Erstellt am 12.08.2014 um 11:00 Uhr von Pjöööng
Erfahrungsgemäß lernt man weniger auf den Schulungen selber, als nach den Schulungen bei der BR-Arbeit. Deshalb ist es nach meiner Erfahrung sinnvoll, genügend Zeit zwischen den Grundlagenschulungen zu lassen, damit das in der Zwischenzeit gelernte in der nächsten Schulung dann untermauert werden kann.
5 bis 9 Monate jeweils zwischen BetrVG I, II und III halte ich daher für sinnvoll. Gleiches gilt für Arbeitsrecht.
Die Anzahl der notwendigen Schulungsbesuche ist nicht limitiert.
Erstellt am 12.08.2014 um 11:18 Uhr von ohneumlaute
Ja genau, und dann nimmste noch ein paar vom Sozialrecht und noch ein paar spezielle, weil das ja grad ein Thema ist, und kaufst dir dann nen neuen Taschenrechner, weil ddr alte es nicht schaffte, dieses alles in vier Jahre zu packen.
Macht ja auh Sinn, erst dann wirklich einwenig zu wissen, wenn man zum vierten mal zur Wahl antritt.
Erstellt am 12.08.2014 um 11:39 Uhr von TrauriG
@ohneumlaute
was redest du da für einen Schwachsinn bitte???
es sind alles neue BRM seit Mai, bis auf den Vorsitzenden, der wurde in der Letzten Periode vor 2 Jahren vom Nachrücker zum Vorsitzenden gemacht.
Letzte Periode war die erste Amtszeit BR, haben alle nach 2 Jahren hingeschmissen.
Versteh deinen Kommentar nicht so recht... lass es am besten.. hast wohl selbst keine Ahnung vom BR so wie es sich gerade anhört..
Danke Pjöööng
Erstellt am 12.08.2014 um 12:10 Uhr von Hoppel
@ Traurig
Es ist sicherlich sinnvoll, dass Erlernte erstmal in der Praxis anzuwenden. Aber mit den nächsten Schulungen 5-9 Monate zu warten, macht wenig bis überhaupt keinen Sinn!
Eine Amtszeit dauert in der Regel 48 Monate. Würde man nur die Grundlagenschulungen BetrVG 1-3 und Arbeitsrecht 1-3 im Abstand von 5 Monaten absolvieren, gehen allein dafür 25 Monate drauf ... zuzüglich der Zeit, die ihr schon jetzt ungeschult habt vergehen lassen.
Daher sind neun Monate Abstand schon rein rechnerisch absolut indiskutabel!
Da die einzelnen Seminare aufeinander aufbauen, sollte man nicht solange warten, bis man vom vorherigen Teil schon wieder die Hälfte vergessen hat ...
Teilt Euch auf, falls ihr keine Inhouse Schulung macht! Drei BRM machen mit Arbeitsrecht 1 weiter, die anderen 3 BRM mit BetrVG 2 ; dann wird gewechselt usw.
Schulungen im Abstand von 3-4 Monaten sollten machbar sein!
Auch wenn der Beitrag von @ohneumlaute etwas unverständlich geschrieben ist, sagt er lediglich aus, dass neue BRM nicht unendlich viel Zeit verstreichen lassen dürfen, um dann am Ende einer Amtszeit mit noch nicht mal rudimentärem Grundlagenwissen ausgestattet zu sein.
Es kann nicht Sinn und Zweck sein, darauf zu hoffen, dass man wieder gewählt wird, um dann in der nächsten Amtszeit mit Grundlagenschulungen weiter machen zu können.
"Gemäß Bundesarbeitsgericht ist es die Pflicht jedes Betriebsratsmitgliedes, sich Mindestkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht anzueignen, da nur dann eine verantwortliche Betriebsratsarbeit möglich ist (BAG vom 19.07.1995 - 7 ABR 49/94; 05.11.1981 - 6 ABR 50/79)."
"Laut Gesetz hat man ja glaub Anspruch auf 1 Woche Schulung im Jahr als neuer oder?"
Woher hast Du diesen Unsinn? Gesetzesgrundlage für BR-Schulungen ist der § 37 Abs.6 BetrVG und da ist KEINERLEI zeitliche Begrenzung ersichtlich!
Erstellt am 12.08.2014 um 12:30 Uhr von Nubbel
ich denke auch alle 3 monate die grundlagen macht sinn!
schau mal in den talk, brauche hilfe
Erstellt am 12.08.2014 um 12:56 Uhr von BloodyBeginner
Bei uns wird keiner geschickt, bei uns sucht sich jeder selbst was raus und dann im Gremium natürich ein Beschluss für das entsprechende Seminar gefasst.
Ich für meinen Teil war 2010 im Mai erstmailig im BR. Im Juni war ich dann auf BR1, im September BR 2. BR3 war dann 2011 dran, BR4 2012 und BR5 2013, so dass ich alle Grundlagenseminare innerhalb der Amtsperiode durchgemacht habe.
