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BRV - stellvert.BRV

G
Glasperlenspiel
Jan 2018 bearbeitet

Guten Tag, bin neuer BRV seit 5 Monaten. Der abgewählte BRV ist nun Stellvertreter . Wir geraten immer wieder auch in Sitzungen aneinander. Z.B. wenn ein neuer AN mit dem AG etwas aushandelt oder ein MA eine Zulage aushandelt mit dem AG, kann und will ich als BR doch nicht dagegen angehen und dagegen stimmen. Klar ich als BR bin das Kontrollorgan-nicht desto trotz kann ich doch froh sein, wenn der AG höher einstuft oder freiwillig Zulagen gibt. Wenn ich als AN den AG überzeugen kann, das ich bessere und evtl. mehr leiste und der AG das einsieht und dann zahlt, bin ich doch ein schlechte BR dagegen zu sein. Anders geht der BR ja auch nicht hin und läßt MA runtergruppieren die Jahre lang so mitgeschleift werden. Egal was von mir als neuer BRV kommt, macht er erst mal runter. Vor allem ist ein Teil des Gremium immer auf seiner Seite egal wie scheisse (sorry) es ist. Die springen sofort auf das Pferd auf. Ich finde es schade, das man sich an solchen Dingen die Zeit vertun muß als sinnvol was zu erreichen. hat jemand einen guten Rat ? - Ich habe Angst mürbe zu werden-das es nicht einfach wird, war mir klar. Aber wenn man nicht verlieren kann, darf man nicht mitspielen. Möchte nicht einfach alles aussitzen.

2.006025

Community-Antworten (25)

N
Nubbel

10.08.2014 um 13:11 Uhr

da du brv bist, hast du mehrheiten. bleib gelassen

M
Moreno

10.08.2014 um 13:52 Uhr

Da Du BrV bist hast du Mehrheiten? Wo steht denn das? Wenn Du mit den Beschlüssen des Gremiums nicht mitgehen kannst würde ich zumindestens als Vorsitzender zurücktreten. Gibt doch nix schlimmeres als wenn ich Beschlüsse an den AG weitergeben muss und in keinster Weise dahinter stehe!

O
Orion

10.08.2014 um 14:26 Uhr

„Da Du BrV bist hast du Mehrheiten? Wo steht denn das?“ Sorry, aber das dürfte nicht nur für Nubbel der Frage zu entnehmen sein.

Welches Buch liest du eigentlich gerade?

Und wo steht etwas davon, dass er Beschlüsse weitergeben muss, die er nicht mittragen kann?

Ich erkenne hier nur ein beklagen bezüglich der Verhaltensweise des ehemaligen BRV und seiner Anhängsel.

O
Orion

10.08.2014 um 14:33 Uhr

„Gibt doch nix schlimmeres als wenn ich Beschlüsse an den AG weitergeben muss und in keinster Weise dahinter stehe!“

Doch, einen BRV, der seinen Amt nicht verstanden hat und meint, dass nur das richtig zu sein hat, was er persönlich als richtig ansieht und hiervon die Umsetzung des Amtes abhängig macht.

M
Moreno

10.08.2014 um 14:48 Uhr

Ach wieder Orion Du warst doch niemals Betriebsratsvorsitzender und wirst es auch nie sein! Hier steht ein Teil des Gremiums ist immer auf der Seite des Stelli dieser Teil kann ja auch die Mehrheit sein! Wenn ein BrV immer Beschlüsse an AG weitergeben muss diese vielleicht noch in Betriebsversammlungen vorstellen soll aber nicht dahinter steht. Also ich persönlich würde so ein Spiel nicht mitmachen! Ich muss nicht hinter alle Beschlüsse voll stehen aber wenn die Grundausrichtung vom Betriebsrat gegen meine Überzeugung steht dann tret ich zurück!

