Ablehnung von Fremdfirmen
Hallo,
wer kann mir bitte weiterhelfen?
Versch. Fremdfirmen arbeiten für uns, aber egal wer, derjenige der kommt ist nicht die hellste Kerze auf der Torte. Dadurch entstehen uns folgende Nachteile:
- Überstunden, weil derjenige gar nicht kommt = Doppelschicht
- Überstunden, weil er zu spät kommt
- keine fachlichen Kenntnisse, trotzdem er seit mehrern Jahren in anderen Betrieben von uns Arbeit
- Mehrarbeit für uns, weil 90% der Arbeit nicht erledigt wird
- anstatt zu arbeiten, surft er lieber im Internet herum
- Desinteresse, dh. im ist es egal, was man ihm sagt, er macht es doch nicht
Unsere GF will aber weiterhin mit einer Fremdfirma arbeiten, obwohl ein fester zweiter Mann mehr Sinn machen würde.
Vorteile:
- Entlasstung für die vorherige Schicht, weil die nächste Schicht einen Mann mehr hätte und die Arbeiten übernehmen könnte
- Steigerung der Quantität und Qualität
- Zufriedenheit der Kunden
- keine zztl Überstunden
- Kontiunität, weil es nun keinen ständigen Wechsel wie bei der Fremdfirma gibt
- fachliche Kenntnisse, weil die Mitarbeiter bei der Fremdfirma nie den Beruf erlernt haben
Nur welcher § hilft uns hier weiter? §99 Abs 2 Nr. ?? oder welchen meint Ihr ?
Vielen Dank
Christian
Community-Antworten (2)
06.08.2014 um 14:58 Uhr
§87(1) Nr.3 --> keine Überstunden
06.08.2014 um 16:11 Uhr
- Überstunden, weil derjenige gar nicht kommt = Doppelschicht
-> Hier auch §87 (1) Nr.2 Wer nicht eingeteilt ist, arbeitet auch nicht. Wenn dadurch eine Schicht nicht arbeiten kann, ist das das Problem der GF.
Hinzu kommt, wenn doppelschichten gefahren werden, sind diese beiden Schichten in summe (exklusive Pausen) nach 10 Stunden vorbei? Es dürfen nur maximal 10 Stunden pro Tag gearbeitet werden!
Generell, gillt, vor der Eskalation das Gespräch suchen. tut sich nichts, auffordern die misstände (Überstunden, Doppelschichten) zu unterlassen, tut sich nichts, dann rechtsbeistand dazuholen und dann mit dem weiter eskalieren. Und immer schön Fristen setzen.
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