Können Dienstbesprechungen in der Freizeit verpflichtend angeordnet werden?
Hallo zusammen, ein Abteilungsleiter in unserem Krankenhaus möchte nächstes Jahr monatliche Besprechungen für sein Team (Schichtbetrieb) abhalten. Diese sollen im Dienstplan vorher festgelegt werden. Der Dienstplan wird von der PDL und dem BR vorher genehmigt. Er ist der Meinung, dass dann auch MA, welche FREI haben zu all diesen Besprechungen zu erscheinen haben. Es gibt bisher keine Vereinbarung zwischen AG und BR bezüglich Dienstbesprechungen. Gelegentliche Besprechungen wurden geduldet und die aufgewendeten Stunden wurden als Mehrarbeitsstunden gutgeschrieben. Fragen: 1.Müssen die MA, welche FREI haben zur Dienstbesprechung kommen? Ich denke NEIN, denn auch die verdi-Broschüre sagt doch:"Mein FREI gehört mir" 2. Manche MA haben ca. 30km einfach zu fahren, um an der Besprechung teilzunehmen. Sind diese dann bei Wegeunfällen angesichert? Vielen Dank für eure Antworten. Maria
Community-Antworten (17)
08.12.2008 um 14:38 Uhr
@Maria
meines Erachtens nach gibt es 2 Möglichkeiten: 1.) Die PDL erklärt diese Teambesprechung zu einer "Pflichtveranstaltung", der Termin steht 4 Wochen vorher fest und die Zeit, die dafür aufgewendet wird ist Dienstzeit, dementsprechend Mehr/Überstunden für die MA, die von zu Hause kommen, inklusive der An/Abfahrtszeit. 2.) Von jeder Teambesprechung wird ein Protokoll gefertigt, die anwesenden und NICHTANWESENDEN MA erhalten dieses Protokoll und bestätigen durch ihre Unterschrift, daß sie dieses Protokoll erhalten UND gelesen haben. Sollte nämlich in der Sitzung etwas verbindlich festgehalten sein, z.B. nach welchen Standards eine Übergabe bei Schichtwechsel erfolgen soll, können die MA, die NICHT anwesend waren, nicht im Nachhinein erklären: "Das wusste ich nicht, das hat mir keiner gesagt". Ich persönlich favorisiere die 2 Möglichkeit, denn wie du schon richtig sagst: "Mein Frei gehört mir" und die 1.Möglichkeit würde ich nur für dringende Angelegenheiten, wie z.B. Festlegung eines Urlaubsplanes in Betracht ziehen und durchführen.
Wenn dies eine Pflichtveranstaltung ist, dann ist auch der Weg dahin, wie der Weg zur Arbeit hin und zurück unter den gleichen Voraussetzungen BG-lich gesichert.
08.12.2008 um 17:59 Uhr
Hallo Maria. erstens: die Lage und Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage ist durch den BR mitbestimmungspflichtig. Einen BR, der zulassen würde, dass ich an meinem freien Tag für ca. 2 Stunden in die Firma kommen soll, den würde ich zum teeren und federn freigeben, denn ich habe an meinen freien Tagen besseres zu tun, als zu Hause zu hocken, nur weil da jemand der Meinung ist, dass ich z.B. um 13:00 anzutraben habe. zweitens: ein einmal genehmigter Dienstplan ist verbindlich und nur noch im beiderseitigen Einvernehmen abzuändern. Dem Mitbestimmungsrecht unterliegende Angelegenheit dürfen nicht einseitig durch Dienstanweisungen geregelt werden. Einseitig getroffene Anweisungen sind ungültig. Möglichkeit 2 von galaxy scheint mir da noch die passabelste.
08.12.2008 um 18:08 Uhr
@Maria,
"Können Dienstbesprechungen in der Freizeit verpflichtend angeordnet werden?"
+++++NEIN++++++++ a. in der Freizeit sowieso nicht. b. Verpflichtungen zum Dienst gingen mit dem Drittenreich UNTER. c. eine Teambesprchrung ist erstmal so zu Planen das alle in ihrer ARBEITSZEIT daran teilnehmen können. ABER nicht in der Freizeit warum auch ? KEINe alternativen ? Protokolle ? Teil Team sitzungen ? anpassung der Schichten VOR Dienstplan erstellung ?
