Erstellt am 15.08.2014 um 10:43 Uhr von gironimo
Das stimmt nicht. BR-Arbeit ist keine Arbeit sondern ein Ehrenamt. Das darfst Du ausüben, wenn nicht gesundheitliche Probleme dagegen sprächen.
Der AG darf Dir kein Geld abziehen. Du bekommst die gleichen Bezüge während der Schutzfrist - ob Du nun zu Hauser oder beim BR warst.
Erstellt am 15.08.2014 um 11:01 Uhr von Justme
Mein AG stützt seine Begründung auf folgendes BAG Urteil: Mutterschutz/Beschäftigungsverbote nach dem MuSchG:
Befindet sich das Betriebsratsmitglied in der geburtsnahen Zeit in Mutterschutz oder wird in der Schwangerschaft ärztlicherseits ein Beschäftigungsverbot verhängt, stellt sich ebenfalls die Frage nach der Möglichkeit einer Ausübung des Betriebsratsamtes. Hier ist nach den Grundsätzen zu verfahren, die für Arbeitsunfähigkeit/Krankheit entwickelt wurden. Dies folgt aus der Vergleichbarkeit der Situation von Arbeitsunfähigkeit und Mutterschutz/Beschäftigungsverbot. Nach § 3 Abs. 1 MuSchG dürfen Mütter nicht beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet sind. Absolute Beschäftigungsverbote bestehen nach § 3 Abs. 2, § 6 Abs. 1 MuSchG in den letzten 6 Wochen vor und in den ersten 8 Wochen nach der Entbindung. Während der letztgenannten Mutterschutzzeit kommt eine Beschäftigung auch nicht mit Einwilligung der Arbeitnehmerin in Betracht (BAG, Urteil vom 14.10.1954, AP Nr. 1 zu § 13 MuSchG)
Aber ich meine, die Arbeit ist ja schon erledigt und keiner hat was davon gesagt das ich nicht arbeiten darf.
Erstellt am 15.08.2014 um 11:14 Uhr von Pjöööng
Mutterschutzgesetz:
"§ 6 Beschäftigungsverbote nach der Entbindung
(1) Mütter dürfen bis zum Ablauf von acht Wochen, bei Früh- und Mehrlingsgeburten bis zum Ablauf von zwölf Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigt werden. (...)"
Es handelt sich also nicht um ein Arbeitsverbot, sondern um ein Beschäftigungsverbot!
Was ist Beschäftigung? Eine juristische Definition dazu finden wir im SGB IV:
"§ 7 Beschäftigung
(1) Beschäftigung ist die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers."
Demnach widerspricht die Ausübung des Betriebsratsamtes nicht dem Beschäftigungsverbot.
Der Arbeitgeber hat das BRM für die Ausübung seines Amtes von der Arbeit freizustellen. Da hier kene Arbeitsleistung zu erbringen ist, kann auch nicht befreit werden. Diese Zeit der BR-Tätigkeit findet auch nicht betriebsbedingt außerhalb der Arbeiteziet statt.
Das BRM ist also genau so zu stellen, als wenn es keine BR-Tätigkeit ausgeübt hätte.
Erstellt am 15.08.2014 um 11:27 Uhr von Justme
Erst einmal Danke für die Antworten. Aber es ist ja nicht so, dass ich mir gerade überlege ob ich arbeite, sondern die Stunden wurden ja bereits geleistet. Ohne das irgendjemand mich auch nur ansatzweise informiert hätte das ich nicht arbeiten darf.
Erstellt am 15.08.2014 um 11:42 Uhr von Pickel
Dieser "Jemand" ist aber nicht der AG. Der BR ist selbstorganisiert und der AG ist nicht in der Verantwortung, die Mitarbeiter über die Konsequenzem ihrer BR-Tätigkeit aufzuklären. Dafür haben sie über das eigenständige Besuchen von Seminaren selbst sich die notwendigen Kenntnisse anzueignen.
BR ist KEINE AN-Tätigkeit. Also warum verlangst du von deinem AG, dich in diesen Punkten zu beraten?
