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Dieser Beitrag ist vor 6 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Teilnahme eines Ersatzmitgliedes an Besprechungen während des Nachrückens

O
Odin
Sep 2019 bearbeitet

Hi, ist ein Ersatzmitglied auch z.B. zu Besprechungen mit dem AG hinzuzuziehen? Aktuell werde ich nur zu offiziellen Betriebsratssitzungen und,wenn terminiert Monatsgesprächen, geladen. Zu allen weiteren Besprechungen die in der Zeit meines Nachrückens liegen werde ich nicht hinzugezogen. Auch erhalte ich keinerlei Informationen über laufende Themen in der Zeit meines Nachrückens. Habe ich da Anspruch darauf, wenn ja wo ist das verankert.

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Community-Antworten (3)

B
BRHamburg

12.09.2019 um 13:40 Uhr

Wenn es sich um Termine für das gesammte Gremium handelt, besteht ein Teilnahme Recht. Meistens werden Gespräche aber an einen kleineren Kreis von Teilnehmern delegiert, und da besteht kein Anspruch auf Teilnahme. Informationen über den Inhalt sollte man aber trotzdem erhalten.

E
esci

12.09.2019 um 13:56 Uhr

Ein Ersatzmitglied rückt während der gesamten Zeit der Verhinderung nach (§25 1 BetrVG) und ist dann während dieser Zeit ein vollständiges BRM mit allen Rechten und Pflichten. Das schließt auch ein, dass es alle notwendigen Informationen erhält bzw. diese ihm zugänglich gemacht werden. Auch ist das nachgerückte Ersatzmitglied zu allen Terminen einzuladen und zu beteiligen, es gibt keine Unterscheidung zu den anderen BRM. Anders ist es mit festen Sitzen in Ausschüssen oder dergleichen. Hier rückt man nicht nach, allerdings kann dies durch einen Beschluss im Gremium erfolgen.

K
Kjarrigan

12.09.2019 um 13:58 Uhr

Ist ein BRM verhindert, rückt das E-BRM nach. Dies gilt nicht nur für Sitzungen, sondern sozusagen ab Beginn der Verhinderung (z.B: Urlaub, Krankheit) DAs E-BRM wird dann "auf Zeit" zum BRM - mit allen Rechten und Pflichten während dieses Zeitraumes!

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