Neu gegründeter BR soll (ständig) Rechenschaft über Tun ablegen
Unser AG will ständig wissen, was wir so machen. Inwieweit sind wir ihm da auskunftspflichtig? Als neugegründeter BR müssen wir uns natürlich erst mal ziemlich viel anlesen und haben (noch) Mühe, uns selbst zu organisieren. Ich habe jedoch den Eindruck, dass wir immer irgendwelche Ergebnisse liefern sollen... Wie gehen wir hier mit unseren AG um? (BR will er eigentlich nicht haben und empfindet ihn als Zumutung).
Community-Antworten (11)
11.08.2014 um 15:12 Uhr
Hi,
Im Detail musst du ihm nichts Schildern..
Schreib z.B. allgemeine Weiterbildung in Sachen BR, oder Büroarbeit, Sitzungen, Vorbereitungen usw..
Im Normalfall sollte das normale Ab- und anmelden beim Vorgesetzten aber reichen!
Wenn er mehr wissen will, sag ihm...tut mir leid, im Detail geht sie das nichts an!
Dann ist er wieder am Zug.
AG ist dem BR nicht weißungsbefugt.
Da ihr Neu seit probiert er vielleicht euch erstmal klein zu halten und zu kontrollieren bzw. Druck aufzubauen. Einfach dagegen halten :)
Wichtig: Besucht die Grundlagenseminare schnellstens
Jeder Anfang ist schwer, aber das wird mit der Zeit :)
Gruß
11.08.2014 um 15:18 Uhr
Stimme mit Martinez voll überein. Der AG will testen wie weit er gehen kann. Besprecht auf der nächsten Sitzung dieses Thema damit alle die gleiche Antwort geben können. Gruß
11.08.2014 um 15:24 Uhr
BR will er eigentlich nicht haben und empfindet ihn als Zumutung Da ihr neu seid und es für den AG auch eine neue Situation ist mit einem BR im Hause, weiß "der Arme" vielleicht auch gar nicht, was der BR darf und was nicht. Helft ihm immer freundlich auf die Sprünge, schult ihn, indem ihr §§ und Urteile nennt und Kommentare zitiert, wenn ihr etwas behauptet, meistens hilft das und schult auch euch.
Und ganz wichtig, wurde schon gesagt, ist aber wirklich wichtig:
Besucht die Grundlagenseminare schnellstens und beschließt und bestellt die wichtigste Literatur schnellstens
11.08.2014 um 16:38 Uhr
Klein halten klappt bei uns (nur im Moment, hoffe ich) super! Kommentare? Nee, einer reicht. Den kann man ja rumreichen. Kleiner, verständlicher Handkommentar für alle? Überflüssig! Liest ja eh keiner drin. Fachzeitschrift? Blödsinn! (Mit viel Rumgefeilsche dann doch bekommen).
Kollegen ducken sich, Vorsitzender will erst mal keine Konflikte (und seien es nur kleinere) austragen.
Naja, ich habe meine Konsequenzen gezogen und bin in eine Gewerkschaft eingetreten. Da hoffe ich auf gedeihlichen Informationsaustausch und ein paar Tipps, wie ich meine Kollegen dazu motivieren kann, sich ein bißchen mehr in die BR-Arbeit reinzuhängen.
Danke für eure Antworten, ich werde hier wohl weiterhin mit Fragen kommen müssen.
11.08.2014 um 17:39 Uhr
Im Großen alles richtig. Nur beim Kommentar bin ich gestolpert. Ich denke zB schon, dass ein Kommentar (die Dinger kosten immerhin auch knapp 100 Euro) für den BR ausreicht, sofern alle BRM an einer Niederlassung sind. Wenn BR-Arbeit ansteht, sitzen die Beteiligten gemeinsam um den Kommentar. Dass 2 BRM unabhängig voneinander im Kommentar gelesen haben, kommt bei unserem BR (7 Mitglieder) niemals vor. Bei aller Beschlussfreude: Es gelten auch immer die Verhältnismäßigkeiten.
11.08.2014 um 18:34 Uhr
Naja, einer wird doch im Däubler blättern, während der andere im Fitting sucht.
Und im Januar können dann zwei in den neuen Ausgaben blättern und zwei in den "alten"...
11.08.2014 um 18:41 Uhr
Ich rede vom alltagstauglichen Handkommentar, nicht vom großen Juristenmonster. Meinen 'Kleinen' konsultiere ich öfters mal - allerdings selbstbeschafft und antiquarisch. Die Teile werden eigentlich überall als erforderlich angesehen. (Hoffe, dass das nicht nur eine Werbemasche ist. Kann ich bei Gelegenheit ja mal im 'Großen' und einzigen Kommentar unseres Gremiums nachlesen...
