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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Behindert durch Freizeitunfall - ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem AN einen anderen Job anzubieten?

J
jens9
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ein Kollege hat durch eine Freizeitunfall seinen rechten Unterschenkel verloren. Dadurch dass er in seiner Abteilung körperlich schwer arbeiten muss, wird er seinen Job wohl nicht mehr ausführen können. Ist die Firma verpflichtet ihm einen anderen job anzubieten?

Danke jens9

5.82504

Community-Antworten (4)

P
packer

10.10.2005 um 16:08 Uhr

hallo jens!

im regelfall kann ja nun dein kollege die vertraglich vereinbarte arbeitsleistung nicht mehr erbringen. jetzt kann ihm der arbeitgeber personenbedingt kündigen... siehe auch folgende BAG entscheidung:

Will der Arbeitgeber kündigen, weil der Arbeitnehmer auf Dauer wegen seines Gesundheitszustandes unfähig ist, die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, braucht der Arbeitgeber eine darüber hinausgehende erhebliche Betriebsbeeinträchtigung gegenüber dem Betriebsrat nicht darzulegen. BAG 30.1.1986 – 2 AZR 668/84

die einzige möglichkeit zur verpflichtung sehe ich in sogenannten tendenzbetrieben, z.B. karitativen einrichtung. wenn also behinderte gefördert werden steht es im widerspruch einem behinderten aufgrund seiner behinderung zu kündigen... aber das ist auch ein weites feld...

R
Ronny

10.10.2005 um 16:42 Uhr

Hallo Jens Habt ihr eine Gesamtschwerbehindertenvetretung? Eventuell könnte sie sich mit einsetzen um eine Möglichkeit gemeinsam mit dem Integrationsamt eine Lösung zu finden.

M
merlin

10.10.2005 um 17:15 Uhr

Ich würde dem Kollegen raten, falls er das noch nicht gemacht hat, einen Antrag auf Schwerbehinderung zu stellen. Besonderer Kündigungsschutz besteht nämlich schon ab Antragstellung. Sobald er seine Prozente dann hat (ich denke, es werden nicht wenige sein), und der Betrieb ist nicht gerade sehr klein, schaut dann auch das Integrationsamt mal drauf, ob nicht ein geeigneter Arbeitsplatz vorhanden ist

H
Heinz

10.10.2005 um 17:41 Uhr

Hallo Jens, Hallo Merlin, Ihr solltet auf jeden Fall das Integrationsamt einschalten. Denn die schauen nicht nur nach einem neuen, bzw. anderen Arbeitsplatz im Betrieb, sondern subventionieren den u. U. auch noch ordentlich. Das wird sich wiederum für Euren Arbeitgeber sehr lohnen.

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