Erstellt am 05.10.2011 um 08:58 Uhr von uller
Wenn die Brille bei einem Arbeitsunfall kaputt geht, dann zahlt die BG !
Erstellt am 05.10.2011 um 09:23 Uhr von Ulrik
Dazu muß es aber auch tatsächlich ein Arbeitsunfall gewesen sein.
Das einfache herunterfallen der Brille ist m. E. nicht genug, als daß der AG zu zahlen hat.
Allerdings könnte der Kollege nun sich eine neue Brille "für die Arbeit" machen lassen, welche der AG zu zahlen hat. Allerdings kann das dann das einfachste Modell sein
(So eines, das man privat nicht unbedingt tragen möchte).
Unbedingt mit dem AG klären!
Erstellt am 05.10.2011 um 09:23 Uhr von rolfo
wobei das herunterfallen der Brille wohl kein Arbeitsunfall ist.
Die Kosten trägt er selbst.
Erstellt am 05.10.2011 um 09:30 Uhr von Lernender
Gesetzliche Regelungen findes du unter anderem in der Bildschirmarbeitsverordnung.
Ein weiterer Anspruch kann nach dem Arbeitschutzgesetz entstehen
Erstellt am 05.10.2011 um 10:10 Uhr von uller
Wenn er mit dem Kopf irgendwo gegen schlägt und ihm dabei die Brille runter fällt und kaputt geht, er dafür noch einen Zeugen hat, dann ist das ein Arbeitsunfall und die BG zahlt! Nicht der AG. Hatten wir hier auch schon !
Erstellt am 05.10.2011 um 10:29 Uhr von eveline
Ulrik
Der AG zahlt nicht allen AN eine Brille. Eine solche Regelung gibt es nur gem. der Bildschirmarbeitsverordnung.
uller
Wenn er aber den Kopf sich NICHT angeschlagenhat und es nur wegen der Kosten vorgetragen wird, ist es strafrechtlich Betrug und kann weitaus mehr als nur den Arbeitsplatz kosten.
Erstellt am 05.10.2011 um 12:22 Uhr von gironimo
die Für und Wieders sehe ich auch so. Da musst Du den Kollegen eindringlich anschauen und ihn fragen, wie genau es denn dazu gekommen ist.
Erstellt am 05.10.2011 um 12:44 Uhr von Lernender
nicht nur die Bildschirmarbeitsplätze sondern auch nach § 3 ArbSchG kann eine Verpflichtung des Arbeitgebers entstehen eine Brille zu zahlen. Auch nach PSA-BV können ansprüche entstehen.
Erstellt am 15.06.2023 um 08:51 Uhr von Kutscherle
Wo ist das mit dem Arbeitsunfall und der BG niedergeschrieben? Und wer macht die Kosten bei der BG geltend? AN oder AG?