Erstellt am 11.01.2006 um 19:19 Uhr von packer
hallo firestorm,
das darf er nicht, wir sind da klar in der mitbestimmung nach §99 BetrVG.
anbei zwei argumentationshilfen :)
Für Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer), die aufgrund eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrags
im Betrieb des Entleihers beschäftigt
werden, ist nach Art. 1 § 14 Abs. 3 AÜG „vor der Übernahme eines
Leiharbeitnehmers zur Arbeitsleistung“ der Betriebsrat des Entleiherbetriebs
nach § 99 BetrVG zu beteiligen.
Diese Vorschrift bezieht sich unmittelbar nur auf die erlaubte gewerbsmäßige
Arbeitnehmerüberlassung, sie ist aber wegen der
gleichen Interessenlage, der Betroffenheit der Belegschaft des aufnehmenden
Betriebs auch auf die nicht gewerbsmäßige und die
unerlaubte gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung entsprechend
anzuwenden.
BAG 28.9.1988 – 1 ABR 85/87; BAG 18.1.1989 – 7 ABR 62/87;
BAG 18.4.1989 – 1 ABR 97/87; BAG 28.11.1989 – 1 ABR 90/88
Es stellt einen groben Verstoß gegen die Mitbestimmungsrechte des
Betriebsrats aus § 99 BetrVG dar, wenn der Arbeitgeber immer wieder
Leiharbeitnehmer über den Beschäftigungszeitraum hinaus
weiter einsetzt, zu dem der Betriebsrat seine Zustimmung gegeben
hatte, ohne das Verfahren nach den §§ 99 ff. BetrVG erneut einzuleiten.
Hessisches LAG 9.2.1988 – 5 TaBV 113/87 = EzA Nr. 24 zu § 23 BetrVG
gruß,
Packer
Erstellt am 12.01.2006 um 10:49 Uhr von Gevatter
Allerdings muß man leider sagen, daß es ohne Probleme möglich ist, die Mitbestimmung des Betriebsrats zu umgehen. Im Einzelhandel der großen Warenhäuser wird das gern praktiziert.
Erstellt am 12.01.2006 um 11:48 Uhr von Akira
Hallo Gevatter.
Das ist richtig, und mit welchen Machenschaften gearbeitet wird ist genial.
Da hilft nur eins, Augen auf immer in Kontakt mit den anderen BRs bleiben.
Erstellt am 12.01.2006 um 13:42 Uhr von Gevatter
Da hast Du völlig recht Akira. Ich erinnere mich an einen Skandal in einem großen, bekannten Warenhaus, die über eine Agentur 140 Promotoren nach und nach eingeschleust hatten um so teuere Mitarbeiter stückchenweise zu verdrängen. Der Betriebsrat sammelte so lange verdeckt Beweise, bis der richtige Zeitpunkt zum Zuschlagen gekommen war. Die Verantwortlichen gingen ins Gefängnis, so wie sie es verdient haben.