Lohn bei Arbeitsausfall wegen eines Brandes?
Hallo, folgender Fall: in einem Geschäft wurde das Personal wegen eines Brandes im Verkaufsraum nach Hause geschickt. Es konnte dort an diesem Tag nicht mehr gearbeitet werden. Der Brand wurde von einem Kunden zur Verdeckung eines Diebstahls gelegt. (Sachen gibts...) . Können die AN Lohn für die ausgefallene Zeit verlangen?
Community-Antworten (2)
18.08.2014 um 23:43 Uhr
Ja. Der Schaden geht nicht zu Lasten der AN. Der AG kann Schadensersatz gegenüber einer Versicherung oder direkt gegen den Verursacher geltend machen.
19.08.2014 um 10:16 Uhr
Die AN sind ja arbeitsbereit. Der AG gelangt daher in einen Annahmeverzug § 615 BGB. Das Betriebsrisiko trägt der AG.
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