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Befristet, Leiharbeit

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MellidreiM
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, wenn der befristet Vertrag eines Kollegen ausläuft und er dann über eine Zeitarbeitsfirma wieder eingestellt wird darf er dann nach einer gewissen Zeit wieder befristet bei uns eingestellt werden? Wir haben dieses Thema gerade in unserer Sitzung diskutiert und zu keinem schlüssigen Erfebnis gekommen. Danke für Eure Antworten.

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Community-Antworten (11)

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nicoline Akzeptiert

18.08.2014 um 17:53 Uhr

darf er dann nach einer gewissen Zeit wieder befristet bei uns eingestellt werden? Er dürfte mit Sachgrund (§ 14 Abs.1 TzBfG) nach der Zeitarbeitsfirma sofort wieder bei Euch eingestellt werden. Ohne Sachgund müssen 3 Jahre vergangen sein, bevor er/sie wieder bei Euch ohne Sachgrund eingestellt werden darf.

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rolfo

18.08.2014 um 17:51 Uhr

Mit Sachgrund ja, ansonsten erst nach 3 Jahren

H
Hoppel

18.08.2014 um 21:44 Uhr

@ Rolfo @ nicoline

Ich kann Eure Meinung nicht wirklich nachvollziehen!

Die Befristungsabrede wurde mit AG A getroffen. Jetzt ist aber die Zeitarbeitsfirma B Arbeitgeber dieses Kollegen! Ich wüsste keinen einzigen Grund, warum dieser Kollege nicht im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung im Betrieb AG A tätig sein sollen dürfte!

Nachtrag: Im § 14 Abs.2 TzBfG steht u.a.: "Eine Befristung nach Satz 1 ist nicht zulässig, wenn mit DEMSELBEN Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat."

Es handelt sich in angefragtem Fall aber ganz offensichlich nicht um denselben AG! Demnach ist eine Weiterbeschäftigung möglich, nahtlos und mit oder ohne Sachgrund.

N
nicoline

19.08.2014 um 00:00 Uhr

@Hoppel Ich wüsste keinen einzigen Grund, warum dieser Kollege nicht im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung im Betrieb AG A tätig sein sollen dürfte! Ich auch nicht, aber, da scheinen rolfo und ich es wohl komplett anders verstanden zu haben als Du!

*Es handelt sich in angefragtem Fall aber ganz offensichlich nicht um denselben AG! * Woher nimmst Du dieses Wissen, schreibt MellidreiM doch:

+befristet Vertrag eines Kollegen ausläuft+ ==> AG A +dann über eine Zeitarbeitsfirma wieder eingestellt wird+ ==> AG B +nach einer gewissen Zeit wieder befristet bei uns+ ==> AG A

Wie gesagt, möglich, dass rolfo und ich es verkehrt verstanden haben?!

H
Hoppel

19.08.2014 um 08:30 Uhr

Wo Du Recht hast, hast Du Recht; da hab ich nicht richtig gelesen.

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MellidreiM

19.08.2014 um 08:41 Uhr

Hallo zusammen, danke für Eure Antworten. @Hoppel ->Es handelt sich in angefragtem Fall aber ganz offensichlich nicht um denselben AG! Es ist derselbe AG!

N
Nijobel

19.08.2014 um 10:36 Uhr

@MellidreiM : Also hat der AG auch eine interne Werksvertragsregelung?? Irgendwie wirr hier... :-)

  • der Kollege ist bei AG-A befristet bei euch
  • bei Ende der AG-A Befristung ist der Kollege über AG-B ( Zeitarbeit, extern oder intern?? ) befristet bei euch
  • nach Ende der AG-B Befristung will AG-A wieder befristet einstellen ??? So gemeint??
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MellidreiM

19.08.2014 um 10:51 Uhr

@Nijobel nein so nicht gemeint sondern:

  • befristet bei uns -> ausgelaufen
  • über Leiharbeitsfirma wieder bei uns
  • Stelle jetzt wieder vom Konzern für 1 Jahr befristet freigegeben und da war die Frage ob wir den Kollegen aus der Leiharbeit wieder bei uns übernehmen können

geht aber nicht da noch keine 3 Jahre um sind

N
Nijobel

19.08.2014 um 10:56 Uhr

Wissen macht.. AH !! :-) Mal unabhängig davon, wenn der Kollege doch qualifiziert für diese Arbeit ist, diese Stelle anscheinend nur befristet angeboten wird, obwohl im Endeffekt ein Dauerzustand daraus wird, was ist mit Gesprächen diesen Arbeitsplatz unbefristet zu besetzen?

M
MellidreiM

19.08.2014 um 11:06 Uhr

Haben wir auch dran gedacht und auch versucht aber bisher noch nicht geschafft (Konzern Sitz Amerika)

N
nicoline

19.08.2014 um 20:39 Uhr

MellidreiM Gibt es denn vielleicht einen ("Sach")Grund, die Stelle zu befristen?

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