BR-Kandidatur oder -Gründung noch während der Probezeit - ist das möglich?
Hallo Alle, hier meine Frage: Ich bin Angestellter seit dem 1.1.09, also noch in der üblichen 6-monatigen Probezeit, in der Magdeburger Filiale eines Unternehmens der Bildungsbranche. Die Unternehmenszentrale in München hat einen Betriebsrat, aber die Filialen, so auch unsere, haben alle keinen. Unsere Filiale hat einen Direktor, einen Vize-Direktor (beide in Vollzeit), zwei Lehrer (beide in Teilzeit) und ein großes Sekretariat mit sieben Voll- und Teilzeitkräften. Ich möchte gerne einen Betriebsrat gründen, möglichst mit Hilfe der Gewerkschaft, deren Mitglied ich aber erst seit ein paar Tagen bin. Am liebsten würde ich damit warten bis Ende Mai, weil es dann bis zur nächsten regulären Wahl nur noch knapp 1 Jahr hin wäre, so dass ich fünf Jahre im Amt bleiben könnte. Ende Mai allerdings bin ich immer noch in der Probezeit. Frage: Ist mein Risiko nicht enorm groß, rausgeschmissen zu werden? Oder bin ich vom Moment, da ich zur Versammlung einlade, bereits geschützt? Falls ja, Anschlussfrage: Das Ende der Schutzzeit läge ja nach dem Ende der Probezeit, wäre ich dann also fest Angestellter - oder würde der "versäumte" Rest der Probezeit nachgeholt werden? Ganz lieben+herzlichen Dank im Voraus!!
Community-Antworten (6)
07.02.2009 um 15:58 Uhr
hallo Walther,
1.wählbar bist du erst nach 6 monatiger Betriebszugehörigkeit( § 8 Abs.1 BetrVG) 2. ob ihr einen BR einrichten dürft ist in den §§ 1 & 3 BetrVG geregelt! 3. 6 monatige Probezeit-> würde ich die Füße vorerst still halten, aber dass ist deine Entscheidung! Schau mal hier nach: http://bundesrecht.juris.de/betrvg/
07.02.2009 um 16:03 Uhr
Walther
Kundigungsschutz hast du übrigens auch erst nach 6 monatiger Betriebszugehörigkeit! § 1 Abs. 1 KSchG
07.02.2009 um 20:38 Uhr
Hallo Laffo, perfekt - vielen Dank!! :o) Walther
07.02.2009 um 21:20 Uhr
hallo Walther,
gern geschehen.
08.02.2009 um 00:14 Uhr
@Walther & Laffo seid Ihr aber lieb!
08.02.2009 um 00:47 Uhr
na Prinzessin, NEIDISCH? Hab noch nen bißchen Platz....
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