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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kameraaufnahmen - Einsicht

C
chemie
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

ich habe ein Kollege der zum zweitenmal massiv gegen unserer Sichheitsvorschriften verstoßen hat. Er hat deshalb, eine Abmahnung bekommen. Gestern hat er trotz Anweisung des Chefs seinen Sicherheitposten verlassen. Er sagt, er hat seinen Posten nur einmal verlassen was nicht stimmt. Die Personalleitung kommt auf den BR zu die Kameraufnahmen einzusehen. Muss der BR zustimmen oder hat er die Pflicht wegen sicherheitsrelevanten Mängel in dieser Einsichtnahme der Aufnahmen zu Wiedersprechen. Wäre es zu einem Unfall gekommen, wären nicht nur die Mitarbeiter gefährdet sondern auch die Gemeinde. Wer hat da Erfahrung.

3.462021

Community-Antworten (21)

S
Stoni Akzeptiert

08.08.2014 um 20:12 Uhr

Wir reden über Arbeitssicherheit, die hat doch wohl Prio 1 ! Ich habe ein Problem wenn ein BR darüber diskutiert Sicherheitsverstösse aufzudecken oder nicht. Da hängen evtl. Menschenleben dran. Ein SICHERHEITSPOSTEN der mal eben weg geht. Toll. Da geht es doch nicht darum ob ein-, oder zweimal weggegangen, sondern um das Prinzip Arbeitssicherheit. Kamera oder nicht.

M
Multibär

07.08.2014 um 21:38 Uhr

@Chemie, Was meinst du mit "Muss der BR zustimmen oder hat er die Pflicht wegen sicherheitsrelevanten Mängel in dieser Einsichtnahme der Aufnahmen zu Wiedersprechen"

Ich denke mal ihr habt nicht nur Kenntnis das es eine "Visuelle" Aufzeichnung gibt sondern auch eine BV in der steht, wer wann welche Aufnahmen sehen darf. Es geht hier nicht um die "schwere" die kann ich eh nicht erfassen ( Welche Gemeinde Racconcity aus dem Film Resident Evil) ? . Es geht einfach darum das der AG etwas sehen will ... nun muss der BR entscheiden ob sein Begehren gerechtfertigt ist (außer in der BV steht was anders) . Solltet ihr meinen JO das recht, dann macht euch eben einen Filmabend. Sollte der AG eine Kopie haben wollen , ist die frage warum. Weil sollte es zur Starfanzeige kommen geht das Material zur Polizei. Außer naturell es ist zu Spät und ihr seit alle Zombies... Gut dann haben die mit dem Wachturm mal recht, helfen wird das aber niemanndem UND ich werde Persönlich angepisst sein, weil ihr meine Midnightlady zur Zombietrulle gemacht habt.

P
Pjöööng

07.08.2014 um 21:45 Uhr

Darf ich malfragen zu welchem Zwecke diese Kamera installiert wurde?

H
Hoppel

07.08.2014 um 21:47 Uhr

@ chemie

Wenn der Kollege behauptet, er hätte seinen Posten nur einmal verlassen, kann er durch die Einsichtnahme des Bildmaterials doch nur entlastet werden ...

Wenn er dann nachweislich gelogen hat, tja ...

Wenn dieser Sicherheitsposten so wichtig ist und ein begründeter Verdacht besteht, dass hier ein Sicherheitsrisiko mit einem Kopf zwischen zwei Ohren existiert ... wie kann man da als BR überhaupt über ein "Nein" zur Einsichtnahme nachdenken?

C
chemie

07.08.2014 um 21:53 Uhr

Hallo,

wir haben eine BV zum Kamerakonzept, wegen der Befüllung von LKW' s mit Säure. Der Kollege sollte die Sicherung übernehmen u. hat seinen Arbeitsplatz ohne was zu sagen verlassen, lt. Aussage anderer Kollegen mehrmals. Er wurde Leiter angesprochen wo er war er hat nur gesagt das er was essen war.

