Erstellt am 15.09.2009 um 22:39 Uhr von tiktak
@ Gelab
Generell nein. Die Berufsgenossenschaft tritt für Gesundheitsschädigungen oder aber auch Beschädigungen von Hilfsmitteln ein. So kann auch z.B. eine bei einem Arbeitsunfall zerstörte Brille ersetzt werden.
Nur Vorsicht.
Jede Unfall ist nicht automatisch Arbeitsunfall, ist Unfall als Arbeitsunfall gemeldet?
tik-tak
Erstellt am 16.09.2009 um 09:46 Uhr von Bonita
Wie kommt Ihr auf die Idee, dass die private Haftpflichtversicherung des geschädigten AN die Brille bezahlen könnte. Oder ist Hier gemeint die Haftpflicht eines Dritten AN, der die Brille des GEschädigten zerstört hat?
Erstellt am 16.09.2009 um 11:52 Uhr von Splitter
Also ich regle das für meine Mitarbeiter immer über die BG. Hat bisher immer funktioniert.
Du musst nur kurz darstellen was passiert ist, und zwar so, dass der Brillenbruch eine Folge eines Arbeitsunfalles war.
Arbeitsunfall bedeutet nicht immer Personenschäden...aber nur solche mit Personenschaden werden durch den AG gemeldet.
Also musst du selber ran an die Schreibmaschine, den Unfall darstellen (evtl. Zeugen benennen) und an die BG schicken.
Geht schon....
Erstellt am 19.09.2009 um 09:49 Uhr von Gelab
Hallo, danke für die Anworten. Ich habe die Kollegin informiert, dass die Berufsgenossenschaft diese Kosten übernimmt. Ja gut, ich habe mit der privaten Haftpflichtversicherung falsch gedacht.
MfG Gela