Erstellt am 07.02.2009 um 14:58 Uhr von Laffo
hallo Walther,
1.wählbar bist du erst nach 6 monatiger Betriebszugehörigkeit( § 8 Abs.1 BetrVG)
2. ob ihr einen BR einrichten dürft ist in den §§ 1 & 3 BetrVG geregelt!
3. 6 monatige Probezeit-> würde ich die Füße vorerst still halten, aber dass ist deine Entscheidung!
Schau mal hier nach: http://bundesrecht.juris.de/betrvg/
Erstellt am 07.02.2009 um 15:03 Uhr von Laffo
Walther
Kundigungsschutz hast du übrigens auch erst nach 6 monatiger Betriebszugehörigkeit!
§ 1 Abs. 1 KSchG
Erstellt am 07.02.2009 um 19:38 Uhr von Walther
Hallo Laffo, perfekt - vielen Dank!! :o)
Walther
Erstellt am 07.02.2009 um 20:20 Uhr von Laffo
hallo Walther,
gern geschehen.
Erstellt am 07.02.2009 um 23:14 Uhr von Prinzessin
@Walther & Laffo
seid Ihr aber lieb!
Erstellt am 07.02.2009 um 23:47 Uhr von Laffo
na Prinzessin, NEIDISCH? Hab noch nen bißchen Platz....