LASST SO ETWAS GAR NICHT ERST EINEISSEN .-( gebt dem AG auf erst mal andere wege zu finden (siehe oben)
08.12.2008 um 18:23 Uhr
all, sorry, aber wie können verpflichtende Dienstbesprechungen, die Dienstplanmäßig geplant und festgelegt sind, in der Freizeit stattfinden? Hab ich einen Knoten im Gehirn? Oder geht es um einen rollierenden Dienstplan?
09.12.2008 um 09:24 Uhr
Hallo Lotte,
die Antwort auf deine Frage lautet: Wenn in einem Betrieb im drei Schichten gearbeitet wird, dann kann die Dienstbesprechung immer nur während EINER Schicht stattfinden. Höchstens noch überlappend. Aber eine Schicht hat immer FREI während die Dienstbesprechung . Diese MA können auch zur Nachtschicht an diesem Tag eingeteilt sein. Deine zweite Fragen wegen deines Knotens im Gehirn kann ich aus der ferne schwer beurteilen. Ein Arzt kann dir da sicher weiterhelfen. Im übrigen danke ich euch für die Antworten. Galaxy hat mir mit dem "Protokoll-Tipp" den richtigen Ansatz zur Lösung des Problems gegeben. Maria
09.12.2008 um 17:29 Uhr
Maria, aber wenn eine Dienstbesprechung verpflichtend ist, habe ich m.E. nicht frei. Den Anspruch auf "frei" kann ich nur dann geltend machen, wenn die Besprechung nicht vorgeplant ist, wenn gegen das ArbZG oder § 315 BGB verstoßen wird oder mein AV derart gestaltet ist, dass ich zu keinerlei Mehrarbeitsstunden herangezogen werden kann. Der BR dagegen kann sein MBR über das BetrVG § 87 (1) Nr.2 wahrnehmen.
10.12.2008 um 00:48 Uhr
@Maria Er ist der Meinung, dass dann auch MA, welche FREI haben zu all diesen Besprechungen zu erscheinen haben.
In unserem Lande herrscht Meinungsfreiheit und das ist auch gut so!!!!! Nur kann die Meinung des Abteilungsleiters in diesem Falle überhaupt nichts bewirken denn : FREI ist und bleibt FREI und im FREI kann der AG einen zu gar nichts verpflichten!!!!
Manche MA haben ca. 30km einfach zu fahren, um an der Besprechung teilzunehmen. Sind diese dann bei Wegeunfällen
abgesichert?
Ganz klar NEIN!!!!! Denn sie haben FREI und was sie in ihrer Freizeit tun ist ihre "PRIVATANGELEGENHEIT". Das Weisungsrecht des AG erstreckt sich nur auf die Dienstzeit, nicht auf die Freizeit, deswegen kann er die MA an einem freien Tag, wie schon gesagt, zu gar nichts verpflichten !!!!!!!!!!
@waschbär
Voll Korrekt!!!!!
@ Lotte
aber wie können verpflichtende Dienstbesprechungen, die Dienstplanmäßig geplant und festgelegt sind, in der Freizeit stattfinden?
Maria hat von verpflichtenden Dienstbesprechungen an FREIEN TAGEN geschrieben!
@galaxy
1.) *Die PDL erklärt diese Teambesprechung zu einer "Pflichtveranstaltung", * ==> also dienstplanmäßig vorgeplante AZ
*der Termin steht 4 Wochen vorher fest und die Zeit, die dafür aufgewendet wird ist Dienstzeit, dementsprechend
Mehr/Überstunden für die MA die von zu Hause kommen,* ==> also dienstplanmäßig vorgeplante AZ / Mehrarbeit /
Überstunden ==> bis dahin korrekt
*inklusive der An/Abfahrtszeit* ==> ab hier nicht mehr korrekt. Der Weg wäre zwar BG-lich versichert, ist aber
genauso wenig der AZ hinzu zu rechnen, wie jeder andere Weg zur Arbeit.
@Maria
Wenn man jedoch die MA mit einem An + Abfahrtsweg von 60 km für zwei Stunden vorgeplant zur Arbeit antanzen läßt, habe ich, um es mal milde auszudrücken, erhebliche Zweifel daran, ob dieses noch dem Grundsatz des billigen Ermessens entspricht, zu dem der AG verpflichtet ist, schon erst recht, wenn es andere Möglichkeiten gibt, von der Teambesprechung in Kenntnis gesetzt zu werden(Von jeder Teambesprechung wird ein Protokoll gefertigt, die anwesenden und NICHTANWESENDEN MA erhalten dieses Protokoll und bestätigen durch ihre Unterschrift, daß sie dieses Protokoll erhalten UND gelesen haben.) !!!!!!!!! Dieses noch mal als Argument, falls eure Spezialexperten von Abteilungsleitern wirklich auf den Gedanken kommen sollten.