M
Multibär

07.08.2014 um 22:01 Uhr

@Chemie, das finde ich alles sehr Beängstigend.... Anderseits hätte ich da den einen oder andren Nick, den ich auf seine Säurefestigkeit testen würde.

H
Hoppel

07.08.2014 um 22:18 Uhr

@ Multibär

Bin ich arg gefährdet? :-)))

@ chemie

Wenn das so ist, wie geschildert, dürft ihr Euch als BR freuen, dass Euch der AG überhaupt in´s Boot nimmt. Egal was in der BV steht ...

Ich sehe keinen Spielraum die Zustimmung verweigern zu können!

M
Multibär

07.08.2014 um 23:13 Uhr

Hoppel, nö, aber der mit viel ö der ist schon fast in der tonne und kommt nie mehr an die sonne ! sag mal du als leidender angestellter im dienst der nichtraucher, wie siehst du es das hier so leichtfertig mit ätzenden Themen äh dingen umgeganen wird?

P
Pjöööng

08.08.2014 um 00:51 Uhr

Zitat (chemie): "wir haben eine BV zum Kamerakonzept, wegen der Befüllung von LKW" s mit Säure."

Was steht denn in dieser BV bezüglich Zweck der Kamera?

Meines Erachtens darf in Eurem Falle nur auf die Aufnahmen zugegriffen werden, wenn die Überwachung der Arbeitnehmer dort ausdrücklich vereinbart wurde und dieser Zweck der Kamera wäre andererseits sehr bedenklich.

M
Multibär

08.08.2014 um 20:57 Uhr

@Stoni, ne wir Reden hier nicht nur über "Arbeitssicherheit". Sondern über das Recht am eigenen Bilde und einer Grund Aufgabe vom BR beim Thema "Leistung und Verhaltendskontrolle". Blende bitte mal aus , das es hier um Gefährliche dinge geht. Auch das der sogenannte "Sicherheitsposten" verlassen wurde. Was bleibt IST das der AG einem AN bezichtigt, seinen Arbeitsplatzverlassen zu haben, es geht hier ja scheinbar um Aussage gegen Aussage " Er sagt, er hat seinen Posten nur einmal verlassen was nicht stimmt." Was mich zu der Frage bringt, WER sagt den das es nicht stimmt außer dem AG ? Es muss ja Zeugen geben ? Ferner würde ich wo das Thema grade hoch kommt, mal erfragen wollen wie das mit der Ablösung ist ? Mittagspause Oder sonstige Gründe (Toilette) geregelt ist ? Ich meine das sollte auch mit aufgearbeitet werden. So wie ich das sehe, kann der AG einsehen, ABER es muss auch klar sein.DAS der AN unterumständen seinen Arbeitsplatz mal verlassen darf /muss ! Hier muss klar geregelt sein was er machen muss damit er mal Pinkeln kann OHNE angst haben zu müssen gleich die Welt zu Vernichten ! Es kann doch nicht sein das wir bzw der AG seine Pflicht komplett auf einen AN ablegt. ! Wenn es eine solch Gefährliche Sache da ist.

S
Stoni

08.08.2014 um 21:04 Uhr

@null, Ich bin der Überzeugung das Leben und Gesundheit von Menschen ein höherrangiges Recht, als das Recht am eigenen Bild sind. Die Betriebspraxis ist manchmal hart, auch wenn ne Pinkelpause ausfallen muss.

M
Multibär

08.08.2014 um 21:21 Uhr

@Stoni, das ist aber nicht das was du als BR zu entscheiden hast! Was würdest du sagen, wenn ich mir deinen Job ansehen würde und entscheiden darf was du da zu kompensieren hast weil ich es denke? Der Arbeitgeber HAT die Pflicht den Raum zu gestallten, das der Kollege auch Pinken darf , was ist den nur wenn dem Kollegen schlecht wird ? Muss er warten bis die Sicht zu ende ist ? Grade in diesem Bereich muss es einen B Plan geben, ANSONSTEN könnte ja jeder Raucher ein großes Problem haben.