Erstellt am 15.08.2014 um 11:56 Uhr von Pjöööng
Noch einmal:
Die Ausübung des BR-Amtes in der Schutzzeit nach der Entbindung ist meines Erachtens mit dem Mutterschutz vereinbar.
An Leistungen erhältst Du doch die X Euronen von der Krankenkasse und die Aufstockung vom Arbeitgeber?
Willst Du darüber hainaus noch Geld? Oder zieht der Arbeitgeber Dir davon etwas ab?
Erstellt am 15.08.2014 um 13:01 Uhr von nicoline
Oder möchtest Du die Stunden, die Du da warst gutgeschrieben bekommen?
Erstellt am 15.08.2014 um 16:18 Uhr von paula
@Pjöööng wir könnten aber noch mal den Faden einer früheren Diskussion aufnehmen ;)
Erstellt am 15.08.2014 um 17:25 Uhr von gironimo
Zitat aus dem vom AG zitierten Urteil:
>Hier ist nach den Grundsätzen zu verfahren, die für Arbeitsunfähigkeit/Krankheit entwickelt wurden. <
Und während einer AU kann ein BR durchaus auch sein Ehrenamt als BR ausüben - also auch als werdende Mutter.
Wenn der AG sich nicht überzeugen läßt, solltest Du den Rechtsweg gehen.
Erstellt am 15.08.2014 um 17:52 Uhr von Kölner
Wenn ich AU bin bekomme ich aber weder Stunden noch ne Vergütung vom AG
Erstellt am 15.08.2014 um 18:21 Uhr von Pickel
Gironimo du scheinst bei deinem Rechtsweg zu vergessen, dass das Ehrenamt außerhalb der Arbeitszeit dann auch nicht zu vergüten ist.
Erstellt am 15.08.2014 um 19:05 Uhr von Nubbel
justme, was will der arbeitgeber nicht bezahlen? du hast doch geld bekommen
Erstellt am 15.08.2014 um 20:53 Uhr von nicoline
*Wenn ich AU bin bekomme ich aber weder Stunden noch ne Vergütung vom AG*
Entgeltfortzahlungsgesetz?! Krank ist wie gearbeitet??!
Erstellt am 15.08.2014 um 21:00 Uhr von Justme
Ich bekomme Stundenlohn, da es sich aber um einen 450 Euro Job handelt, bekomme ich nicht das volle Geld sondern nur einen Differenzbetrag und da ich privat Versichert bin zahlt für mich die Krankenkasse auch keinen Ausgleich. Da ich 25 Stunden mit BR Arbeit verbracht habe möchte ich die auch gerne bezahlt bekommen.
Erstellt am 16.08.2014 um 10:39 Uhr von Onkel
Ich sehe hier kein Vergehen des Arbeitgebers. Bei Krankheit oder Urlaub kann ich als Arbeitnehmer und als BR Mitglied selber entscheiden ob ich arbeite oder an Sitzungen teilnehme. Mach ich dies gibt es kein Gesetz das dies verbieten würde. Es gibt sogar im Gesetz genaue Regeln wann ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter aus dem Urlaub zurück holen darf. Diese Möglichkeit gibt es beim Mutterschutz für den Arbeitgeber nicht.
@ Justme Vielleicht wäre es sinnvoll gewesen mit dem Arbeitgeber vorher zusprechen. Willst du den jetzt wieder ins Arbeitsleben einsteigen? Dann hätte man dem Arbeitgeber z.B. damit locken können, das kein anderes BR Mitglied seinen Arbeitsplatz verlassen muss wenn du die BR Arbeit übernimmst.
Wenn du aber in Elternzeit gehen möchtest und nur zur BR Arbeit ins Unternehmen kommst, wäre ich als dein AG auch angefressen.
Erstellt am 16.08.2014 um 14:40 Uhr von Hoppel
@ Justine
Ein Ausgleich für BR-Tätigkeit AUSSERHALB der persönlichen Arbeitszeit ist vom AG nur dann zu gewähren, wenn betriebsbedingt >> davon kann bei Dir doch überhaupt keine Rede sein
Also wirst Du in die Röhre gucken müssen!
Immer dran denken ... als BRM nimmst Du ein Ehrenamt wahr ...