neue stellvert. Schriftführerin
unsere br ist ein 7er gremium.die neue vorsitzende ist stellvertr. schriftführein.möchte aber das ich das mache.muss sie das amt niederlegen,als stellvert.schriftführein.?und kann sie das in einer ausserordl. sitzung machen?da wir do eine haben.und muss das ganze gremium zustimmen oder reicht es,das sie es sagt und das es denn schriftlich niedergelegt wird.?es geht auch darum das der ag,sich aufgeregt hat,das ich das diesmal mache.und wir ja eine stellvert haben.und wir aber eine neue wollen.
Community-Antworten (6)
18.10.2011 um 13:36 Uhr
@nickel Das Amt eines Schriftführers ist ja nicht an irgendwelche Vergaberichtlinien oder Vorgaben geknüpft. Wer das Protokoll schreibt kann im Zweifel ein BRV alleine entscheiden. Schöner ist natürlich, wenn sich das Gremium einig ist.
Gäbe es denn in Eurem Gremium so viele Menschen, die ein Interesse an diesem Job hätten?
18.10.2011 um 13:49 Uhr
Wer das Protokoll schreibt kann im Zweifel ein BRV alleine entscheiden.
DAS möcht ich sehen wie der BRV einem BRM gegen seinen Willen einen Posten aufdrückt...... Also, nee Kölner, das geht ma nich..... Die einzige Entscheidung die da der BRV fällen kann ist es es selbst zu machen :-) Aber ich denke Du wolltest sagen: Da Schriftführer, Kaffeekocher, Brötchenholer, usw. weder gewählt noch beschlossen werden müssen können das die BRM einfach so unter sich ausmachen, ohne Procedere und Protokoll.... "Hallo nickel mir wird die Protokollführerei heute zu viel, hast Du heut Bock Protokoll zu führen? Dann mach mal...."
Schriftführer und sonstige Nicht-Pflicht-Ämter (und eigentlich auch die Pflichtämter) sollten die Betreffenden freiwillig machen wollen, sonst wird das eh nix.
Formell: Es ist nicht einmal wichtig das irgendwo steht wer Protokoll geführt hat, nur das es überhaupt gemacht wird und von einem BRM + BRV unterschrieben wird. I.d.R. ist der zweite der der das Protokoll geschrieben hat, aber nicht einmal das ist Pflicht.
18.10.2011 um 14:18 Uhr
Wenn das brm das will... Asche auf mein Haupt. Sorry
18.10.2011 um 16:06 Uhr
wir sind uns da ein bisschen unsicher,da wir noch nicht solange im amt sind und wir wollen da ja auch nix falsch machen.
18.10.2011 um 16:20 Uhr
Wie viele MA seit Ihr denn im Betrieb? Besteht vielleicht sogar die Möglichkeit eine Schreibkraft dafür anzufordern? Wir haben eine und sind sehr zufrieden damit ;)
Nachtrag:
Erste Frage hat sich erübrigt, sind ja 7 BRM ;)
18.10.2011 um 16:50 Uhr
@nickel
Ich kann da ein Spezial-Seminar für BRV empfehlen (z.B. http://www.waf-seminar.de/rubrik/vorsitzender-und-stellvertreter/6), aber was den Schriftführer eben angeht, haltet Euch einfach ans Gesetz:
§ 34 BetrVG: Sitzungsniederschrift (1) Über jede Verhandlung des Betriebsrats ist eine Niederschrift aufzunehmen, die mindestens den Wortlaut der Beschlüsse und die Stimmenmehrheit, mit der sie gefasst sind, enthält. Die Niederschrift ist von dem Vorsitzenden und einem weiteren Mitglied zu unterzeichnen.
Mehr gibts dazu nicht, mehr kann man nicht falsch machen. Da steht nicht wer das macht, da steht nicht wie der BR denjenigen bestimmt der es macht, da steht nur das es irgendwer machen muß, wie es mindestens auszusehen hat und was am Ende passiert. Und gut ist.....
Aber bevor Du jetzt denkst ihr habt alles falsch gemacht: Es wird DRINGEND empfohlen einen Schriftführer und einen/mehrere Stellvertreter zu benennen. In zerstrittenen BR empfielt sich sogar tatsächlich ein förmliches Verfahren (damit hinterher keine Diskussionen aufkommen). Schließlich kann man beim protokollieren selbst dann doch einiges falsch machen, also braucht man Schulung. Und da kann eben der AG Ärger machen wenn ALLE BRM diese bekommen sollen (weils eine Spezialschulung ist), sprich: Der AG wird dieses Seminar nur den ernannten Schriftführern zugestehen. Das, und die notwendigen Kenntnisse für dieses Amt sind dann aber wirklich die einzigen Gründe warum ein BR unbedingt einen Schriftführer benennen sollte.
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