Erstellt am 02.05.2006 um 22:11 Uhr von Z.Ickig
Wenn euer Arbeitgeber nicht will, dann sieht es mit einer BV schlecht aus. Die ist nicht erzwingbar, und einen Anspruch gibt es also nicht.
Der Arbeitgeber entscheidet alleine, wen er neu einstellen will...., einen Leiharbeitnehmer oder einen eigenen Arbeitnehmer.
Theoretisch kann er seinen ganzen Betrieb zu 100 % mit Leiharbeitnehmern führen, da gibt es keine gesetzliche Grenze.