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Kündigung BR- Mitglied

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schlumpfine
Nov 2016 bearbeitet

Folgende Situation: Der sachlich, befristeter Vertrag für das BR-Mitglied läuft Ende August aus. Zu 95% steht aber fest, das der Vertrag verlängert wird. Der AG will aber aus Fristgründen vorsorglich eine Sachgrundendekündigung aussprechen, da aus der Erfahrung raus die Mitteilung zur Vertragsverlängerung erst sehr kurzfristig bekanntgegeben wird. Frage: Unterschreibt das BR- Mitglied diese Kündigung ist auch automatisch das Amt des BR ausgelaufen. Wird er dann wieder zum 1.9. neu eingestellt, dann nur als Sachbearbeiter, aber nicht als BR, oder?? Wäre toll, wenn ihr mir helfen könntet. Danke!!

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Community-Antworten (9)

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Stoni

08.08.2014 um 20:57 Uhr

Befristete Verträge wandeln sich in unbefristete Verträge wenn dem AN nicht ausrücklich mitgeteilt wird das die Befristung nicht verlängert wird, bzw. das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der Befristung endet. Also wieso Kündigung des BRM ? Die Mitgliedschaft im BR endet u.a. durch verlassen des Unternehmens. Weiter, seid Ihr den gehört worden ?

S
Schlumpfine

08.08.2014 um 21:23 Uhr

In unserem Arbeitsbereich haben wir alle sachlich befristete Verträge auf ein Jahr.Was passiert denn, wenn das BRM die Sachgrundendekündigung unterschreibt?? Der AG wird nächste Woche diese Kündigung aussprechen, wegen der Fristwahrung von zwei Wochen zum Vertragsende. Es wird aber definitiv weitergehen, dann aber mit einem neuen Vertrag!!

S
Stoni

08.08.2014 um 21:29 Uhr

Der AG wird ... aussprechen. Anhörung des BR ... 7 Tage .... Neubesetzung ... Mitbestimmung Einstellung ....

M
metallica

08.08.2014 um 23:12 Uhr

Ich würde die Konsultation eines Anwaltes empfehlen. Im Normalfall endet die Mitgliedschaft im BR durch Beendigung des Arbeitsverhältnisses §24 Satz 3. Die Information, dass der Zweck der Befristigung erreicht ist, ist keine Kündigung im arbeitsrechtlichen Sinne und sicher auch nicht zustimmungspflichtig durch den AN. Zu prüfen wäre:

  • kann eine Entfristung erreicht werden
  • ist es überhaupt möglich nochmal zu befristen
  • wandelt sich der AV automatisch um

Eine Ferndiagnose ist schwierig, daher Rechtsberatung.

P
Pjöööng

09.08.2014 um 00:23 Uhr

Sorry Schlumpfine, aber Dein Beitrag ergibt auch nach mehrmaligen Lesen keinen rechten Sinn.

Ein zeitlich befristeter Vertrag läuft aus, fertig. Eine Sachgrundendekündigung gibt es nicht!

Oder handelt es sich um eine Zweckbefristung? Dnn wird die Erreichung des Zwecks mitgeteilt und der Vertragendet damit automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Dazu passt aber Deine Aussage mit den auf ein Jahr befristeten Verträgen nicht.

Eine Unterschrift des befristeten Arbeitnehmers unterirgendeiner Kündigung bedarf es auch nicht.

Falls aber der Arbeitgeber tatsächlich auf die Idee kommen sollte,hier eine Kündigung aussprechen zu wollen, so muss er zuvor den BR anhören und braucht(weil es sich um ein BRM handelt) dessen Zustimmung, die Ihr ihm ja wohl nicht geben werdet.

Hast Du schon Schulungen zum Arbeitsrecht besucht?

Zitat (Stoni): "Befristete Verträge wandeln sich in unbefristete Verträge wenn dem AN nicht ausrücklich mitgeteilt wird das die Befristung nicht verlängert wird, bzw. das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der Befristung endet."

Sorry, aber das hast Du Grundsätzliches noch nicht verstanden.

S
schlumpfine

09.08.2014 um 11:18 Uhr

Hallo Pjöööng, tut mir leid, das meine Frage so undurchsichtig angekommen ist. Habe mich jetzt nochmal schlau gemacht, also: wie du schon schreibst, es ist ein Sachgrundende-Schreiben was ausgehändigt wird- also keine Kündigung. Dieses Schreiben ist vom Personalwesen unterschrieben und wird ebenfalls vom AN unterschrieben. Wir als BR sind jetzt in der misslichen Lage, das wir auch einen befristeten Vertrag bis Ende August haben. Hat es Auswirkungen auf den BR, wenn wir dieses Sachgrundende-Schreiben unterschreiben? Wir werden definitiv weiter beschäftigt werden, nur diese Mitteilung werden wir erst in der 35.KW bekommen. Auf deine Frage zu den Schulungen: Wir haben bis jetzt das erste Seminar für BR-Mitglieder absolviert, mehr nicht.Im Amt sind wir auch erst seit Anfang Mai!

M
metallica

09.08.2014 um 11:50 Uhr

Die Unterschrift ist nicht nötig und dient mit Sicherheit nur als Empfangsbestätigung. Rechtliche Vor- oder Nachteile hat man dadurch nicht- man könnte höchstens die Zustellung etwas hinauszögern, aber ob man darauf seine Strategie ausrichten will? Wie bereits geschrieben, der Kollege soll sich rechtlichen Rat einholen, insbesondere unter dem Aspekt, ob eine erneute sachliche Befristung überhaupt möglich ist. Ein unerfahrener Betriebsrat kommt dort an seine Grenzen.

O
Orion

09.08.2014 um 14:16 Uhr

@schlumpfine

„Wir werden definitiv weiter beschäftigt werden, nur diese Mitteilung werden wir erst in der 35.KW bekommen.! Auf welcher Grundlage soll dieses erfolgen?

Mit einem sachlichen Grund i.S. des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 8 TzBfG, oder nach § 14 Abs. 2 TzBfG, oder gar nach § 14 Abs. 2a TzBfG.

Kalendermäßige Befristungen sind ja nur nach den Absätzen 2a und 3 möglich.

Ohne hier den genauen Sachgrund zu wissen, kann dazu kaum etwas gesagt werden. Handelt es sich hier um einen Sachgrund gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 8 TzBfG, so kann hier keine kalendermäßige Befristung greifen und diese wäre hier fehlerhaft zur Anwendung gekommen, was dann eine unbefristete Beschäftigung bedeuten könnte. Die dann aber gerichtlich festgestellt werden müsste.

P
Pjöööng

11.08.2014 um 14:05 Uhr

Zitat (Orion): "Kalendermäßige Befristungen sind ja nur nach den Absätzen 2a und 3 möglich."

Und nach § 14 (1).

Zitat (Orion): "Handelt es sich hier um einen Sachgrund gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 8 TzBfG, so kann hier keine kalendermäßige Befristung greifen und diese wäre hier fehlerhaft zur Anwendung gekommen, was dann eine unbefristete Beschäftigung bedeuten könnte."

Wie kommst Du denn darauf?

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