Hallo und guten Tag,

folgendes Problem haben wir im BR.
Lt. MTV Hessen, unter § 4 Arbeitszeit steht: Die regelmäßige tägliche Arbeitszeit kann im Rahmen der Arbeitszeitflexibilisierung auf 5 bis 10 Stunden pro Tag im Rahmen der 5-Tage-Woche verteilt werden.
Jetzt ist es in unserem Betrieb so, dass wir Schichtbetrieb und Regelarbeitszeiten haben.
Diese werden bei Bedarf geändert, mal eine Stunde vor, mal eine Stunde zurück, mit Bezug auf die Einteilung, erlaubt sind ja, von 5 bis 10 Stunden.
Jetzt meine Frage: Wird durch diese Regelung, auch wenn sie meiner Meinung nach eine sog."KANN-Bestimmung" ist, das Mitbestimmungsrecht des BR, nach §87 BetrVG, wonach der BR mitzubestimmen hat über den Beginn und das Ende der Dienstzeit, nicht ausgehölt?

Vielen Dank für Eure Rückmeldung.
g8stro