Anerkennungstarifvertrag
Liebe Kollegen, ich habe da eine Frage bzgl. Arbeitsvertrag und Tarifvertrag. Bei uns im Betrieb wurde jahrelang geglaubt, dass man nicht tarifgebunden ist. Jetzt stellt sich aber heraus, dass es einen Anerkennungstarifvertrag gibt. Bekommen wir jetzt alle das ganze Geld nachgezahlt, oder gelten Verfallfristen? Jeder Mitarbeiter hat einen Arbeitsvertrag, der die Dinge anders regelt (kein WG und weniger Urlaub). Gilt jetzt der Arbeitsvertrag oder gilt der Anerkennungstarifvertrag?
Community-Antworten (2)
18.06.2011 um 21:27 Uhr
Gilt jetzt der Arbeitsvertrag oder gilt der Anerkennungstarifvertrag? Das kommt darauf an, was im AebV steht, ob dort ein Verweis auf den TV ist. Weiter ob man Mitglied der Gewerkschaft ist. Die Verfalfristen stehen im TV oder es gelten die gem. BGB
20.06.2011 um 11:57 Uhr
Da ihr offensichtlich keinen Verweis auf den TV im Arbeitsvertrag habt, gilt der TV nur für Gewerkschaftsmitglieder. Und für diese klärt die GEW auch gerne die Nachzahlung. der Rest hat schlicht und ergreifend Pech - es gilt der Arbeitsvertrag. Also eintreten, würde ich sagen... Oder die Gültigkeit des Anerkennungstarifvertrages für Dich persönlich mit dem ArbGeb aushandeln.
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