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Hamburger Modell

S
sarmale
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Leute, ein Kollege, der sich im Hamburger Modell befindet, darf der auf freiwilliger Basis im Nachtdienst arbeiten? Danke im Voraus.

1.83002

Community-Antworten (2)

M
Moreno

13.08.2014 um 21:51 Uhr

Na er sollte die Wiedereingliederung zu der Zeit machen in der er auch danach arbeiten muss. Nützt ja nix er arbeitet nur tagsüber und stellt nach der Wiedereingliederung fest das er keine Schicht mehr arbeiten kann.

H
Hoppel

13.08.2014 um 22:57 Uhr

@ sarmale

Zum Hamburger Modell gehört, dass mit ALLEN Beteiligten die Wiedereingliederung nach einem Stufenplan abgesprochen und schriftlich vereinbart wird.

Wenn in diesem Stufenplan KEINE Nachtdienste vorkommen, sollte ein AN tunlichst davon absehen, eigenständig von dem Stufenplan abzuweichen. Eine Möglichkeit wäre, diesen Wunsch zunächst einmal mit dem behandelnden Arzt abzusprechen und den Stufenplan ggf. anzupassen.

Locken die Euronen = steuerfreien Nachtzuschläge??

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