Erstellt am 19.08.2014 um 07:08 Uhr von nicoline
Ja, das kann ein neuer Betriebsrat grundsätzlich tun!
Erstellt am 19.08.2014 um 08:27 Uhr von Dirggi
Unter welchen Voraussetzungen und wie?
Und muss dann eine neue Vereinbarung getroffen werden?
Erstellt am 19.08.2014 um 08:39 Uhr von ickederdicke
Was steht denn in der alten BV ? Meist haben diese ja eine Klausel drin, bis wann gültig oder mit welcher Frist zu kündigen mgl. wäre
Erstellt am 19.08.2014 um 08:40 Uhr von galaxy
Was ist denn in der "alten" BV zum Thema Kündigung geregelt?
Gibt es "Nachwirkung"?
Ist es eine "erzwingbare" oder eine "freiwillige" BV?
Wollt Ihr sie nur kündigen oder gleichzeitig eine neue zu diesem Thema abschließen?
Erstellt am 19.08.2014 um 09:30 Uhr von Dirggi
Die BV liegt nicht(mehr) vor. Der alte BR hat sie wohl verschlampt. Im Tarifvertrag ist dieses Thema geregelt. Jedoch war der alte BR wohl der Meinung, es wäre eine andere Regelung notwendig.
Erstellt am 19.08.2014 um 09:36 Uhr von rolfo
Wenn es in einem Tarifvertrag geregelt ist und es dazu keine Öffnungsklausel gibt ist die sowieso ungültig
Erstellt am 19.08.2014 um 11:59 Uhr von paula
die BV muss doch im Betrieb veröffentlicht sein....