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Dieser Beitrag ist vor 8 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wer wählt generell die Ausschußsprecher und Stellv.

H
hevia46
Apr 2018 bearbeitet

Im unseren 41 Gremium wurden die Ausschußsprecher und stellv. vom ganzem Gremium gewählt. Meinen Informationen nach muss der Sprecher und stellvert. Sprecher aber direkt und nur vom Ausschuss selbst gewählt werden. Unsere §102 Ausschussmitglieder wollten eine stellvert. aus den eigenen Reihen wählen, was aber vom BR Vorsitzenden abgeblockt wurde mit dem Hinweis, das dieses rechtlich nicht nachvollziehbar wäre. So wurde dann vom gesamten 41 Gremium die einzelnen Ausschusssprecher und stellver. gewählt. Ist das so richtig?

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Community-Antworten (3)

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celestro

26.04.2018 um 19:28 Uhr

§ 28 BetrVG kennt überhaupt keine "Sprecher" von Ausschüssen. Wie die Arbeit dort geregelt / aufgeteilt whatever wird, regelt der BR in seiner GO, oder eben auch der Ausschuss selbst.

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hansimglueck

26.04.2018 um 19:47 Uhr

§ 102-Ausschuss ! Gegen den hätte ich rechtliche Bedenken.

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celestro

26.04.2018 um 19:56 Uhr

ein vorbereitender Ausschuss wäre rechtlich wohl eher kein Problem.

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