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Teilzeit nach Elternzeit mit festgelegten, schon geplanten Überstunden

D
Danield
Jan 2018 bearbeitet

Hallo miteinander,

ich habe mal ne Frage, die mir das Gesetz augenscheinlich nicht beantworten kann. Folgender Sachverhalt:

Junge Mutter kommt aus der Elternzeit, vereinbart mit AG Teilzeit. AG stimmt zu. Donnerstag wäre ein halber Tag zu leisten. AG teilt der Jungen Mutter nun mit, dass sie geplante Überstunden, somit den Donnerstag voll und zusätzlich am Samstag abreiten soll. Somit hat der AG seine 40 Stunden.

Meines Erachtens kann das nicht zulässig sein, aber wie kann man hier reagieren bzw. welches Gesetz regelt dies.

Vielen Dank für die Antwort(en)

1.08406

Community-Antworten (6)

P
Pjöööng

14.08.2014 um 15:23 Uhr

Gibt es dort einen Betriebsrat?

D
danield

14.08.2014 um 15:39 Uhr

Nein soweit ich weiß nicht.

P
Pjöööng

14.08.2014 um 16:18 Uhr

Schade, denn dann hätte nur der BR den Überstunden nicht zustimmen brauchen.

So müsste man mal in den Arbeitsvertrag (bze. Tarifvertrag) schauen, ob überhaupt Überstunden geleistet werden müssen.

Das nächste ist, dass der Arbeitgeber keinesfalls mehr als 25% der vereinbarten Arbeitszeit zusätzlich an Überstunden verlangen kann.

Letztendlich dürfte der Arbeitgeber das billige Ermessen überschritten haben, wenn er durch die Anweisung von Mehrarbeit den Arbeitsumfang eines Vollzeitlers abfordert.

Vermutlich müsste mal ein Fachanwalt einen deutlichen Brief formulieren.

H
Hoppel

15.08.2014 um 08:48 Uhr

@ danield

  1. Frage: Hat die junge Mutter dem AG mit ihrem Teilzeitwunsch auch die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit mitgeteilt?

  2. Frage: Was ist im Teilzeitvertrag bzgl. Überstunden geregelt?

D
danield

15.08.2014 um 09:53 Uhr

Erst mal vielen Dank für die Antworten. Es ist im Arbeitsvertrag geregelt, dass Überstunden möglich sind, sofern der Arbeitsaufwand dies erfordert oder so ähnlich sie wie es oft formuliert ist. Mit dem AG sind 32 h/Woche von Mo bis Do vereinbart. Er dem ja zugestimmt!

Danke

H
Hoppel

16.08.2014 um 11:01 Uhr

@ danield

... wenn ich sicherstellen will, dass ich nicht zu Überstunden herangezogen werden kann, sollte ich keinen AV unterschreiben, der die Möglichkeit von Überstunden beinhaltet.

Für welche Zeitdauer sollen denn die Überstunden überhaupt geleistet werden? Und wie lautet die konkrete Ü´stunden Regelung im AV?

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