N
Nubbel

10.08.2014 um 14:55 Uhr

moreno, wenn die mehrheit hinter dem stelli stehen würde, wäre er nicht stelli. war logik niemals deins? oder blieb sie irgendwann auf der strecke?

ne, betriebsratsvorsitzender war orion nie. würde auch nicht gehen;)

M
Moreno

10.08.2014 um 15:01 Uhr

Nein Nuppel das ist unlogisch was Du schreibst viele sind Betriebsratsvorsitzende weil andere keinen Arsch in der Hose haben diesen Job zu machen. Dies hat aber doch nix mit Mehrheiten bei Beschlüssen zu tun! Oder meinst Du der Vorsitzende hat mehr Stimmen als der Rest vom Gremium? Soviel zu Deiner Logik!

N
Nubbel

10.08.2014 um 16:16 Uhr

bin neuer BRV seit 5 Monaten. Der abgewählte BRV ist nun Stellvertreter.

könntest du an deiner wahrnehmung arbeiten, bevor du hier weiterhin durcheinander veursachst? okay, der schlimmste aller vorsitzenden ist der begriffsstutzige!

M
Moreno

10.08.2014 um 18:10 Uhr

Oh Nuppel Du verstehst es einfach nicht nur weil jemand zum Vorsitzenden gewählt worden ist heisst es doch nicht das er die Mehrheit bei den Beschlüssen hinter sich hat was ist denn los mit Deinem Gehirn heute das das nicht in Deinen Kopf reingeht!

N
Nubbel

10.08.2014 um 20:38 Uhr

Vor allem ist ein Teil des Gremium immer auf seiner Seite egal wie scheisse (sorry) es ist.

aus einem teil werden bei dir mehrheiten. ich sach ja, begriffsstutzig

M
Moreno

10.08.2014 um 22:00 Uhr

Oh Nuppel wenn einer das Thema begriffsstutzig , eingebildetund blöd gepachtet hat dann ja Du wie schrieben hier schon einige vernuppel Dich

N
Nubbel

10.08.2014 um 22:45 Uhr

moreno, bist du immer so ermüdend langweilig, oder kannst du auch origineller sein?

M
Moreno

10.08.2014 um 23:14 Uhr

Nuppel Du bist so originell wie ne alte Socke warum sollte ich mir da mühe geben?

N
Nubbel

10.08.2014 um 23:41 Uhr

du, wenn es dich mühe kostet originell zu sein..... lass es

L
Laffo

10.08.2014 um 23:46 Uhr

@moreno&nubbel ...eure persönlichen Dissonanzen helfen dem Fragenden? @Glasperlenspiel ..die sind leider meistens Spielchen schlechter Verlierer!Du solltest argumentativ deine Meinungen vertreten.Sollte der stv.BRV für das anstehende Thema bessere Argumente vorweisen,so sollte er diese vortragen,aber auch die Auswirkungen derer bedenken.Du & das Gremium sind ja lernwillig.Nur so nimmst du ihm den Wind aus den Segeln.

M
Moreno

11.08.2014 um 00:13 Uhr

@nuppel na du würdest es ja eh nicht verstehen! Wie schaut es eigentlich bei Dir aus hast Du jetzt Deinen Hauptschulabschluss im dritten Bildungsweg geschafft?

R
rolfo

11.08.2014 um 11:02 Uhr

Es ist einfach erfrischend zum Wochenbeginn so einen Scheiß zu lesen, persönliche Differenzen und Beleidigungen gehören nicht ins Forum

L
Lotte

11.08.2014 um 11:55 Uhr

Hallo Glasperlenspiel, was ich noch nicht verstehe: Wieso hat Euer BR bei den von Dir geschilderten individuellen Fällen überhaupt ein Mitbestimmungsrecht? LG Lotte

N
Nubbel

11.08.2014 um 14:02 Uhr

http://www.betriebsrat.com/umgruppierung

du solltest dringend den privatlehrer aufsuchen!!!!!!!!!! ruf mal an

L
Lotte

11.08.2014 um 14:29 Uhr

Nubbel, Thema verfehlt

B
brschnulli

11.08.2014 um 15:25 Uhr

Mahlzeit, also ehrlich gesagt bin ich mir nicht mehr sicher, was ich erbaulicher finden soll. die teilweise recht guten Antworten in diesem Forum oder die kleingeistigen vorpupertären Streiterein einiger Forumsteilnehmer. Leute, entschuldigt mal bitte. Wenn hier jemand eine Frage stellt, dann bestimmt nicht um zu erfahren wer hier Hauptschulabschluss hat und wer nicht. Das ist einfach nur lächerlich und für erwachsene Menschen (ich hoffe jedenfalls dass ihr das seid) unwürdig. Kontroverse Meinungen können ja gerne diskutiert werden aber doch bitte auf einem höheren Niveau. Sorry aber das musste ich jetzt mal loswerden.