Ausserdem frage ich mich warum du einen Nick ansprichst den es gar nicht hier gibt ?

S
Stoni

08.08.2014 um 21:31 Uhr

@null, wenn du nachweisen kannst das du das wissen hast

S
Stoni

08.08.2014 um 21:33 Uhr

Meinen job im gefahrgutbereich machen zu können, gern. Aber bitte nachweis. Es war doch bei der frage nie thematisiert wie die betriblichen regelungen aussehen. Welchen nick ?

M
Multibär

08.08.2014 um 21:43 Uhr

@Stoni,

@null, < !! den meine ich du Gefahrengutberech irgendwas. Was für einen Nachweis ? Sem zum selber Drucken? oder den wo steht was du alles zu machen hast es aber nicht kannst weil die Zeit nicht reicht? Der AG es dir aber nicht zu gesteht ? Er es aber auch nicht offen sagt? Weil er Ja dann die Strafen zahlen müsste ? Oder willst du mir erzählen das du dich immer an alle Regeln halten kannst ???

P.S ich sehe was was du nicht siehst, und das ist ein GPS Singal auf meinen Routingpad.

S
Stoni

08.08.2014 um 21:47 Uhr

Schön, dann weisst du ja wo ich bin, definitiv halten wir ins im GS Bereich an die Regeln.

M
Multibär

08.08.2014 um 22:11 Uhr

@Stoni, "definitiv halten wir ins im GS Bereich an die Regeln" und außerhalb vom GS Bereich? mh ? Ist das da weniger Wichtig, auf die kleinen Dinge zu achten ?? Vielleicht finde ich es ja gerechtfertigt wenn ein Fahrer nicht Planmäßig seinen Auftrag schafft und der AG sagt, er schafft es oder er geht.Wie er es schafft ist nicht AG Problem ? Stell dir das mal vor. Ich würde es toll finden wenn der AG dich FÜR jeden kleinen Fehler extrem anpisst? Würdest du das gut finden NUR weil ich der Meinung bin das DU es zu Kompensieren hast das es Stau und Idioten auf der Straße gibt? Oder die netten Auftraggeber die selber nicht an Laden kommen aber immer schön die Preise drücken? Dann sollten wir gerne nochmal den Vorschlag erörtern der da heißt, jeder Fahrer hat die Differenz zum AG Vorschlag selber zu tragen. Es ging ja um das Thema wie Spare ich Kraftstoffpreise.... Haste da Bock drauf Morgens erstmals Amok zu laufen um die Billigste Tanke zu finden ? Mit Glück haste sogar mal Gewinn, aber im Durchschnitt bist der der Looser. Sicherlich ist es Wichtig, mit Gefahren richtig zu umzugehen. Aber da musst du als AN nicht alleine für sorgen, der AG macht ja die Regeln.... du als BR musst aufpassen das der Geizt nicht dem AN zu lasten geht. Es ist unmenschlich einen AN einfach die volle last für die Sicherheit der Gemeinde zu übertragen. Das muss verteilt werden oder aber so geregelt sein das er auchg Pinkeln,Rauchen, Essen oder mal drei Schritte gehen kann. Da war ja Wache Stehen vorm alt Bestands Mulager noch Humaner.

S
Stoni

08.08.2014 um 22:20 Uhr

@null, ich weiss ja nicht als was und wo du arbeitest. Aber glaub mir in zertifizierten unternehmen in denen mit GS gearbeitet wird liegt die Messlatte sehr hoch, auch was ausbildung und schulung der ma angeht. Die unternehmen verlieren ihre zulassung für den umgang mit gs, das würde bedeuten, die können zumachen.

