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Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Brille defekt bei der Arbeit, wer zahlt?

G
gogodolly
Jun 2023 bearbeitet

Hallo an alle, jetzt mal eine andere Frage, wer kennt sich damit aus ? Heute Morgen kam ein Kollege aus der Nachtschicht zu mir und fragte mich: Ich muß eine Brille tragen auch auf der Arbeit, weil ich sonst nichts erkenne. Er trägt eine private Brille mit Gleitsichtgläser u.s.w. Die ist ihm bei der Arbeit heruntergefallen und hat nun im direkten Blickbereich einen sehr großen Kratzer bekommen und er nach seinen Angaben nun fast schielen müsse. Nun eine Frage , ist es irgendwo gesetzlich gereglt das der AG oder BG , eine Arbeitsbrille anteilig oder ganz bezahlen muß ? Bitte um Hinweise, liebe Grüße und Danke !!

27.75809

Community-Antworten (9)

U
Uller

05.10.2011 um 10:58 Uhr

Wenn die Brille bei einem Arbeitsunfall kaputt geht, dann zahlt die BG !

U
Ulrik

05.10.2011 um 11:23 Uhr

Dazu muß es aber auch tatsächlich ein Arbeitsunfall gewesen sein. Das einfache herunterfallen der Brille ist m. E. nicht genug, als daß der AG zu zahlen hat.

Allerdings könnte der Kollege nun sich eine neue Brille "für die Arbeit" machen lassen, welche der AG zu zahlen hat. Allerdings kann das dann das einfachste Modell sein (So eines, das man privat nicht unbedingt tragen möchte). Unbedingt mit dem AG klären!

R
rolfo

05.10.2011 um 11:23 Uhr

wobei das herunterfallen der Brille wohl kein Arbeitsunfall ist. Die Kosten trägt er selbst.

L
Lernender

05.10.2011 um 11:30 Uhr

Gesetzliche Regelungen findes du unter anderem in der Bildschirmarbeitsverordnung.

Ein weiterer Anspruch kann nach dem Arbeitschutzgesetz entstehen

U
Uller

05.10.2011 um 12:10 Uhr

Wenn er mit dem Kopf irgendwo gegen schlägt und ihm dabei die Brille runter fällt und kaputt geht, er dafür noch einen Zeugen hat, dann ist das ein Arbeitsunfall und die BG zahlt! Nicht der AG. Hatten wir hier auch schon !

E
eveline

05.10.2011 um 12:29 Uhr

Ulrik

Der AG zahlt nicht allen AN eine Brille. Eine solche Regelung gibt es nur gem. der Bildschirmarbeitsverordnung.

uller Wenn er aber den Kopf sich NICHT angeschlagenhat und es nur wegen der Kosten vorgetragen wird, ist es strafrechtlich Betrug und kann weitaus mehr als nur den Arbeitsplatz kosten.

G
gironimo

05.10.2011 um 14:22 Uhr

die Für und Wieders sehe ich auch so. Da musst Du den Kollegen eindringlich anschauen und ihn fragen, wie genau es denn dazu gekommen ist.

L
Lernender

05.10.2011 um 14:44 Uhr

nicht nur die Bildschirmarbeitsplätze sondern auch nach § 3 ArbSchG kann eine Verpflichtung des Arbeitgebers entstehen eine Brille zu zahlen. Auch nach PSA-BV können ansprüche entstehen.

K
Kutscherle

15.06.2023 um 10:51 Uhr

Wo ist das mit dem Arbeitsunfall und der BG niedergeschrieben? Und wer macht die Kosten bei der BG geltend? AN oder AG?

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