Erstellt am 12.08.2014 um 17:38 Uhr von Nubbel
was habt ihr denn vereinbart?
Erstellt am 12.08.2014 um 17:47 Uhr von Rafael
Vereinbar garnichts er wechselt aus seinem geplanten Nachtdienst in den Spätdienst hätte aber gerne seine Zuschläge.
Erstellt am 12.08.2014 um 17:51 Uhr von Nubbel
dann wäre es doch an euch, zu verhandeln, was ein kollege bekommt wenn der dienstplan zu seinem finanziellen nachteil geändert wird. ihr genehmigt die änderung ja auch
Erstellt am 12.08.2014 um 18:32 Uhr von Pickel
Sofern er der Änderung bereits zugestimmt hat und es keine weiteren Vereinbarungen gibt, hat er erst einmal keinen Anspruch.
Ich würde euch übrigens auch warnen, eine entsprechende allgemeine Regelung zu erlassen. Denn dann könnte der AG evtl. bei Wünschen von MA auf einen Wechsel wesentlich weniger offen sein.
Ich habe da eine ganz eigene Meinung, die aber nicht allgemeingültig ist:
Nachtschichtzulage ist kein Gehalt, sondern ein Ausgleich für den Nachteil, in der Nacht arbeiten zu müssen. Wer nicht in der Nacht arbeiten musste, braucht auch keinen Ausgleich.
Erstellt am 12.08.2014 um 18:39 Uhr von Nubbel
all das kann man detaillier regeln. und warum sollen wünsche der kollegen nicht gleichwertig mit den wünschen des arbeitgebers sein?
Erstellt am 12.08.2014 um 18:46 Uhr von Pickel
Weil der wünschende Kollege im Zweifel sicherlich nicht die Ersatz-Zuschläge übernehmen will
Erstellt am 12.08.2014 um 22:00 Uhr von Nubbel
pickel, Denn dann könnte der AG evtl. bei Wünschen von MA auf einen Wechsel wesentlich weniger offen sein.
DAS kann man regeln. und warum sollten dann die zuschläge nicht an den gezahlt werden, dem sie zustehen?
und man kann auch regeln, dass wenn der arbeitgeber zu wenig personal vorhält und aus diesem grund mitarbeiter kurzfristig die schicht wechseln müssen, die Zuschläge, wenn auch versteuert, dennoch gezahlt werden müssen
Ich habe da eine ganz eigene Meinung, die aber nicht allgemeingültig ist:
Nachtschichtzulage ist kein Gehalt, sondern ein Ausgleich für den Nachteil, in der Nacht arbeiten zu müssen. Wer nicht in der Nacht arbeiten musste, braucht auch keinen Ausgleich.
und was machst du mit dem kollegen, der für die nacht geplant war und krank wird? gilt bei dir das entgeltfortzahlungsgestz nicht?