Die BRMs von uns sitzen überall verstreut in verschiedenen Städtchen. Da ist schnell mal ins Mini-BR-Büro fahren ein echter Aufwand. Ein Kollege, der das tut, fällt für sein Tagwerk aus. Dagegen sind 40 Euro für einen Handkommentar ein echtes Schnäppchen.
11.08.2014 um 19:19 Uhr
Keine Frage, wenn die BR-Bibliothek nicht unkompliziert für alle BRM zugänglich ist, braucht es von der Standardliteratur sicherlich entsprechend mehr!
13.08.2014 um 17:15 Uhr
Sorry die spähte meldung, google mal § 40 Betriebsverfassungsgesetz da steht dein Recht auf Sachmittel drin.
Gruß
14.08.2014 um 12:48 Uhr
Ihr seid gerade neu gegründet? Dann auf zum Basis-Seminar! Und wenn ihr jetzt noch den "richtigen" Seminaranbieter wählt...
Bei der WAF gibt es beim Seminar "Betriebsverfassungsrecht 1" einen Fitting für jeden Teilnehmer (im Preis inbegriffen). Und wenn man dort auch noch "Arbeitsrecht 1" belegt, erhält man als Teilnehmer den "Wedde". Beim großen bayrischen Wettbewerber (ebenfalls drei Buchstaben) gibt's beim Seminar "Betriebsverfassungsgesetz 1" - richtig, einen Fitting. Und wenn man dort noch den BRV im Seminar BRV 1 schulen lässt, gibt's den DKKW obendrauf...
An Kommentaren solltet ihr also erstmal keinen Mangel leiden..
14.08.2014 um 22:29 Uhr
Bei uns heißt es: Sparen, sparen, sparen (Die GL gründet schließlich ein neues Geschäft, in das ein Haufen Geld reingepumpt wird... Über den Rest schweige ich mich aus).
Basis-Seminar hatten wir, Inhouse, 3 Tage. Es gab ein Skript, Powerpointfolien, die ein schneller Schreiber gut ergänzen konnte und die Beck'schen Gesetze. Sowas reicht - meint die GL. Vermutlich reicht das auch, weil die Hälfte der BRM überhaupt nur im BR sitzt, weil die GL das so wollte und versprochen worden, war, BR, da hätte man keine große Arbeit mit.
Ich habe mal drei Gänge runtergeschaltet und gucke mir an, wie sich das im Gremium entwickelt. Hat den Vorteil, dass ich - im Moment - nur das mache, auf das ich Lust habe oder ein besonderes Interesse. Es gibt ja Gebrauchtbücherbörsen, da kann sich ein williger BR mit wenig Geld in der Tasche auch eindecken.
Verwandte Themen
Rechenschaft SBV - gegenüber BR?
ÄlterHallo KollegInnen ! Kann mir jemand eine Quelle nenen in der die SBV zur Zusammenarbeit mit dem BR verpflichtet wird bzw. Rechenschaft ablegen muß. Ich habe nur etwas unter, § 80 Betr.VG § 93
rechenschaft in betriebsversammlungen
Älterhallo zusammen, berichten der gbr und der wa des gbr eigentlich bei betriebsversammlungen? sollten wär klar ...aber müssen sie rechenschaft ablegen... oder müssen nur die mandatsträger widerum ihrem
Ausschluss eines BR-Mitgliedes
ÄlterWelche Möglichkeiten hat der BR, ein Mitglied des BR loszuwerden, wenn dieses Mitglied privat-rechtlich seinen Mindestlohn gem. aktueller BV einklagt. Es besteht die Auffassung, das dieses Mitglied d
Rechenschaft ablegen gegenüber dem Gremium?
ÄlterFolgende Frage: Wenn ich als BR-Mitglied tätig bin -z.B. Gespräche m. Kollegen oder ich im BR.Büro etwas Rescherchiere-bin ich dann dem Gremium Rechenschaft schuldig? Einige Kollegen fragen vertrauen
Können lokale Betriebsräte den Gesamtbetriebsrat zur Rechenschaft auffordern?
ÄlterDer Gesamtbetriebsrat (GBR) handelt nicht im Sinne der lokalen Betriebsräte (BR), sondern agiert, als ob er diesen übergeordnet ist. Können die lokalen BR vom GBR Rechenschaft fordern? bzw. hat der