Hallo Alle, hier meine Frage: Ich bin Angestellter seit dem 1.1.09, also noch in der üblichen 6-monatigen Probezeit, in der Magdeburger Filiale eines Unternehmens der Bildungsbranche. Die Unternehmenszentrale in München hat einen Betriebsrat, aber die Filialen, so auch unsere, haben alle keinen. Unsere Filiale hat einen Direktor, einen Vize-Direktor (beide in Vollzeit), zwei Lehrer (beide in Teilzeit) und ein großes Sekretariat mit sieben Voll- und Teilzeitkräften. Ich möchte gerne einen Betriebsrat gründen, möglichst mit Hilfe der Gewerkschaft, deren Mitglied ich aber erst seit ein paar Tagen bin. Am liebsten würde ich damit warten bis Ende Mai, weil es dann bis zur nächsten regulären Wahl nur noch knapp 1 Jahr hin wäre, so dass ich fünf Jahre im Amt bleiben könnte. Ende Mai allerdings bin ich immer noch in der Probezeit. Frage: Ist mein Risiko nicht enorm groß, rausgeschmissen zu werden? Oder bin ich vom Moment, da ich zur Versammlung einlade, bereits geschützt? Falls ja, Anschlussfrage: Das Ende der Schutzzeit läge ja nach dem Ende der Probezeit, wäre ich dann also fest Angestellter - oder würde der "versäumte" Rest der Probezeit nachgeholt werden? Ganz lieben+herzlichen Dank im Voraus!!