Fremdfirmen - darf der Arbeitgeber LeihAN ohne Wissen des BR beschäftigen?
Darf der Arbeitgeber ohne wissen des betriebsrates fremdfirmen/leiharbeiter beschäftigen?
Community-Antworten (4)
11.01.2006 um 20:19 Uhr
hallo firestorm,
das darf er nicht, wir sind da klar in der mitbestimmung nach §99 BetrVG. anbei zwei argumentationshilfen :)
Für Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer), die aufgrund eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrags im Betrieb des Entleihers beschäftigt werden, ist nach Art. 1 § 14 Abs. 3 AÜG „vor der Übernahme eines Leiharbeitnehmers zur Arbeitsleistung“ der Betriebsrat des Entleiherbetriebs nach § 99 BetrVG zu beteiligen. Diese Vorschrift bezieht sich unmittelbar nur auf die erlaubte gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung, sie ist aber wegen der gleichen Interessenlage, der Betroffenheit der Belegschaft des aufnehmenden Betriebs auch auf die nicht gewerbsmäßige und die unerlaubte gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung entsprechend anzuwenden. BAG 28.9.1988 – 1 ABR 85/87; BAG 18.1.1989 – 7 ABR 62/87; BAG 18.4.1989 – 1 ABR 97/87; BAG 28.11.1989 – 1 ABR 90/88
Es stellt einen groben Verstoß gegen die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats aus § 99 BetrVG dar, wenn der Arbeitgeber immer wieder Leiharbeitnehmer über den Beschäftigungszeitraum hinaus weiter einsetzt, zu dem der Betriebsrat seine Zustimmung gegeben hatte, ohne das Verfahren nach den §§ 99 ff. BetrVG erneut einzuleiten. Hessisches LAG 9.2.1988 – 5 TaBV 113/87 = EzA Nr. 24 zu § 23 BetrVG
gruß, Packer
12.01.2006 um 11:49 Uhr
Allerdings muß man leider sagen, daß es ohne Probleme möglich ist, die Mitbestimmung des Betriebsrats zu umgehen. Im Einzelhandel der großen Warenhäuser wird das gern praktiziert.
12.01.2006 um 12:48 Uhr
Hallo Gevatter. Das ist richtig, und mit welchen Machenschaften gearbeitet wird ist genial. Da hilft nur eins, Augen auf immer in Kontakt mit den anderen BRs bleiben.
12.01.2006 um 14:42 Uhr
Da hast Du völlig recht Akira. Ich erinnere mich an einen Skandal in einem großen, bekannten Warenhaus, die über eine Agentur 140 Promotoren nach und nach eingeschleust hatten um so teuere Mitarbeiter stückchenweise zu verdrängen. Der Betriebsrat sammelte so lange verdeckt Beweise, bis der richtige Zeitpunkt zum Zuschlagen gekommen war. Die Verantwortlichen gingen ins Gefängnis, so wie sie es verdient haben.
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