Erstellt am 13.08.2014 um 19:51 Uhr von Moreno
Na er sollte die Wiedereingliederung zu der Zeit machen in der er auch danach arbeiten muss. Nützt ja nix er arbeitet nur tagsüber und stellt nach der Wiedereingliederung fest das er keine Schicht mehr arbeiten kann.
Erstellt am 13.08.2014 um 20:57 Uhr von Hoppel
@ sarmale
Zum Hamburger Modell gehört, dass mit ALLEN Beteiligten die Wiedereingliederung nach einem Stufenplan abgesprochen und schriftlich vereinbart wird.
Wenn in diesem Stufenplan KEINE Nachtdienste vorkommen, sollte ein AN tunlichst davon absehen, eigenständig von dem Stufenplan abzuweichen. Eine Möglichkeit wäre, diesen Wunsch zunächst einmal mit dem behandelnden Arzt abzusprechen und den Stufenplan ggf. anzupassen.
Locken die Euronen = steuerfreien Nachtzuschläge??