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Betriebsarzt

S
sandrina
Jan 2018 bearbeitet

Bei uns sollen LangzeitKranke zum Gespräch mit dem Betriebsarzt gebeten werden. Ist das erlaubt und wenn ja, inwieweit ist der BR da involviert?

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Community-Antworten (2)

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ickederdicke

13.08.2014 um 09:25 Uhr

Anbieten kann man alles...Ob jemand das Angebot annimmt ist seine pers.Entscheidung. Im Betrieblichen Eingliederungsverfahren macht es i.d.R. auch Sinn im Vorfeld mit einem Mediziner unter 4 Augen zu sprechen, damit dieser danach in der gr.Runde seine Empfehlungen abgeben kann, ohne das hier alles an med. Daten auf den Tisch kommt.

M
martinez

13.08.2014 um 10:13 Uhr

Hi,

Hört sich nach Betrieblichem Eingliederungsmanagement an!

Ist völlig legitim und auch so vom Gesetz vorgesehen.

Hier ist der BR allerdings voll mit im Boot und zu beteiligen.. BR sitzt auch bei diesen Gesprächen dabei(wenn der MA dies wünscht),wäre sinnvoll für den MA!!

BR sollte Vorgespräche mit den MA führen wie das Gespräch abläuft, was es für einen Zweck hat(warum es gemacht wird) und was der MA dem AG bzw Betriebsarzt mitteilen sollte und aus welchem Grund!

Google doch mal : Betrieblicheseingliederungsmanagment oder BEM

Hier findest du alle Infos die du brauchst.

Gruß

Gruß

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