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Stellvert. Vorsitz und gleichzeitig im Ausschuss?

B
BR-Carmela
Jan 2020 bearbeitet

Hallo, ich bin Mitglied im Betriebsausschuss. Nachdem ausscheiden von unserem 2. Stellvert. wurde ich zur 2 stellvert. Betriebsratsvorsitzenden gewählt. Laut BetrVG ist der/die Vorsitzende/r und dessen Stellvert. gesetztes Mitglied im Betriebsausschuss, wie handhabt es sich bei mir? Kann ich ein Doppelmandat (Stellvert./normales Mitglied) haben? Muss ich mein normales Mandat als Mitglied im Ausschuss abgeben und wäre nur noch Nachrücker für Vorsitz? Aus der Erfahrung heraus ist der Vorsitzende und sein Vertreter selten krank oder verhindert, das ich somit in meiner Funktion als 2. Stellvert. kaum nachrücken werde. Wenn ich mein normales Mandat als Mitglied weiter behalte, wie handhabt es sich wenn ich für Vorsitz nachgeladen werde? - Darf dann auch nachgeladen werden, für mein normales Mandat im Ausschuss oder bleibt damit mein Platz als normales Mitglied unbesetzt?

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Community-Antworten (11)

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Catweazle

02.01.2020 um 14:53 Uhr

Es gibt offiziell keinen 2. Stellvertreter. Gewöhnlich regeln Betriebsräte damit wer die Leitung bei gleichzeitiger Verhinderung des Vorsitzenden und Stellvertreters übernimmt. Für dich ändert sich weder im BR noch Ausschuss etwas.

C
celestro

02.01.2020 um 14:58 Uhr

Es gibt im BetrVG keinen 2. Stellvertretenden Vorsitzenden. Somit gibt es auch keine Möglichkeit der Ämterkollision.

Ich verstehe aber auch die Problematik nicht so ganz. Denn normalerweise finden BA-Sitzungen nicht zeitgleich mit BR-Sitzungen statt.

B
BR-Carmela

02.01.2020 um 14:59 Uhr

Das mag sein das es keine offizielle 2. Stellvert. gibt, wir sind aber ein recht großes Gremium daher haben wir die Reglung (Geschäftsordnung) bis 4. Stellvert. In der Geschäftsordnung ist auch dem entsprechende geregelt, das ich als 2. Stellvert. nachrücke im Ausschuss bei Verhinderung des Vorsitzenden und dessen Vertreter. Ausserdem war nicht die Rede das BR-Sitzung und Betriebsausschuss gleichzeitig tagt.

Werde ich als Stellvert. nachgeladen, hätte ich theoretisch 2 Sitze während dieser Sitzung des Betriebsausschuss oder kann jemand dann nachrücken?

C
celestro

02.01.2020 um 15:40 Uhr

Da Du eh schon im BA bist, wirst Du nicht als Stellvertr. nachgeladen. ;-)))

Die Nachladeregelungen sollen dafür sorgen, dass die Gremien möglichst voll sind. Wenn also jemand fehlt, darf man dafür jemanden nachladen. Da Du "nur" den Job des Vorsitzenden übernimmst, ohne dafür nachgeladen zu sein, kann man für den fehlenden VS eben auch jemanden nachrücken lassen.

S
stehipp

02.01.2020 um 15:42 Uhr

Zwei Sitze macht natürlich wenig Sinn.

Ich würde das Thema auf die nächste Tagesordnung setzen/ setzen lassen um hier eine für Euch praktikable Lösung zu finden. Die Geschäftsordnung macht ihr für euch, also könnt ihe die auch jederzeit ändern.

Sinnvoll ist es sicherlich, dass eine andere Person nachrückt, wenn BRV und 1. Stellv. ausfallen.

C
Catweazle

02.01.2020 um 16:34 Uhr

Ob und wer nachrückt ergibt sich aus dem Wahlergebnis. Es liegt weder im Ermessen des Vorsitzenden noch kann es durch eine GO geändert werden. Auf keinen Fall kann ein Ersatzmitglied geladen werden für jemand der an der Sitzung teilnimmt.

C
celestro

02.01.2020 um 19:08 Uhr

@catweazle

Hast Du das Problem überhaupt verstanden? Es geht um den BA. Und hier denkt jetzt jemand, Sie würde als BRV in den BA (als BAV) nachrücken, obwohl Sie schon im BA sitzt.

Das Problem ist hierbei eben, das diese ganze Konstruktion total am BetrVG vorbeigeht.

C
Catweazle

02.01.2020 um 20:17 Uhr

Der BA wird doch per Verhältniswahl gewählt. Warum sollte das Nachrückverfahren anders als im BR sein?

C
celestro

02.01.2020 um 20:38 Uhr

darum geht es doch gar nicht. Es geht darum, das BR-Carmela meint, Sie würde bei fehlen des BRV und BRVS, als 2te Stellvertretende in den BA rücken, in dem Sie aber schon drin ist.

Nur wenn man schon im BA ist, rückt man natürlich nicht nach, sondern jemand anderes.

C
Catweazle

02.01.2020 um 21:26 Uhr

Wenn das Nachrückverfahren eingehalten wird ist der BA vollzählig. Damit sollte sich die Frage nach weiteren Nachrückern erübrigen. Der Vorsitzende und Stellvertreter sind automatisch Mitglied im BA. Daran ändert auch eine zeitweise Verhinderung nichts. Ein Stellvertreter kann den Vorsitzenden zwar vertreten, wird aber deshalb nicht selbst zum Vorsitzenden.

C
celestro

02.01.2020 um 21:33 Uhr

und um das korrekte Nachrücken geht es ja eben ... nur bei "Ihr" halt die Frage, wie man mit 2 "Ämtern" umgeht. Das ist aber hoffentlich jetzt schon geklärt.

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