Erstellt am 18.08.2014 um 15:51 Uhr von rolfo
Mit Sachgrund ja, ansonsten erst nach 3 Jahren
Erstellt am 18.08.2014 um 15:53 Uhr von nicoline
*darf er dann nach einer gewissen Zeit wieder befristet bei uns eingestellt werden?*
Er dürfte mit Sachgrund (§ 14 Abs.1 TzBfG) nach der Zeitarbeitsfirma sofort wieder bei Euch eingestellt werden.
Ohne Sachgund müssen 3 Jahre vergangen sein, bevor er/sie wieder bei Euch ohne Sachgrund eingestellt werden darf.
Erstellt am 18.08.2014 um 19:44 Uhr von Hoppel
@ Rolfo
@ nicoline
Ich kann Eure Meinung nicht wirklich nachvollziehen!
Die Befristungsabrede wurde mit AG A getroffen. Jetzt ist aber die Zeitarbeitsfirma B Arbeitgeber dieses Kollegen! Ich wüsste keinen einzigen Grund, warum dieser Kollege nicht im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung im Betrieb AG A tätig sein sollen dürfte!
Nachtrag: Im § 14 Abs.2 TzBfG steht u.a.: "Eine Befristung nach Satz 1 ist nicht zulässig, wenn mit DEMSELBEN Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat."
Es handelt sich in angefragtem Fall aber ganz offensichlich nicht um denselben AG! Demnach ist eine Weiterbeschäftigung möglich, nahtlos und mit oder ohne Sachgrund.
Erstellt am 18.08.2014 um 22:00 Uhr von nicoline
@Hoppel
*Ich wüsste keinen einzigen Grund, warum dieser Kollege nicht im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung im Betrieb AG A tätig sein sollen dürfte!*
Ich auch nicht, aber, da scheinen rolfo und ich es wohl komplett anders verstanden zu haben als Du!
*Es handelt sich in angefragtem Fall aber ganz offensichlich nicht um denselben AG! *
Woher nimmst Du dieses Wissen, schreibt MellidreiM doch:
+befristet Vertrag eines Kollegen ausläuft+ ==> AG A
+dann über eine Zeitarbeitsfirma wieder eingestellt wird+ ==> AG B
+nach einer gewissen Zeit wieder befristet bei uns+ ==> AG A
Wie gesagt, möglich, dass rolfo und ich es verkehrt verstanden haben?!
Erstellt am 19.08.2014 um 06:30 Uhr von Hoppel
Wo Du Recht hast, hast Du Recht; da hab ich nicht richtig gelesen.
Erstellt am 19.08.2014 um 06:41 Uhr von MellidreiM
Hallo zusammen,
danke für Eure Antworten.
@Hoppel
->Es handelt sich in angefragtem Fall aber ganz offensichlich nicht um denselben AG!
Es ist derselbe AG!
Erstellt am 19.08.2014 um 08:36 Uhr von Nijobel
@MellidreiM : Also hat der AG auch eine interne Werksvertragsregelung??
Irgendwie wirr hier... :-)
- der Kollege ist bei AG-A befristet bei euch
- bei Ende der AG-A Befristung ist der Kollege über AG-B ( Zeitarbeit, extern oder intern?? ) befristet bei euch
- nach Ende der AG-B Befristung will AG-A wieder befristet einstellen
??? So gemeint??
Erstellt am 19.08.2014 um 08:51 Uhr von MellidreiM
@Nijobel
nein so nicht gemeint sondern:
- befristet bei uns -> ausgelaufen
- über Leiharbeitsfirma wieder bei uns
- Stelle jetzt wieder vom Konzern für 1 Jahr befristet freigegeben
und da war die Frage ob wir den Kollegen aus der Leiharbeit wieder bei uns übernehmen können
geht aber nicht da noch keine 3 Jahre um sind
Erstellt am 19.08.2014 um 08:56 Uhr von Nijobel
Wissen macht.. AH !! :-) Mal unabhängig davon, wenn der Kollege doch qualifiziert für diese Arbeit ist, diese Stelle anscheinend nur befristet angeboten wird, obwohl im Endeffekt ein Dauerzustand daraus wird, was ist mit Gesprächen diesen Arbeitsplatz unbefristet zu besetzen?
Erstellt am 19.08.2014 um 09:06 Uhr von MellidreiM
Haben wir auch dran gedacht und auch versucht aber bisher noch nicht geschafft
(Konzern Sitz Amerika)
Erstellt am 19.08.2014 um 18:39 Uhr von nicoline
MellidreiM
Gibt es denn vielleicht einen ("Sach")Grund, die Stelle zu befristen?