P
Pjöööng

09.08.2014 um 01:40 Uhr

Zitat (Multibär): "ne wir Reden hier nicht nur über "Arbeitssicherheit". Sondern über das Recht am eigenen Bilde"

Recht am eigenen Bild? § 22 KunstUrhG? Ich denke nicht dass der Arbeitgeber die Fotos veröffentlichen will, also auch hier liegst Du wieder einmal falsch...

Ich bin ehrlich gesagt irritiert, wie schnell hier einige BRM (?) dem Zugriff auf die Videoaufnahmen zustimmen würden. Breits die Kameraüberwachung von Arbeitsbereichen ist an sehr restriktive Voraussetzungen gebunden. Dazu gehört, dass immer die legitimen Interessen des Arbeitgebers gegen die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer abgewogen werden müssen. Des Weiteren muss geprüft werden, ob es weniger in die Persönlichkeitsrechte eingreifende Mittel gibt.

Die Aufnahmen haben grundsätzlich einer Zweckbindung zu unterliegen.

Sofern es einen BR gibt, hat dieser mitzubestimmen. In die BV gehört zwingend die Zweckbindung. Es ist übrigens häufig lustig, welche Antworten man bekommt, wenn man nach dem Zweck der Überwachung fragt. Regelmäßig heßt es dann z.B. "Um Diebstähle zu verhindern!", die Gegenfrage, wie denn eine Kamera einen Diebstahl verhindern könne, führt dann schon zum leichten Stutzen und der Antwort "Naja, wenn etwas gestohlen wurde, dann kann man feststellen, wer der Täter war.", "Dann verhindert die Kamera aber genau nicht den Diebstahl?", "Naja, sie verhindert Diebstähle weil der Dieb ja sieht, dass da Kameras hängen!", "Dann würde es doch reichen, Attrappen aufzuhägen!", "Ja aber falls dann doch etwas gestohlen wird...", "Es geht also nicht primär um die Verhinderung, sondern um die Aufklärung?" ... Letztendlich muss man sich auf diese Art und Weise dann daran ranarbeiten, was der Arbeitgeber will. Häufig wird man sogar feststellen, dass der Arbeitgeber gar nicht genau weiß, was er will. Und wenn man dann den Zweck der Videoüberwachung (und an dem Zweck ausgerichtete Überwachungsbereiche, Löschfristen u.ä. definiert hat), dann dient die Kamera nur dazu und zu nichts anderem.

Ich denke dass im vorliegenden Falle dem Arbeitgeber grundsätzlich wirksame organisatorische oder technische Verfahren zur Verfügung stehen, um sicherzustellen, dass LKW nur dann befüllt werden, wenn der Sicherheitsposten anwesend ist. Wenn er diese nicht einsetzen will, dann muss der BR un wirklich nicht sein Handlanger sein, um Mitarbeiter zu entlassen.

Vielleicht erinnert sich noch der ein oder andere an den Tod des Parkwächters vom Euro-Rastpark Satteldorf an der Autobahn6 zwischen Heilbronn und Mannheim am 17. November 2005. Dieser wurde damals von einem LKW vermutlich vorsätzlich überfahren, weil der LKW-Fahrer die Parkgebühren nicht zahlen wollte. Kurze Zeit später überrollte ein weiterer Lastzug den Schwerverletzten, der kurz darauf verstarb. Toll Collect verweigerte die Herausgabe der nach der Tat erfassten LKW und auch der Versuch, TollCollect gerichtlich zur Herausgabe der Daten zu zwingen schlug fehl, weil die Gerichte die Zwekbindung der Daten als maßgeblich erachteten.

Jetzt frage ich einfach mal: Wenn unsere Gerichte den Datenschutz so hoch ansiedeln, wie kann dann ein BR diesen von sich aus soweit aushöhlen wollen?

