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Anerkennungstarifvertrag

N
nixwisser
Jan 2018 bearbeitet

Servus Unser arbeitgeber hat einen Anerkennungstarifvertrag. Heisst das der AG muss sich an den MTV halten? Löhne, Urlaub usw wird alles nach dem MTV gemacht nur nicht die erschwernisszulage.

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Community-Antworten (5)

H
Hoppel

08.08.2014 um 10:38 Uhr

@ nixwisser

Ist denn der entsprechende MTV durch Euren AG vollumfänglich anerkannt worden?

Wie spiegelt sich denn die Anerkennung im Arbeitsvertrag wieder? Wie lautet die konkrete Bezugnahmeklausel?

N
nixwisser

08.08.2014 um 14:37 Uhr

@hoppel Da steht das ab dem Zeitpunkt des Anerkennungstarifvertrags alle derzeit geltenden und gültige TV's anwenden und das wenn neue TV's geschlossen werden er innerhalb vier Wochen kündigen könne. Das heisst für mich das der AG sich an den MTV halten muss oder verstehe ich das jetzt falsch? Es geht eben explizite um das Thema erschwernißzulage (Belastung durch Lärm) Wurde früher mal gezahlt und seid paar Jahren nicht mehr.

S
Stoni

08.08.2014 um 19:59 Uhr

Werde mich mal wieder weit aus dem Fenster lehnen. Ich glaube nicht das ein MTV (Manteltarifvertrag) eine Lärmzulage regelt.

N
nixwisser

08.08.2014 um 21:56 Uhr

@stoni In unserem MTV steht das igbce Kunststoff Hessen

S
Stoni

08.08.2014 um 22:32 Uhr

@nixwisser, danke, wieder was gelernt. Bei uns im Norden sind MTV für Rahmenbedingungen, ansonsten gibt es LTV, ATV. Vereinfacht dargestellt.

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