Frei nach B. Obama "Yes we can" scheinen immer mehr Vorgesetzte zu denken, dass sie ihre "Arbeitswerkzeuge" hin und her packen können, wie sie wollen. Dazu kann ich nur noch sagen, "wer sich nicht wehrt, landet am Herd"
Gute Nacht!
10.12.2008 um 09:32 Uhr
@nicoline, danke ...... bekomme ich nun kontak zu dir ?
10.12.2008 um 11:53 Uhr
all, keiner versteht was ich meine... ;-((
12.12.2008 um 09:49 Uhr
all, ich steige noch mal in den Ring... ;-)
Der AG ist laut § 106 GewO berechtigt, inhalt Ort und Zeit der Arbeitsleistung zu bestimmen. Wenn die Besprechung verbindlich sein soll, so kann es dort keine freien Tage geben. Steht sie geplant im Dienstplan als verbindliche Besprechung, so habe ich an diesem Tag NICHT frei!!!! Der AG muss mir einen anderen Tag frei geben, um seine Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrag (z.B. 5-Tage Woche) zu erfüllen. Natürlich ist der BR hier gefordert um z.B. nachzuprüfen, ob die Anordnungen des AG nach billigem Ermessen und im Rahmen der AV/TV/Gesetze erfolgt. Es kann z.B. nicht sein, dass Ruhezeiten der NW unterbrochen werden...
Aber mit "Mein frei gehört mir" hätte die ganze Sache nur dann etwas zu tun, wenn die Anweisung zur Dienstbesprechung kurzfristig oder im frei erfolgen würde.
Nun Ihr...
12.12.2008 um 09:56 Uhr
Hallo Lotte, ich bin gerade auch "im Ring". Wir haben das inzwischen einvernehmlich mit der PDL geklärt und an den Beschäftigten bei der gestrigen BV kund getan. Bei wichtigen Themen (Urlaub, große Veränderungen) dürfen zwei Besprechungen im Dienstplan festgelegt werden. Ausnahmen (werden noch definiert) der Nichtteilnahme sind möglich. Ansonsten wird das Wichtige protokolliert und mit Unterschrift bestätigt, dass es gelesen wurde. Wie galaxy schon geraten hatte.
Velen Dank. Maria
12.12.2008 um 09:58 Uhr
Maria, na das habt Ihr doch gut gelöst.
14.12.2008 um 00:14 Uhr
@ Lotte ja, das finde ich auch, wollte ich aus der Ringecke gerne noch hinzufügen Das ganze Leben ist ein Kompromiß ;-)). Und was ich noch sagen wollte: es ist ganz und gar nicht so, dass ich Dich nicht verstehe. Du hast 100% ig Recht mit dem, was Du unter 107604 geschrieben hast. Wir haben es nur von unterschiedlichen Enden aus aufgedröselt. Ich von der Freizeit her (frei ist frei, keine Verpflichtung möglich) und Du von der Verpflichtung her (wenn verpflichtend, dann ist es keine Freizeit). Schönen 3. Advent ;-))
@ Maria trotzdem habe ich noch eine Frage (rein Interesse halber): dürfen zwei Besprechungen im Dienstplan festgelegt werden => jeden Monat oder in welchem Zeitraum?
Auch Dir einen schönen 3. Advent ;-))
14.12.2008 um 12:37 Uhr
nicoline, okay, dann kann ich den Ring ja wieder verlassen ;-)) Auch Dir einen schönen 3. Advent
14.12.2008 um 14:14 Uhr
@Lotte, ach mensch wegen Ring .
Nimm den goldenen Ring von mir,
bist du traurig, dann sagt er dir:
Marmor, Stein und Eisen bricht, aber unsere Liebe nicht.
Alles, alles geht vorbei, doch wir sind uns treu.
Oder meinst den Nasenring ? oder den Horror Film ?
14.12.2008 um 23:18 Uhr
@ waschbär na wer denn nun, midnightlady oder Lotte?
16.12.2008 um 09:32 Uhr
@nicoline, oder Du ?????
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