Gemeinschaftlicher Diebstahl - was kann passieren, wenn ein Verfahren eingeleitet wird?
Ein MA hat mit anderen zusammen Geld unterschlagen bzw. gestohlen.(bewiesen durch Kameraaufnahmen).Bei konfrontation mit dem Tatbestand hat der betreffende MA freiwillig in beiderseitigen einverständniss das Arbeitsverhältniss gelöst. Im Gegenzug für einen Verzicht auf jegliche Arbeitrechlichen Schritte ist ihm ebenfals schriftlich zugesichert worden das gegen ihn keine strafrechtlichen Massnahmen eingeleitet werden. Ist das rechtens ? und was kann passieren wenn doch ein Verfahren eingeleitet wird.
Community-Antworten (4)
24.04.2006 um 16:18 Uhr
- Ist rechtens. Hatten wir in einem ähnlichen Fall auch.
- kann ich nicht bewerten, was dieser schriftliche Klageverzicht wert ist.
24.04.2006 um 22:20 Uhr
Hallo kimphilby So wie du das ganze geschildert hast dürfte wegen deiner letzten Frage noch etwas offen sein !
Was ist mit dem oder den anderen?
Ist der AG bestohlen worden oder ein MA?
Wenn ein MA bestohlen wurde der kann jederzeit noch eine Klage einreichen!
Warum habt ihr Kameras?
Einbau von Videoüberwachung ist Mitbestimmung!
Existiert eine BV über Videoüberwachung? Gruß BMW
24.04.2006 um 22:37 Uhr
BMW,
es ging um Strafrecht, nicht um Zivilrecht!
26.04.2006 um 02:28 Uhr
Der AG ist bestohlen worden. Wir haben Kameras wegen häufiger Einbrüche und Sachbeschädigung. Der BR hat dem einbau und der nutzung in vorher definierten Zeitfenstern (nachtüberwachung)zugestimmt. gibt ein BAG Urteil nach dem der AG bei begründetem verdacht auch ohne die zustimmung des BR Kameras einsetzen darf um erheblichen schaden abzuwenden und ergebnisse zu erreichen die bei einbeziehen des BR nicht zu erreichen wären. Und nein wir haben keine BV über die Kameras aber wäre eine gute idee werde ich nach der wahl mal vorschlagen wenn ich dann noch drin bin.
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