W.A.F. LogoSeminare

Schaden an Brille

T
Teufel
Jan 2018 bearbeitet

Guten morgen.

Meine Frage.

Einer Kollegin ist auf der Arbeit die Brille kaputt gegangen.

Sie ist hängengeblieben.

Ein Teil hat sich unter den Bügel geschoben und so den Bügel an der Brille beschädigt.

Kann sie den Schaden ersetzt bekommen und wenn vom wem?

AG. , BG ,

Sonst ist nichts passiert.

Danke

2.07302

Community-Antworten (2)

G
gironimo

17.05.2014 um 11:06 Uhr

Das kommt wahrscheinlich wieder auf die Details des Vorfalls an.

Aber grundsätzlich hat der AG dafür Sorge zu tragen, dass die AN keinen Schaden bei der Arbeit erleiden.

Ich würde also erst einmal Ersatzansprüche beim AG stellen.

M
metallica

17.05.2014 um 11:08 Uhr

Als Arbeitsunfall melden, dokumentieren wie es passiert ist, Zeugen benennen etc. Danach über den Arbeitgeber oder selbst an die Berufsgenossenschaft weiterleiten. Wenn alles eindeutig belegt ist u. die BG den Arbeitsunfall bejaht, ersetzt die BG den Zeitwert, allerdings ohne Luxuszuschlag.

Edit: Urteil 20.02.2001 (AZ: B 2 U 9/00 R)

Ihre Antwort