Erstellt am 17.05.2014 um 09:06 Uhr von gironimo
Das kommt wahrscheinlich wieder auf die Details des Vorfalls an.
Aber grundsätzlich hat der AG dafür Sorge zu tragen, dass die AN keinen Schaden bei der Arbeit erleiden.
Ich würde also erst einmal Ersatzansprüche beim AG stellen.
Erstellt am 17.05.2014 um 09:08 Uhr von metallica
Als Arbeitsunfall melden, dokumentieren wie es passiert ist, Zeugen benennen etc. Danach über den Arbeitgeber oder selbst an die Berufsgenossenschaft weiterleiten. Wenn alles eindeutig belegt ist u. die BG den Arbeitsunfall bejaht, ersetzt die BG den Zeitwert, allerdings ohne Luxuszuschlag.
Edit: Urteil 20.02.2001 (AZ: B 2 U 9/00 R)