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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitsunfall oder Freizeitunfall?

S
seesee
Jan 2018 bearbeitet

hallo zusammen. gestern hatte ich einen Unfall. In der Firma gibt es ein Sportngebot für Beach-Volleyball. Das Feld wird von einer Kollegin gebucht, die Gebühr teilen sich die Teilnehmer. Das Feld wird von einem Buernhof vermietet, der auch Jugendfreizeiten anbietet. Deshl befindet sich direkt neben dem Feld auch eine Seilbahn, bei der mn sich an ein Seil hängen kann, und von einem Baumstumpf (ca. 1m Höhe) abspringen und an eienm Seil hängend abfahren kann. Als ich fuhr, löste sich die Drahtseilaufhängung und ich stürzte ab. Ich landete aus 1,5m Höhe auf dem Steiß und die Seilrolle fiel herab auf meinen Arm. Ich musste vom Rettungswagen in die Klinik. Zum Glück ist bis auf zahlreiche Prellungen und Blutergüsse nichts pssiert. Heute durfte ich wieder nch Hause. Der GF war übrigens auch dabei. Handelt es sich um einen Arbeitsunfall? Sorry, ds A meiner Tsttur hängt...

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Community-Antworten (7)

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Pickel

06.08.2014 um 13:19 Uhr

a) das Feld wird privat bezahlt b) die Organisation erfolgt durch eine Kollegin privat c) der Bereich liegt außerhalb des Betriebes d) die Verletzung ergab sich außerhalb der Beschäftigung "Volleyball"

was soll da noch Arbeitsunfall sein? Nur weil man gemeinsam und freiwllig mit Kollegen etwas unternommen hat?

S
seesee

06.08.2014 um 13:53 Uhr

Gerade im Imternet gef.: Voraussetzungen f. den versicherten Betriebssport:

  1. Das gemeinsame Sporttreiben muss regelmäßig, mindestens einmal im Monat stattfinden.
  2. Das Sportangebot der Unternehmen richtet sich in erster Linie an Betriebszughörige. Ehemalige Mitarbeiter oder Freunde und Bekannte sind davon ausgeschlossen.
  3. Die Organisation des Betriebssports ist Aufgabe der Arbeitgeber. Sie bestimmen die Trainingszeiten und den Trainingsort, stellen die Geräte und buchen den Trainer.
  4. Im Vordergrund des Betriebssports muss der Trainingseffekt, also die Förderung der Gesundheit durch Bewegung, stehen. Für Wettkämpfe oder Turniere unter den Kollegen besteht kein Versicherungsschutz. Beim gemeinsamen Sporttreiben darf nicht der Freizeitaspekt im Vordergrund stehen. Private Verabredungen unter den Kollegen, beispielsweise zum Walken oder Joggen, sind nicht versichert.

Ziff. 1+2 sind erfüllt. Ziff. 3: Die Kollegin, die bucht, handelt im Auftrag des AG. Dieser bestimmt Trainingszeit und Ort. Ziff. 4 trifft zu. Richtig ist: Seilbahn fahren gehört nicht zum Volleyball spielen.

I
ickederdicke

06.08.2014 um 15:08 Uhr

Könnte fraglich sein, aber wenn es schon als Betriebsunfall anerkannt wird, wenn ein BR besoffen in der Freizeitphase eines externen Seminars spät nachts die Treppe runterfällt.........

N
Nubbel

06.08.2014 um 15:09 Uhr

dann wollen wir hoffen, dass die kollegin eine schriftliche beauftragung vom arbeitgeber zur organisation der berufssportgruppe hat. das möchte die bg dann sehen. des weiteren kannst du die versicherungsdaten des jugendfreizeitanbieters beilegen, da dieser für das defekte gerät haftet.

M
Multibär

06.08.2014 um 16:51 Uhr

@seesee, ich habe auch eine Betriebssport Gruppe Volleyball.Allerdings sind wir eingetragen und wir üben in einer Halle.Ausserdem zahlen wir weder miete noch johlen wir für das Zubehör. ck beim V-ball?Warum hat der Kollege die Seilbahn genommen? Ist das ein neuer Spielzug beim V-ball? Die frage ob es hier ein Arbeitsunfall ist, liegt auf der Hand, die Seilbahn ist nicht teil vom Spiel.

B
blackjack

06.08.2014 um 20:46 Uhr

#In der Firma gibt es ein Sportngebot für Beach-Volleyball.#

Kann beim besten Willen keine Verbindung zwischen, an eienm Seil hängend abfahren und Beach-Volleyball herstellen.

P
paula

08.08.2014 um 19:04 Uhr

erst mal gute Besserung!

Bei der BG einreichen und beten.... mehr kannst Du kaum tun. Streiten würde ich da nicht mehr

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