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Zuschuss zu einer Brille bei vorwiegend Bildschirmtätigkeit

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brschnulli
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen, wir sind ein Softwarehaus mit entspr. Support. Gerade kommt eine Kollege und fragt, ob der Arbeitgeber einen zuschuss zahlt wenn er eine neue Brille braucht. Er hat eine 90 % Bildschirmtätigkeit, sitzt also 90 % seiner Arbeitszeit vor dem Bildschirm. Ich kann mich noch erinnern dass früher, zu Zeiten der Monochrombildschirme jährliche Augenuntersuchungen obligatorisch waren und die hat auch der Arbeitgeber bezahlt. Wennd er Kollege jetzt eine Brille benötigt, bedarf es da einer BV um diesen zuschuss auszuhandeln? wie sind da Eure Erfahrungen. Im voraus schon mal Danke für die Tipps.

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Community-Antworten (3)

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ickerderdicke

07.08.2014 um 14:26 Uhr

Hi,hab mal grad geguuglt...: Die Kosten für die Bildschirmarbeitsplatzbrille werden laut Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV)[7] und Berufsgenossenschaften (BGI 786) vom Arbeitgeber getragen. Auch das Arbeitsschutzgesetz schreibt dies vor, denn die Bildschirmarbeitsplatzbrille ist eine persönliche Schutzausrüstung bei der Arbeit. Vorausgesetzt wird allerdings, dass diese augenfachärztlich speziell für die Arbeit am Monitor verordnet wurde. Die Berufsgenossenschaftliche Information BGI 650 nennt als Voraussetzung für die Verordnung einer Bildschirmarbeitsplatzbrille entsprechend § 2 (3) BildscharbV vier Anforderungen, von denen mindestens drei erfüllt sein müssen:[8] Zur Durchführung der Arbeit wird ein Bildschirmgerät benötigt, da zur Erzielung kein anderes Arbeitsmittel zur Verfügung steht. Zur Durchführung der Arbeit mit dem Bildschirmgerät werden besondere Kenntnisse und Fertigkeiten benötigt. Das Bildschirmgerät wird in der Regel arbeitstäglich benutzt. Die Arbeit am Bildschirmgerät verlangt hohe Aufmerksamkeit und Konzentration, weil Fehler zu wesentlichen Konsequenzen führen könn

Bei uns läuft es so, der betr.Arzt macht den Sehtest und stellt die Verordnung aus, damit wird ein kostenvoranschlag bei dem Vertragsoptiker ( hier Apollo und Fielmann ) eingeholt.Die pers.Abt. stempelt die Genehmigung drauf und der MA kann die Brille ordern. Da der AG die Kosten trägt verbleibt die Brille off. immer am Arbeitsplatz....

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brschnulli

07.08.2014 um 16:37 Uhr

Danke ickerderdicke, das hat mir sehr weitergeholfen. nach Rücksprache mit dem Gremium werdne wir wahrscheinlich eine entspr. BV verfassen. ich würde mir wünschen, zukünftig immer solche Zielführenden Antworten zu bekommen. Gruss brschnulli :-)

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ickederdicke

07.08.2014 um 17:12 Uhr

Hallo brschnulli, eine BV brauchts eigentlich nicht, den der AG muss ja laut Bildschirmarbeitsplatzverordnung sowieso die Kosten tragen. Als Ablauf- und Arbeitsanleitung kann es jedoch hilfreich sein. Viel Erfolg und Durchblick........

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