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Verleumdung

B
Bulle
Jan 2018 bearbeitet

Ein ordentlicher BR-Mitglied hat im Betrieb gegen über einem Kollegen behauptet ,dass der der stellvert. BR-Vorsitzende mehrere Personen namentlich bei der Geschäftsleitung angeschwärzt hätte ( er hätte von Kollegen die im Betrieb Alkohol trinken die Namen preis gegeben). Der Kollege der es von der BR-Kollegin gesagt bekam, streute dies in der kompletten Belegschaft, worauf der Stellvertreter durch die Belegschaft in großem Masse geschnitten wurde. Der Stellvertreter wendete sich an die Geschäftsleitung damit diese diese Verleumdung schnellst möglich aus der Welt schaft aber ich glaube das klappt wohl nicht so über diese Schiene.Was kann der stellvert. Vorsitzende jetzt tun. Bzw. was würdet Ihr vorschlagen. Privatklage wegen Mobbing,Verleumdung und Rufschädigung. Dem Stellvertreter geht es seit dieser Verleumdung nicht sehr gut.

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Community-Antworten (3)

K
Kölner

21.11.2011 um 22:07 Uhr

@Bulle Ich würde - vor einer jeden Zivilklage - Öffentlichkeit herstellen. Und weil es der stellv. BRV ist, käme mir das Medium einer BetrVers. gerade recht.

S
seesee

21.11.2011 um 22:55 Uhr

Da kann ich Kölner nur zustimmen. Oder statt Betriebsversammlung ein offizieller Aushang des BR, der die Sachlage klar stellt.

ABER: Dadurch ist Euer Alkohol-Problem im Betrieb nicht gelöst (ich gehe davon aus, dass es ein solches gibt - wegen der Wellen, die die Aktion schlägt)... s

R
rainerw

21.11.2011 um 23:29 Uhr

Bevor ich meinen Vorrednern zustimme würde ich erst vier Augen Gespräche mit dem Beschuldigten und dem Opfer führen. Nachdem ich mir unvoreingenommen Beide angehört hätte, würde ich Beide zu einem sechs oder acht Augen Gespräch Bitten. Erst wenn das nichts bringt, würde ich alle Glocken zum klingen bringen. Ist das Thema im Vorfeld vielleicht so aus der Welt geschafft ist ein zusammenarbeit zu dem Thema "Alkohol am Arbeitsplatz" sinnvoll. Dann kann man es in einer Betriebsversammlung behandeln.

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