr

Hallo Alexa,

vielen Dank für Deinen Kommentar.

Wir sind insgesamt 5 BR Mitglieder. Wir haben dieses Thema auf der Liste für unsere erste BR-Sitzung. Also könnten wir bei dieser Sitzung dann entscheiden / abstimmen wie wir das handhaben wollen.

RW
rainer w

28.07.2008 um 01:32 Uhr

@Sabena @Alexa Eine Absichtserklärung über ein bestehendes Gesetz schreiben, auf was wollt ihr euch denn da selber festnageln was nicht schon im§79 BertVG drin steht? Und wie sieht dann der Schlußsatz aus?...... wer sich nich dran hält fliegt aus dem Betriebsrat? Ihr seit echt lustig!!

M
Mona-Lisa

28.07.2008 um 07:53 Uhr

@Sabena, auch nach nochmaligem eindringlichsten Studium des 79iger kann ich nirgends die Auflage finden, dass BR - Mitglieder eine Erklärung unterschreiben müssen........ Lasst diesen Blödsinn und konzentriert euch besser auf wirklich wichtige Themen, mit denen ihr als neues BR - Gremium garantiert konfrontiert werdet.

Sollte tatsächlich der 79iger von BR - Mitgliedern verletzt werden, ist es Sache des AG's, dementsprechend zu reagieren.

K
Kölner

28.07.2008 um 09:04 Uhr

@Sabena Interessant ist auch, wer der Adressat der Erklärung ist... ...der gesamte BR? ...die Belegschaft? ...der Arbeitgeber?

W
Waschbär

28.07.2008 um 13:03 Uhr

@Sabena, Du solltest dich echt zum Thema " Meine Unterschrift... was hat das für Auswirkungen"

Fit machen lassen ..... Nicht jeder Schmrarrn muss auch mit dem Karl Will Versehen werden.

Ich Wasche doch auch nicht immer alles ,nur weil darf steht "Wasser fest" :-)))

RW
rainer w

28.07.2008 um 14:31 Uhr

@Waschbär Und warum heißt es dann Wasch....bär?

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