N
Nubbel

11.08.2014 um 15:49 Uhr

, wenn der AG höher einstuft Erstellt am 10.08.2014 um 10:35 Uhr von Glasperlenspiel 51535

Hallo Glasperlenspiel, was ich noch nicht verstehe: Wieso hat Euer BR bei den von Dir geschilderten individuellen Fällen überhaupt ein Mitbestimmungsrecht? LG Lotte Antwort 18 Erstellt am 11.08.2014 um 09:55 Uhr von Lotte

Unterrichtungs- und Mitbeurteilungsrecht des Betriebsrats

In Unternehmen von mit in der Regel mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern hat der Arbeitgeber den Betriebsrat vor jeder Umgruppierung zu unterrichten. Der Arbeitgeber hat dem Betriebsrat unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen Auskunft über die Auswirkungen der geplanten Maßnahme zu geben und dessen Zustimmung zu der geplanten Maßnahme einzuholen (§ 99 Abs. 1 S. 1 BetrVG). Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat so unterrichten, dass dieser auf Grund der mitgeteilten Tatsachen in die Lage versetzt wird zu prüfen, ob einer der in § 99 Abs. 2 BetrVG genannten Zustimmungsverweigerungsgründe vorliegt. Zu einer vollständigen Unterrichtung gehören daher die Angabe der bisherigen und der vorgesehenen Vergütungsgruppe sowie die Erläuterung der Gründe, weshalb der Arbeitnehmer anders als bisher einzureihen ist. Grundsätzlich hat der Arbeitgeber auch über alle ihm bekannten Umstände zu informieren, die die Vergütungsordnung betreffen. Durfte der Arbeitgeber davon ausgehen, den Betriebsrat vollständig informiert zu haben, kann es Sache des Betriebsrats sein, innerhalb der Wochenfrist um Vervollständigung der erteilten Auskünfte zu bitten. Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Ein- und Umgruppierungen ist kein Mitgestaltungs-, sondern ein Mitbeurteilungsrecht im Sinne einer Richtigkeitskontrolle. Die Ein-/Umgruppierung eines Arbeitnehmers in eine im Betrieb geltende Vergütungsordnung ist ein Akt der Rechtsanwendung. Die Beteiligung des Betriebsrats soll sicherstellen, dass diese Rechtsanwendung möglichst zutreffend erfolgt. Das Mitbeurteilungsrecht soll die gleichmäßige Anwendung der für den Betrieb maßgebenden Vergütungsordnung (Gleichbehandlungsgrundsatz) und die innerbetriebliche Lohngerechtigkeit und -transparenz gewährleisten. (BAG v. 19.4.2012 - 7 ABR 52/10).

welches thema soll da verfehlt sein? ich hoffe doch, das auch du bei umgruppierungen in deinem betriebsrat mitbestimmst.

L
Lotte

13.08.2014 um 16:50 Uhr

"Z.B. wenn ein neuer AN mit dem AG etwas aushandelt oder ein MA eine Zulage aushandelt" = Umgruppierung????

Siehe mein Link.

N
Nijobel

13.08.2014 um 17:35 Uhr

@glasperle... :-) Versucht mal konstruktiv mit einander zu reden, zur Not auch erst mal zu zweit...

@streithähne: macht euren eigenen Thread auf oder lasst euch vom W.A.F. einen eigenen Forumsunterpunkt geben!!

Wenn man sich MAL neckt, ok, aber was ihr hier gerade abzieht ist ALLERUNTERSTE SCHUBLADE! SACHLICH bleiben bitte, Danke.

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