Sehr informativ ist in diesem Zusmmenhang übrigens die Ausarbeitung der Düsseldorfer Kreises: http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/wp-content/uploads/2014/03/OH-V%C3%9C-durch-nicht-%C3%B6ffentliche-Stellen.pdf

M
Multibär

09.08.2014 um 10:44 Uhr

@Pjöööng, mag sein das das recht am eigenen bilde ggf nicht das beste Argument ist ABER es ist auch hier richtig. zumindest freue ich mich das eine wilde und unverhältnissmässig Überwachung auch von dir abgelehnt wird.

allerdings, denke ich mal das eine Überwachung in solch einen berech schwer zu wiedersprechen ist, wichtiger würde mir sein wer sieht wann die aufnahmen und wie lange werden diese aufbewahrt . das wir hier immer mehr vom kern weg gehen, sollten wir im auge behalten.sonst arbeiten wir uns nicht mehr am antrag ab, sondern an der was pessiert dann option

S
Snooker

09.08.2014 um 12:54 Uhr

@Stoni Deine bedenken und deinem Eifer in aller Ehren, aber du kannst nicht einfach im Obergeschoß einen Raum voll krachen, wenn DU nicht vorher überprüft hast ob die Statik das aushält. Pjöööng und Multibär haben es schon auf gezeigt. Das recht am eigenem Bild und der freie Gang zur Toilette sind beide durch Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes gedeckelt. Das steht erst einmal und dann kann man weiter schauen.

Der freie Gang zur Toilette: Würde sich jemand in seiner Würde verletzt fühlen wenn er dringlichst zum stillem Örtchen müsste, sich aber in die Hosen macht, weil der Chef meint "du kommst hier jetzt net raus". Dies hat dann auch nichts mit Sicherheitsrichtlinien zu tun, wenn der AG, oder aber der AG mit BR zusammen, vergessen haben eine Regelung zur Ablösung zu treffen. In dem Fall würde ich sogar behaupten müsste dann die Arbeit still stehen bis der Toilettengang beendet ist. Dann haben wir noch das Recht am eigenem Bild.....auch durch das Grundgesetzt fest gelegt. Im vorliegendem Fall kann man in der Gänze nichts genaues sagen, da man den einzelnen Wortlaut der BV nicht kennt. Hier hoffe ich aber das beim erstellen dieser BV die von Pjöööng angesprochene Zweckbindung ausreichend berücksichtigt und geregelt wurde. Diese sollte schon in etwa beinhalten das nur , wo genau die Kameras stehen und welchen Bereich sie erfassen. Und weiter das sie nur die Maschinen und und den relevanten Bereich bezüglich der Sicherheit und Lauffähigkeit der Maschine auf nimmt. Weiter müsste geregelt sein (und dazu ist der AG eh schon verpflichtet) das durch Schilder eindeutig zu erkennen ist, wo eine Überwachung durch Kameras statt findet(alleine auch schon wegen externe LKW Fahrer). Eine Überwachung der Mitarbeiter würde ich gänzlich ausschliessen. Begründete Ausnahmen, wenn Leib und Leben einer Person in Mitleidenschaft gezogen wurde oder wenn fest gestellt werden muss ob und in welchen Bereich die Umwelt geschädigt wurde. Alles andere ist Mumpitz und dient dem AG zur Mitarbeiterkontrolle. Als BR , alleine schon um mich schützend vor dem MA zu stellen, auf das Beweisverwertungsverbot berufen. Da hier auch schon, im Rahmen einer Abmahnung gehandelt wurde, würde ich dem betroffenem MA dies könnte dann selber entscheiden, ob er aufgrund dessen Vorlage gegen die Abmahnung vor geht.

Was mir bei dem ganzen jetzt noch schleierhaft ist, warum will der AG Einsicht bei den Aufzeichnungsbändern, wenn eine Abmahnung bereits erfolgt ist. Hier läuft bei dem Ganzem im Grundsatz was verkehrt, was der AG (und leider auch der BR) auf dem Rücken des AN aus tragen.

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