Erstellt am 12.08.2014 um 13:20 Uhr von Pjöööng
Zitat (Hoppel):
"Eine Amtszeit dauert in der Regel 48 Monate. Würde man nur die Grundlagenschulungen BetrVG 1-3 und Arbeitsrecht 1-3 im Abstand von 5 Monaten absolvieren, gehen allein dafür 25 Monate drauf ... zuzüglich der Zeit, die ihr schon jetzt ungeschult habt vergehen lassen."
Sorry Hoppel, man kann meinen Beitrag natürlich durch eine gezielte möglichst unsinnige Rechnung ad absurdum führen.
Bei der von mir geschilderten Vorgehensweise kommt man auf etwa ein Jahr für die Grundlagenschulungen, wenn man von 5 Monaten Abstand ausgeht, nicht über 2 Jahre!
Die Teile II und III beinhalten nach meiner Erfahrung auch relativ viel Wiederholung, diese ist besonders sinnvoll, wenn man das in der vorhergehenden Schulung erworbene Wissen auch in der Praxis angewandt hat und dabei festgestellt hat, welche neuen Fragen daraus erwachsen.
Erstellt am 12.08.2014 um 13:32 Uhr von Nijobel
Huhu, ( mal eine kleine Kritik ans Seminarangebot )
wir sind eher eine kleine Firma, 3 BRM + 2 EM, davon 4 neue. Wir würden uns auch gerne weiterbilden, aber leider gibt es für "kleine" Firmenbelange keine passende Schulung. Wir "brauchen" keine 3 Teile BetrVG oder 3 Teile ArbR ( die sich ewig hinziehen ) und und.... Oder auch die Termine, wenn dann z. Bsp. aktuell personelle Angelegenheiten geregelt werden müssten, und zwar innerhalb des nächsten Monats, gibt es leider erst ein Seminar im nächsten Jahr, irgendwo ....
( Sorry, hatte jezt nicht gerade etwas mit der Eingangsfrage zu tun )
Erstellt am 12.08.2014 um 14:54 Uhr von nichtswissender
@TrauriG
Es ist traurig, wenn Ihr auf dem BetrVG Seminar Teil 1 nicht gelernt habt, wie eurer Schulungsanspruch aussieht und du hier nachfragen mußt.
Den Rest deiner Frage haben die anderen schon beantwortet.
@Nijobel
Was für ein Schwachfug ist das nun wieder??? Das BetrVG gilt ebenso für eine drei Köpfigen BR wie einen 30 Köpfigen. Es ist nicht kleiner nur weil euer ggf. kleiner ist.
Und personelle Angelegenheiten gehören zu den Grundlagen uns sollten so früh wie möglich erlernt werden. Weiter gibt es nur nicht nur einen Seminaranbieter. andere haben bestimmt auch Termine in naher zukunft ( Sorry WAF).
Erstellt am 12.08.2014 um 15:14 Uhr von Pjöööng
Zitat (nichtswissender):
"Es ist traurig, wenn Ihr auf dem BetrVG Seminar Teil 1 nicht gelernt habt, wie eurer Schulungsanspruch aussieht und du hier nachfragen mußt."
Es ist tarurig, dass hier immer wieder solche arroganten Antworten kommen müssen! Du hast damals natürlich jeden Beitrag des Dozenten nach dem Seminar fehlerfrei herunterbeten können?
Zitat (nictswissender):
"Was für ein Schwachfug ist das nun wieder???"
"Schwachfug" sind allenfalls solche Antworten wie Du sie gibst!
Zitat (nichtswissender):
"Das BetrVG gilt ebenso für eine drei Köpfigen BR wie einen 30 Köpfigen."
Peinlich! Solch eine Konifere wie Du sollte doch wissen, dass es 30 köpfige BRe gar nicht gibt!
Zitat (nichtswissender):
" Es ist nicht kleiner nur weil euer ggf. kleiner ist."
Leider auch knapp daneben. Lies Dir doch mal als Beispiel den Beginn des ersten Satzes des § 99 durch, dann solltest Du merken, dass es durchaus Unterschiede gibt.
Ein kleiner BR hat auch weniger AN zu betreuen und da ist durchaus die Frage, ob man für die arbeitsrechtlichen Vorgänge die einem im Laufe der Amtszeit begegnen tatsächlich drei Wochen Schulung investieren soll. Insofern wären kompaktere Seminare für kleine Gremien durchaus sinnvoll. Aber die Veranstalter haben verständlicherweise wenig Interesse daran.
Erstellt am 13.08.2014 um 08:25 Uhr von TrauriG
@nichtwissender
wer lesen kann ist klar im Vorteil!!!
Ich wollte lediglich mal wissen wie dies in anderen Gremien gehandhabt wird!
Solche Leute wie du haben in diesem Forum nichts zu suchen!
Geh bitte auf Facebook und co. und setz da deine Sprüche unter die Kommentare!
Auf nicht mehr wiedersehen hoffentlich!
Erstellt am 13.08.2014 um 09:16 Uhr von Nijobel
@pjöööng
danke, so ähnlich wollte ich auch antworten... ;-)
@ TrauriG
ich denke , dass jedes BRM selbst überlegen sollte, wann und wie schnell "hintereinander" die Kurse gelegt werden.. :-)