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Lohn bei Arbeitsausfall wegen eines Brandes?

S
seesee
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, folgender Fall: in einem Geschäft wurde das Personal wegen eines Brandes im Verkaufsraum nach Hause geschickt. Es konnte dort an diesem Tag nicht mehr gearbeitet werden. Der Brand wurde von einem Kunden zur Verdeckung eines Diebstahls gelegt. (Sachen gibts...) . Können die AN Lohn für die ausgefallene Zeit verlangen?

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Community-Antworten (2)

M
metallica

18.08.2014 um 23:43 Uhr

Ja. Der Schaden geht nicht zu Lasten der AN. Der AG kann Schadensersatz gegenüber einer Versicherung oder direkt gegen den Verursacher geltend machen.

G
gironimo

19.08.2014 um 10:16 Uhr

Die AN sind ja arbeitsbereit. Der AG gelangt daher in einen Annahmeverzug § 615 BGB. Das Betriebsrisiko trägt der AG.

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