Hallo,

ich habe eine Frage zum §79 Geheimhaltungspflicht. Vor zwei Wochen fand bei uns zum ersten Mal eine BR-Wahl statt und wir, die BR Mitglieder, hatten auch schon die konstituierende Sitzung. Nun wussten wir nicht recht, ob die Ersatzmitglieder die Verschwiegenheitserklärung gem. § 79 schon jetzt unterschreiben müssen, oder erst wenn sie an einer BR-Sitzung teilgenommen haben. Irgendwie kann ich das aus dem BetrVG nicht genau erlesen...

Vielen Dank für eine Info.