Erstellt am 15.08.2014 um 17:00 Uhr von paula
Ein geheimhaltungswürdiges Geschäftsgeheimnis ist es wohl nicht. Es stellt sich eher die Frage was ein solches Vorgehen für zukünftige Gespräche mit der GL bedeutet und was diese Info tatsächlich dem MA bringt.
Ich würde mir mal eher die Frage stellen, was ich für eine Unternehmenskultur habe, wenn die GL über die Leistung eines MA solche Aussagen trifft und der MA weiß nichts davon. Oder gab es solche Gespräche mit dem MA bereits?
Erstellt am 15.08.2014 um 17:03 Uhr von gironimo
Geheim sind nur Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die ausdrücklich als solche benannt wurden (§ 79 BetrVG).
Was und welche Informationen Ihr weitergibt, müsst Ihr für Euch abwägen. Da spielt ja auch die "vertrauensvolle" Zusammenarbeit eine Rolle.
Was die von Dir angedeutete Weitergabe von Infos an einen Mitarbeiter angeht denke ich, dass Du richtig gehandelt hast.
Erstellt am 16.08.2014 um 13:04 Uhr von Laffo
...wie soll ein Mitarbeiter sein Verhalten andern,wenn er nichts über sein Missverhalten weis..? Es ist verwunderlich,dass die AGin dies ihm nicht direkt sagt..
Erstellt am 16.08.2014 um 13:42 Uhr von Hoppel
Naja ... mit Ruhm bekleckert hat sich HelleHd mit seiner Aktion sicherlich nicht!
Er/sie war bei dieser Sitzung ganz offensichtlich nicht anwesend und bekommt von einem anderen BRM anvertraut, dass sich die GF über die Leistung eines Kollegen beschwert hätte.
Wie kann man dann losrennen und Informationen weiter geben, die man
1. nicht selbst gehört hat ?
2. von denen man nicht weiß, in welchem Kontext diese Äußerungen ggf. gefallen sind?
3. die man sich ebenso offensichlich noch nicht einmal durch ein weiteres BRM bestätigen lassen hat?
Immerhin gibt es jetzt schon mehrere Versionen von dem was gesagt, was gehört und was verstanden wurde ...
Ich persönlich finde solche "Stille Post Spiele" ätzend!